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Datum mit Zusatzinfo

Ab sofort steht im Fußbereich auf meinen Kassenbons die folgende Zeile:
Datum = Liefer- und Rechnungsdatum
Damit sollte es dann auch für gewerbliche Kunden (von denen ich zwar nicht sehr viele habe, aber trotzdem…) kein Problem sein, eine eventuelle Steuerprüfung zu überstehen.

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Kommentare

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Sinus99999 am :

Ist garnicht nötig.

Der Kassenbon genügt an sich eh nicht den Voraussetzungen des §14UStG. Doch es gibt ja noch den §33 UStDV der das ganz wieder etwas lockert. Damit ist dann auch der Kassenbon wieder in Ordnung solange er unter 150,00€ bleibt. Dann aber brauchst Du eh keinen Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung. Und über 150€ ist der Satz zwar schön, aber da erfüllt der Kassenbon diverse andere Voraussetzungen nicht mehr, so das eh eine Rechnung angefertigt werden muss.

Sabanja am :

da bist du aber ganz schön spät dran.. das war doch ganz neu, während ich in meiner ausbildung war.. und die hab ich 2005 angefangen.. keine ahnung, wann das dann genau war *am kopf kratz*

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