Skip to content

Gespräch mit "Profi"-Rennradfahrer

Auf einer Landstraße etwa 20 Kilometer südlich von Delmenhorst fuhren zwei Männer mit ihren Rennrädern auf der Straße. Obwohl ein benutzungspflichtiger und gut ausgebauter Radweg vorhanden war, pedalierten sie auf der Fahrbahn, auf der ein Tempolimit die Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h begrenzte.

Ich war mit dem Auto unterwegs und nutze die Chance, mal ein vernünftiges Gespräch zu suchen. Ich überholte die beiden und hielt einfach mal vor ihnen auf der Straße an. Mit dem Arm auf dem Autofenster winkend machte ich auf mich aufmerksam.

Nachdem wir alle standen, erklärte ich, dass ich selber viel mit dem Fahrrad unterwegs bin und daher für beide Seiten gleichermaßen Verständnis habe. Dennoch sagte ich ihnen direkt ins Gesicht, dass genau so ein Verhalten ein Grund dafür ist, warum so viele Autofahrer Radfahrer hassen.

Das Gespräch blieb vernünftig und auf Augenhöhe. Wir warfen den Ball verbal mehrfach hin und her, aber die Radler erklärten mir, dass deren Räder als Sportgeräte gelten würden und sie daher ungeachtet der blauen Verkehrszeichen auf der Straßen fahren dürften. Ich soll das mal nachlesen, kann man überall im Internet finden. Wir verabschieden uns und fuhren hintereinander auf der Straße weg.

Dieser Irrglaube, dass Rennradfahrer die Straße nutzen dürfen, auch wenn blaue Schilder, die auf eine Benutzungspflicht der Radwege hinweisen, aufgestellt wurden, hält sich hartnäckig. Das ist aber nicht so.

Wer das anders sieht, soll mir das bitte mit Quellenangaben belegen!

Faszinierend aber war schon, dass das mal Leute waren, mit denen man anständig reden konnte. Ansonsten sind mir diese Lycra-Trottel bislang ausschließlich neben ihrer Ignoranz vor allem unangenehm aggressiv aufgefallen. Ich habe schon so oft einen Stinkefinger von diesen Leute zu sehen bekommen, wenn ich sie (selbst als Radfahrer unterwegs) auf die benutzungspflichtigen Radwege hingewiesen habe.
I

Trackbacks

No Trackbacks

Comments

Display comments as Linear | Threaded

someone on :

Du hast Recht, aber ein bisschen haben sie auch recht - wenn sie nicht nur zu zweit gewesen wären, sondern in einer Gruppe ab 16 Personen unterwegs, dürften sie die blauen Schilder ignorieren.

TOMRA on :

Vielleicht reicht deren Ego für jeweils min. acht Personen? ;-)
Also ähnlich wie E-Scootenden?

bli on :

Benutzungspflicht hin oder, im Interesse seiner eigenen körperlichen Unversehrtheit meidet der kluge Radfahrer solche gefährlichen Sonderwege.

Sebastian on :

Und darf das sogar abhängig vom Zustand der Wege.

Aber mehr habe ich auch nicht dazu gefunden. Ich bin ehemaliger Vereinsfahrer inkl. BDR-Lizenz (heute nicht mehr Bund Deutscher Radfahrer sondern German Cycling). Wir haben es auch so gelernt, sobald wir die Lizenz haben, das Gerät die Forderungen erfüllt (damals 11 kg beim Rennrad und 13 kg beim MTB), dürfen wir auf der Straße fahren.

Ich freue mich, wenn da jemand vom Fach etwas zu sagen kann.

Mitleser on :

Na auf die Begründung bin ich jetzt echt gespannt.

Chris_aus_B on :

Du kannst ja mal die Polizisten bei der nächsten LD-Abholung zu dem Thema bebragen.

Georg on :

Drei Polizisten befragen,fünf unterschiedliche Antworten erhalten

TOMRA on :

Bei "normalen" Polizisten würde mich das nicht wundern.
Vielleicht mal welcher der Radstreifen befragen?
Wenn es die in Bremen auch gibt und es mal solch eine Gelegenheit geben würde.

Monimon on :

Also, mir wurde damals im Verkehrsunterricht noch beigebracht, dass man mit reinen "Sportgeräten" (Rennräder und die damals beliebten BMX-Räder ohne Licht und Reflektoren) eben NICHT auf der Straße fahren dürfe.
Wann und vor allem wieso soll sich das denn geändert haben? Weil schmale unbeleuchtete Fahrräder im dichter gewordenen Autoverkehr auf einmal so viel besser sichtbar sind?
Und was soll das mit der Gewichtsangabe? Was hat denn das Gewicht meines Fahrrads damit zu tun? (Je schwerer das Rad, desto mehr Schaden hat er am Auto, wenn er mich überfährt, also wird er es sich dreimal überlegen???!!...)

Anonym on :

KI:
Grundsätzlich dürfen Rennradfahrer nicht auf der Straße fahren, wenn ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist.

In der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung gibt es keine Sonderregelungen oder Privilegien für Rennräder. Ist ein Radweg durch ein blaues Schild (Zeichen 237, 240 oder 241) gekennzeichnet, gilt die Radwegbenutzungspflicht ausnahmslos für alle Fahrradtypen.
Ausnahmen von der Benutzungspflicht:

  • Unbenutzbarkeit oder Unzumutbarkeit: Ist der Radweg blockiert (z. B. durch parkende Fahrzeuge, Mülltonnen), stark beschädigt, zugewachsen oder durch Eis, Schnee oder Scherben unpassierbar, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Hohes Tempo oder schmale Rennradreifen gelten rechtlich nicht als Unzumutbarkeit; das Fahrtempo muss gegebenenfalls angepasst werden.

  • Geschlossener Verband: Bei einer Gruppe von mehr als 15 Radfahrern (ab 16 Personen) darf die Gruppe als geschlossener Verband auf der Fahrbahn fahren und zu zweit nebeneinander radeln.

  • Linksabbiegen: Zum rechtzeitigen Einordnen vor einer Kreuzung darf der Radweg verlassen werden.


Sanktionen bei Missachtung:
Wer trotz blauem Schild auf der Straße fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Verwarnungsgeld liegt je nach Sachlage (Behinderung, Gefährdung oder Unfall) zwischen 20 und 35 Euro.

eigentlichegal on :

Ein KI-Text, der länger ist als alle anderen Kommentare zusammen und bis aufs Linksabbiegen keinerlei neue Informationen bietet.
Thanks for nothing.

Braunbär_Bruno on :

"Quelle: KI" ist noch mal schlimmer als "Quelle: Internet"

In Kommentaren und Foren möchte ich mit Menschen kommunizieren. Wenn ich Aussagen von KI hören will, befrage ich sie selbst. Ich schreibe hier ja auch nicht, was mein alter, tüdeliger Onkel Günter zu dem Thema sagen möchte.

Only registered users may post comments here. Get your own account here and then log into this blog. Your browser must support cookies.

The author does not allow comments to this entry

Add Comment

Standard emoticons like :-) and ;-) are converted to images.
BBCode format allowed
E-Mail addresses will not be displayed and will only be used for E-Mail notifications.
Form options