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EINSELF!!! (Na, ihr wisst schon...)

Nein, lieber Kunde, du hast keinen Rechtsanspruch darauf, einen Artikel, den irgendjemand irgendwo abgestellt hat, für den Preis auf dem sich zufällig darunter befindlichen Preisetikett zu bekommen.

Der Flut von Briefen sehe ich gelassen entgegen. Sein Anwalt, das Ordungsamt und auch die Gewerbeaufsicht werden sich zumindest für diesen Fall herzlich wenig interessieren.

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Kommentare

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Fabiiilein am :

Hahahaha was die Leute so denken, ist einfach zu köstlich :-D

Nick am :

Was?
Ich bekomme den LCD-Fernseher nicht für 2,99€, obwohl ich das Preisschild getauscht habe?
Scheißladen, hier komm ich NIE wieder hin!

Auxsburg am :

Wie sagte schon Einstein:Zwei Dinge sind Unendlich, das Universum und die Dummheit der Menschen.
Wobei ich mir beim Universum nicht so ganz sicher bin ;-)

einmal am :

Den Anwalt wird das schon interessieren, solange das Honorar stimmt.

ronaldo am :

Man sollte diesen Rechtsanspruch bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durchklagen!!!!! Die Supermarktbetreiber werden immer frecher!!!!!!!!! Ich habe eben bei SAT1 AKTE angerufen, die sagen auch: Das geht so nicht!! :-D

DJ Teac am :

Akte:"Also so geht das nicht Herr Ronaldo. Hören sie endlich auf uns mit jedem Pipifax hier zu belästigen. Wenden sie sich für soetwas gefälligst an die BILD." 8-)

UweM am :

In GB, wäre das bei einem falsch aufgeklebten Etikett der Fall.
Da das etikett ein Angebot darstellt und der Kunde mit dem willen es zu Kaufen, einen Vertrag zu stande bringt.

thomannfreak am :

...der dann beim bezahlen "unterzeichnet" wird.

das geistert doch bei uns auch rum... oder stimmt das in gb wirklich?
dann währen doch schon längst alle läden da durch etikettenumkleber und sachen-ins-falsche-regal-steller pleite gegangen.

JeriC am :

Es gibt ja durchaus Etiketten, die sich nicht "in einem Stück" (ja, sogar sehr schwer überhaupt komplett) von einem Produkt ablösen lassen, halt insbesondere nicht ohne das Etikett zu beschädigen.

UweM am :

Einer meiner Dozenten hat mir erzählt das er bei einem Nebenjob damals, immer falsche Etiketten entfernen musste, überkleben war nicht erlaubt weil sonst wieder: Angebot -> Vertrag

Aber Preisschilder auf einem Produkt sind doch eh Vergangenheit.

Grimm am :

Ein Preisschild ist kein Angebot sondern eine "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots". Ich als Kunde schlage der Kassenkraft einen Kaufvertrag vor, nicht umgekehrt. Jeder kann doch Jacobs Krönung aus dem Regal nehmen und der Kassenkraft sagen: "den nehme ich für 0,99€".

The other one am :

Da die Kassenkraft aber nur bedingt entscheidungsfähig ist, stecken viele Kunden die Jacobs Krönung in ihren Rucksack und entlasten die Kassenkraft. Ein feiner Zug. Und auch nur ein Bagatelldelikt. Das wird ja nicht weiter verfolgt und ist von daher also völlig in Ordnung.

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