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140 Prozent

Dass wir hier viel Leergut zurückbekommen, ist inzwischen nicht nur mir und meinen Mitarbeitern, sondern auch Bloglesern hinlänglich bekannt.

Vom Außendienstler unseres Getränkelieferanten habe ich nun erfahren, dass unsere Leergutquote 140 Prozent beträgt. Wir nehmen also 40 Prozent mehr Leergut zurück, als wir an Vollgut herausgeben. Dass es viel ist bei uns, war mir klar. Dass es so viel mehr sein würde, allerdings nicht. :-O

Dies gilt übrigens nur für Mehrweg! Im Einwegbereich dürfte die Quote sogar noch höher liegen.

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Kommentare

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faint am :

Versteh ich. Da kauft man mal hier und mal da eine Dose oder eine Flasche, wenn man sie aufhebt und zuhause ist, kommt sie in die Ecke (oder wo man sie sammelt) und irgendwann gibt man alle dann dort ab, wo der Supermarkt am nächsten ist ;-)

So geb ich hier alle 1-2 Monate meine gesammelten Dosen & Flaschen (Nicht viel, immer so 5-8 Euro) im Penny ab, kaufe dort aber so gut wie nie Dosen & Flaschen.

PAX am :

Da gibt es aber auch noch andere Gründe.
Hier im nahegelegenen Getränkemarkt sind die Verkäufer alle supernett und hilfsbereit und das Sortiment ist grossartig, so das man dort gerne einkauft. Der Mitarbeiter bei der Rückgabe hingegen ist aber die Unfreundlichkeit in Person und schafft es, sich bei nahezu jedem Kunden (mehrfach) zu verrechnen. Da dürfte die Leergutquote mittlerweile im einstelligen Prozentbereich angelangt sein, weil dort niemand wirklich gerne freiwillig sein Leergut abgibt. Ggf. ist das sogar dem Betreiber ganz recht, daher prallen Beschwerden vermutlich so vehement an ihm ab.

Nils am :

Kann ich mir nicht vorstellen, dass es in seinem Interesse ist. Denn jeder Leergut-Abgeber (so es kein Flaschensammler ist), ist auch ein potenzieller Kunde. Ich zumindest kaufe auch immer dort ein, wo ich gerade mein Leergut abgegeben habe...

JSG am :

Wie macht ihr das denn? Könnt ihr Leerkästen bestellen? Oder gleicht sich das so aus, d.h. sozusagen die 40% werden im Kasten zurückgegeben?

opatios am :

Das müßte eigentlich jedem klar gewesen sein, der die Mengen von bei Dir in Gemüsekisten gelagerten leeren Bierflaschen mal gesehen hat... oder jemals einen deiner Hilferufe nach leeren Rahmen mitbekommen hat!
(oder hast Du die Abrechnungen der Getränkelieferungen nie im Auge behalten, so in der Richtung "x Kisten Vollgut geliefert, y Kisten Leergut mitgenommen")
Das müsste da doch genauso aufgefallen sein.

brasilblogger am :

Das wird am Automaten liegen. Das ist halt einfach bequemer...

Sabanja am :

als ich noch in bremen gewohnt habe, war ich ja auch regelmäßig bei dir.. ich muss sagen, ich hab auch immer mein komplettes leergut bei dir abgegeben, auch wenn ich nicht alles bei dir gekauft habe.

hab versucht, viel bei dir einzukaufen, aber bist ja leider doch etwas teurer als die discounter, da konnt man sich das auch nicht immer leisten.. aber leergut bei dir abzugeben war immer das bequemste, weil man bei dir einfach alles loswird.. ;-) so läuft man dann nicht mit einwegflaschen hierhin und mehrwegflaschen dorthin etc..

einmal am :

Das klingt zwar hart, aber führ doch einfach ein Budget ein. Ist die 100% überschritten, wird das Leergut halt nicht angenommen.

DJ Teac am :

Natürlich und die Kunden werden es ihm danken.......

The other one am :

So wie ich Deutschland kenne wird Björn das gar nicht dürfen.

Das würde ja im Zweifelsfall einen Leerguttourismus auslösen, der dann in immer größeren Kreisen versucht seine Flaschen einzulösen.

der_wahre_pop am :

Dann bräuchten Flaschensammler zukünftig wahrscheinlich eine Reisegewerbekarte. ;-)

JSG am :

Verboten.

Liegt man nicht unter einer bestimmten Ladengröße, muss man jegliches Leergut zurücknehmen, das man nach seiner Art selbst verkauft (d.h. die jeweiligen Mehrwegflaschen, Kunststoff-Einweg oder Dosen-Einweg).

Nur kleine Läden dürfen es auf das beschränken, was bei ihnen gekauft wurde. Und auch die nicht nach Menge, sondern eben nur z.B. die Wasser-PET-Flaschen, die sie selbst verkaufen.

JSG am :

Ach ja: vermutlich dürfte man es auf "haushaltsübliche Mengen" beschränken - aber
1. wie viel ist das?
2. jedenfalls auch viel, und sogar Kleinvieh macht Mist
3. schafft man sich so nur Ärger - und viele Ex-Kunden

Bei der Annahme von Bargeld besteht z.B. keine Pflicht für die Annahme von mehr als 50 Münzen zur gleichen Zeit. Aber wann ist das schon relevant? Und ein normales Münzfach dürfte auch schon bei 40 Ein-Euro Münzen überfließen...

Jochen am :

Wäre allerdings dumm, da bei einer Rücknahmequote von mehr als 100% man sogar etwas mit der Pfandrücknahme verdient (Thema Umsatzsteuer bei Pfand zwischen Kunde-Händler-Großhändler). Das hilft in jedem Fall die zusätzlichen Kosten zu mindern oder gar zu decken.

Gurkensenf am :

inwiefern wird an pfandrücknahme verdient? versteh ich da was falsch?

The other one am :

Ich habe keine Ahnung, aber nach meinem Wissensstand bezahlt der Einzelhändler an den Lieferanten Pfand plus Mehrwertsteuer auf das Pfand.

Der Kunde bezahlt nur Pfand, den Anteil der Mehrwertsteuer auf das Pfand trägt zu diesem Zeitpunkt der Einzelhändler.

Bringt der Kunde die leere Flasche zurück erhält der Händler Pfand plus Mehrwertsteuer vom Lieferanten zurück.

Bringt der Kunde die leere Flasche nicht zurück bleibt der Einzelhändler auf der Mehrwertsteuer auf das Pfand sitzen.

Umgekehrt: Nimmt der Einzelhändler mehr Flaschen zurück als er selbst bei Lieferanten erworben hat, gewinnt er mit jeder Flasche Pfandrückzahlung plus Mehrwersteuer auf das Pfand.

thomannfreak am :

skandal!!!!!!111

The other one am :

Wenn meine Info stimmt, das ist ja nicht sicher, mal sehen was Björn dazu sagen kann, dann ist Pfandrücknahme ein einträgliches Geschäft.

Wenn ein Einzelhändler z.B. 300.000 Flaschen mehr zurück nimmt als er ausgeben hat, dann sind das € 89.250,- Gewinn.

Ab einer bestimmten Ladengröße ist das ein Faktor, den man sicherlich nicht aus den Augen lassen darf.

(Zum Glück bin ich nur Angestellter und muss mir um solche Probleme keinen Kopf machen.)

uwe premium am :

hmmm. mit dem einzelhandel hab ich allerdings kaum zu tun bisher ...

björn? BJÖRN? :-) bitte um aufklärung ...

LGMA am :

300.000 Flaschen = 89.000 Gewinn ... dann würde die DPG ja pro zurückgegebener Flasche 0,25€ + (0,25€+MwSt) zahlen - dann würden die Einzelhändler förmlich drum betteln, die Flaschen "hier" abzugeben :-)

300.000 Flaschen machen ca. 12.000€ "Gewinn", da pro Flasche 0,25€ + 0,0475€ bezahlt werden.
0,25€ sind schon an den Kunden gegangen, also bleiben 0,0475€ pro Flasche als "Gewinn"

JSG am :

Wie kommst du für Pfand auf MwSt?? Und wenn schon, dann richtig: Die wird an den Fiskus abgeführt, das Geschäft oder (hypothetisch) die DPG hat nichts davon.

Frank_H am :

An wen das abgeführt wird, ist doch völlig irrelevant. Hier geht es um den sog. "Vorsteuerabzug", also die Differenz aus Vorsteuer (die Mehrwertsteuer auf eingekaufte Güter) und Umsatzsteuer (dei Mehrwersteuer auf verkaufte Güter). Unter bestimmten Bedingungen kann der Betrag durchaus negativ ausfallen und der Unternehmer hat somit keine Zahllast, sondern eine Art Forderung gegenüber dem Finanzamt.

Jedoch zurück zum Hauptthema: Daß Pfandbeträge der Umsatzsteuer unterliegen würden, wäre mir auch neu. Nach meiner Kenntnis ist das ein umsatzsteuerfreier durchlaufender Posten...

LGMA am :

Zum Thema "Leergut ohne Pfand"
Folgende Seite war irgendwo in den Blogkommentaren schonmal gepostet worden...
http://www.net-blast.com/345493/

The other one am :

Stimmt.

Aber dieser Gewinn ist ab einer bestimmten Rücknahmequote auch schon beachtlich.

Helmut am :

Was für ein Gewinn?

- Björn zahlt an den Lieferanten 100 € Pfand
- Die Kunden zahlen 100 € Pfand an Björn
- Björn zahlt an die Kunden 140 € Pfand aus
- Björn bekommt vom Lieferanten 140 € Pfandgutschrift

Macht zusammen?
RICHTIG 0 €

XiDu am :

Schaut wegen der Mehrwertsteuer (zum Leferanten) eher so aus:

- Björn zahlt an den Lieferanten 119 € Pfand
- Die Kunden zahlen 100 € Pfand an Björn
- Björn zahlt an die Kunden 140 € Pfand aus
- Björn bekommt vom Lieferanten 166,60 € Pfandgutschrift

Ergibt eine Differenz von 7,60 € (100 + 166,60 - 119 - 140). Für die Gewinnberechnung müssten wir jetzt noch Björns Ausgaben (Personalkosten, Automatenkosten, Strom, Reinigung, Wartung, Raummiete, Angenommene und ausgezahlte - aber nicht vergütete Flaschen, Bonpapier, Mülleimerausleeren, Containermiete...) kennen.

Erik am :

Alles falsch, MwSt. ist ein durchlaufender Posten!

Wenn Björn wie im obigen Beispiel also 7,60 EUR "gutgemacht" hat, nützt ihm das garnichts, denn er darf diese Einnahme ans FA abführen oder mit evtl. gezahlter Vorsteuer verrechnen, da es sich um MwSt. handelt.

Jede gesunde Firma wird aber immer viel mehr MwSt. abzuführen haben als Vorsteuer zu verrechnen, denn sie wäre bald Pleite wenn sie regelmäßig mehr Vorsteuer bezahlen würde als sie MwSt. einnimmt.

Jochen am :

Die Rechnung ist deswegen falsch, weil der Mehrerlös nicht auf dem Steuerkonto entsteht, sondern auf dem Pfandkonto. Zudem ist Flaschenpfand beim Verkauf zusammen mit dem Produkt umsatzsteuerpflichtig und kein durchlaufender Posten. Pfand ist ein Konto des Umsatzes (die Lagerung von Flaschen zur Inventur jetzt mal vernachlässigt).

Kauf beim Großhändler:

Pfand (100 EUR) und Umsatzsteuer (19 EUR) an Konto (119 EUR)

Verkauf an Endkunde:

Konto (100 EUR) an Pfand (84,03 EUR) und Umsatzsteuer (15,97 EUR)

Rücknahme von Endkunde:

Pfand (117,65) EUR und Umsatzsteuer (22,35 EUR) an Konto (140 EUR)

Weitergabe an Großhändler:

Konto (166,60 EUR) an Pfand (140 EUR) und Umsatzsteuer (26,60 EUR) an

Da das Pfandkonto Umsatzerlöse darstellt, die bei Auszahlung gemindert werden und bei Einnahme erzielt werden, ergibt sich dann ein Zusatzerlös von 6,38 EUR.

Bei Einwegpfand ergibt sich daraus aus einer mehr abgegebenen Flasche ca. 4 Cent Mehrerlös und bei Mehrweg 1,3 Cent oder 2,4 Cent. Aber auch umgekehrt wird ein Schuh raus. Nimmt man weniger zurück als man rausgegeben hat, sind die Beträge Umsatzeinbußen.

uwe premium am :

das ist ja alles verwirrend :-) in den berechnungen fehlt aber der umstand, dass zwischen gewerblichen händlern auf das pfand umsatzsteuer berechnet wird, bei abgabe an private kunden das pfand aber steuerfrei ist. björn verdient also an dieser stelle nichts am pfand.

The other one am :

"bei abgabe an private kunden das pfand aber steuerfrei ist. björn verdient also an dieser stelle nichts am pfand."

Richtig. Hier wird ja auch der Weg der Rücknahme diskutiert.

uwe premium am :

ok :-) aber das pfand ist auch bei auszahlung an endkunden steuerfrei. erkennbar daran, dass es bei rechnungen oder gutschriften erst nach der mehrwertsteuer addiert oder abgezogen wird ... zumindest kenn ichs nur so in neun jahren getränkeherstellung :-) gewerblich -> umsatzsteuer. privat -> keine umsatzsteuer. jeweils in beiden richtungen.

The other one am :

"gewerblich -> umsatzsteuer. privat -> keine umsatzsteuer"

Ähhh ... ja??

Dank deiner tätigen Mithilfe erreichen wir jetzt das nächste Level der Verwirrung. Danke. :-D

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