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Dreimal Post von Kabel Deutschland

So kann's bei gekauften Adressen gehen: Ich habe hier mit der Tagespost ein Werbeanschreiben von Kabel Deutschland gleich in dreifacher Ausfertigung bekommen. Eines ist an "Neustädter Frischmarkt e.K." adressiert gewesen, ein Schreiben an "SPAR-Markt Björn Harste" und der dritte Brief war für "Björn Harste" bestimmt.

Hilft aber alles nichts. Ich werde niemals Kunde von Kabel Deutschland werden. Außer, sie kaufen vielleicht irgendwann E-Plus oder EWE-Tel/Nordcom auf.

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Kommentare

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faint am :

Hier kommt übers Jahr verteilt auch jeden Monat ca 5 Mal Werbung für Internet & Phone von Kabel Deutschland an. Witzigerweise ist dieser Anschluss bei uns erst seit einem Monat buchbar, vorher konnte man dies (sagte man mir sogar am Telefon, als ich mich mal beschwerte - was nix gebracht hat) gar nicht buchen. Das ist Marketing ;-)

Tom1973 am :

Hattest Du nicht vor ein paar Wochen schon mal ein Mailing mit diesen drei unterschiedliche gleichen Addressierungen?

Frank0815 am :

Das schöne bei uns im Haus ist, das die Papiertonne so nah dran steht. Bisher hats nicht ein Umschlag von der Bude in meine Wohnung geschafft.

Selbst wenn ich TV schauen würde.... und die von KD irgendwas hätten was mich interessiert haben die sich bereits mit ihrer penetranten Werbek***e disqualifiziert.

Oldie1947 am :

Damit man Ruhe vor Kabel Deutschland hat, muss schriftlich Widerspruch gegen die Verarbeitung/Nutzung der Daten zu werblichen Zwecken erhoben werden. Kabel Deutschland antwortet dann in einem Schreiben, dass wunschgemäß folgende werbliche Ansprachen abgestellt wurden: "Alle Arten werblicher Ansprache." Es wird eine Übergangszeit von 4 Wochen eingeräumt, bis ein ein völliger Ausschluss von unerwünschten Werbemaßnahmen garantiert werden kann. Ich dachte, dass ich dann Ruhe vor denen hab. Pustekuchen. Nach etwas als mehr als 6 Wochen, also nach Ablauf der Übergangszeit, erhielt ich von denen wieder Werbung. Ich hab mich beschwert und eine E-Mail erhalten, dass es bedauert wird, dass so etwas passieren konnte. Eine ausführliche Begründung soll folgen. Ich überlege mir, ob ich nicht die Verbraucherzentrale Bremen mit den Beweismitteln einschalte, damit Kabel Deutschland eine Abmahnung erhält.

Lisa am :

Geht das doch nicht nur mir so...
Ich bekomme auch so oft Post von denen, mittlerweile nervt es nurnoch...
Ich WAR mal Kunde von KabelDeutschland, kann die auch nicht empfehlen.

Lisa am :

Nochmal eine allgemeine Frage:
Wie ist das eigentlich wenn man Zeitungen etc. im Briefkasten hat obwohl man ein "Nicht einwerfen von Zeitungen...." Sticker auf dem Briefkasten hat?

Oldie1947 am :

Beantwortung der Frage von Lisa:
Ich hatte neulich einen Werbeflyer einer Bremer Immobilienfirma im Briefkasten, obwohl an meinem Briefkasten ein Aufkleber ist, der das Einwerfen von Werbung (Wurfsendungen etc.) verbietet. Ich hab der Immobilienfirma Folgendes geschrieben:

Unerlaubte Werbung

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute fand ich in meinem Briefkasten ein „Werbeschreiben“ mit der Anrede:
Liebe Bewohner/innen dieses Hauses,………….

An meinem Briefkasten befindet sich ein Aufkleber mit einem einem STOPP-Symbol.
Der Aufkleber weist darauf hin, dass in meinen Briefkasten keine Werbesendungen, Postwurfsendungen, Flyer, kostenlose Zeitungen einzuwerfen sind.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat schon vor längerer Zeit entschieden (Urteil vom 20.12.1988, AZ: VI ZR 182/88), dass werbende Unternehmen entsprechende Aufkleber beachten müssen, da ungewollte Werbung eine Persönlichkeitsrechtsverletzung sowie eine Eigentums- und Besitzstörung und sogar einen Wettbewerbsverstoß darstellt.

Ich bitte Sie, meine Persönlichkeitsrechte in dieser Hinsicht zukünftig zu beachten, da ich sonst rechtliche Schritte einleiten werde. Die Einhaltung der Unterlassung zukünftiger Werbung bitte ich mir schriftlich zu bestätigen. Als Frist für eine Antwort habe ich mir den
19. November 2010 vorgemerkt.

Wenn der Aufkleber wirklich darauf hinweist, dass keine kostenlosen Zeitungen einzuwerfen sind, bliebt wohl nur der Weg, die Verlage der kostenlosen Zeitungen unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofes (BG) anzuschreiben, dass das Einwerfen zu unterlassen ist.
Der nächste Schritt wäre dann, die Verbraucherzentrale Bremen einzuschalten.

The other one am :

Ich habe mich mit diesem Thema noch nicht eingehend beschäftigt, aber ich könnte mir vorstellen, das endet in einem sinnlosen Spießrutenlauf ohne konkretes Ergebnis.

Lisa am :

Wow vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort :-) Ich werde es damit einfach mal versuchen.

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