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Ach, die Ladengröße...

Nein, lieber Flaschensammler: Auch wenn mein Geschäft hier "größer als 50 Quadratmeter" ist, bin ich trotzdem nicht "gesetzlich verpflichtet" jedes flaschenähnliche Gebilde aus Glas oder Kunststoff anzunehmen. Schon gar nicht, wenn es sich um irgendwelche ausländischen Flaschen handelt, denen in keiner Weise irgendein Pfandwert anzusehen ist.

Auf das angedrohte "Nachspiel" bin ich jetzt schon gespannt.

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Kommentare

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Oliver am :

Wie lange wird es wohl dauern, genügend Flaschen zu sammeln, um das Honorar eines Anwalts zu begleichen?

Matze am :

Viel interessanter: Wie lange wird es dauern, bis er einen Laden gefunden hat der die Flaschen annimmt, wenn sie nicht bepfandet sind?
Das wird ein Teufelskreis aus Anwälten und Flaschen... ;-)

Tom1973 am :

Naja, es soll ja Fälle geben, wo man "Anwalt" und "Flasche" synonym verwenden kann. Wie es dann allerdings mit Pfand aussieht, weiß ich nicht. Mal bei der Anwaltskammer nachfragen...

SaltyCat am :

Hoffentlich kennen sich die beiden aus den letzten Einträgen nicht - sonst gründen sie noch eine Interessengemeinschaft "Pfandpflicht" ... ;-)

brasilblogger am :

Björn hat bereits über soviele Leute gebloggt, da kann man locker nen Verein bilden. Natürlich eingetragen, da gemeinnüitzig (sonst liegen die leeren Flaschen ja auf der Strasse rum).

Mein Vorschlag: Pfandversetzer e.V.

Falkone am :

Oder aber: Leergutnomaden e.V.
So heißen sie bei uns.

Sam am :

DPG Versteher i.g.

Wenigstens hatte ich gleich heute morgen wieder was zu lachen :-)

The other one am :

Wenn dann die ganzen Nachspiele kommen hätte man ja gar keine Zeit mehr für's Vorspiel. Und dann gibt es auch wieder Mecker. 8-)

Daniel am :

Es werden weitere Blogeinträge folgen, es ist der selbe Typ, der sich getarnt hat...:-P

Nick am :

Zu beiden Beiträgen passt folgende einfache Regelung der DPG:
http://www.dpg-pfandsystem.de/pb/site/dpg/node/210584/Lde/index.html

Wo die 50 Quadratmeter wieder herkommen weiß man auch nicht.
Vermutlich gabs in der BILD mal ein Special 'Wie komme ich zu meinem Flaschenpfandrecht'

telefonfreak am :

Die 50 m² stehen in der Verpackungsverordnung drin. Und die Rücknahmepflicht gilt auch nur für Einwegflaschen, nicht für Mehrwegflaschen. Es gibt viele Geschäfte, die somit bei Mehrwegflaschen die Rücknahmemenge beschränken, z. B. auf 30 Flaschen. Auf Nachfrage erklärten die Geschäfte, es sei weniger die Menge als dass Flaschensammler den Automaten blockieren und normale Kunden dann über die langen Wartezeiten verärgert sind.

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