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Generelle Taschenkontrolle

Hendrik schreibt mir:
Ich habe heute an der Kasse in einem Markt in Wuppertal-Elberfeld ein Schild entdeckt: "Taschen sind bitte unaufgefordert vorzuzeigen".

Ich habe das verweigert mit dem Hinweis, dass nach meinem Wissen ich das nur bei einem konkreten Verdacht und dann auch nur gegenüber der Polizei tun müsse. Die fast schon verzweifelte Kassiererin betonte, wie unangenehm ihr das sei und das sie eine entsprechende Anweisung hätte. Der Geschäftsführer war nicht im Haus und ihr Vorgesetzter hatte keine Lust mir das zu erläutern, da schon weitere Kunden vor mir das auch verweigert hatten. Auch mein freundliche Frage wo das enden solle und ob man gedenke eventuell künftig auch Hand- und Jackentaschen zu filzen, konnte die Situation nicht merklich entspannen.

Ergebnis: Es hat niemand in die Tasche geschaut, aber ich überlege trotzdem gerade, ob es zur Konkurrenz so viel weiter zu laufen ist.

Was meinst du dazu?
Ich gebe zu: Als Einzelhändler möchte man natürlich am liebsten einen Blick in jede Tasche geworfen haben. Aaaaaaber...

Zu dem Aber gibt und gab es schon unzählige Diskussionen. Vielleicht hofft besagter Einzelhändler auch nur auf die Gutmütigkeit der Leute und erspart sich die Diskussion mit Kunden wie dir. Aber wer klaut, würde die Tasche auch nicht freiwillig vorzeigen. Sind also alle, die sich nicht in die Tasche gucken lassen wollen, pauschal verdächtig?
Bei mir hängt kein Schild mit dem Hinweis auf Taschenkontrollen und wir machen auch keine Kontrollen an der Kasse. Meine Mitarbeiter haben die Anweisung, sich davon zu überzeugen, dass im Einkaufswagen keine Ware verbleibt, sollen also UNTER die Taschen gucken. Aber eben nicht IN die Taschen.
Wenn dann was verschwindet, ist es eben das Schicksal des Betreibers eines Selbstbedienungsmarktes.

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Kommentare

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Richtig am :

Völlig gut, wie du das gelöst hast. Taschenkontrollen sind halt auch wirklich nur der Polizei erlaubt. Ich würde die Taschenkontrolle immer verweigern.

Mannix am :

Neulich im Elektromarkt mit den beiden großen Ms wurde meine Mutter aufgefordert, ihre (chronisch zu kleine, bis oben vollgestopfte, etwa 25*15*10 cm umfassende) Handtasche im Vorraum einzuschließen, sonst dürfe sie den Laden nicht betreten. Persönliche Konsequenz: Einkäufe werden zum einzigen lokalen Konkurrenzunternehmen verlagert, falls nicht ohnehin der Versandhändler bemüht wird. Diese pauschale Verdächtigung des Kunden lassen wir uns nicht gefallen und strafen sie mit Geldentzug.

Hamburger Jung am :

So etwas habe ich auch schon erlebt. Der Türsteher beim örtlichen MediaMurks wollte mich mit meinem Rucksack (Abnehmen und öffnen dauert mehrere Sekunden) nicht hinein lassen. Es lag vermutlich daran, dass ich männlich bin und mit einem schwarzem Kaputzenpulli bekleidet war. Die etwa gleichaltrige "Dame" mit ihrer großen Tasche (IKEA-Taschen-Ausmaße), in die in unter einer Sekunde etwas "fallen" kann, durfte diese mit hineinnehmen. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.

Aufrechtgehn am :

Ganz ehrlich, mit einem Schließfachzwang hätte ich persönlich kein Problem.

Als ich in den Neunzigern beim toom an der Kasse gejobbt habe, hatte ich auch nicht den geringsten Skrupel, wie von der Geschäftsleitung aufgetragen, sämtliche mitgeführten Taschen zu kontrollieren, da die Kunden nämlich am Eingang selbige hätten abgeben können (und sollen). Wo es eine solche Möglichkeit gibt und die Kunden sie nicht nutzen, müssen sie sich halt in die Tasche schauen lassen, finde ich selbst heute noch.

Ich finde es auch schade, dass es in normalen Supermärkten nicht so ein Schließfach am Eingang gibt. Manchmal geh ich nämlich in mehreren Supermärkten hintereinander einkaufen, weil ich nie alles, was ich haben will, im selben Laden kriege. Dann versuch ich immer, mitgebrachte Einkaufstaschen beim Betreten des Ladens an der Kasse abzugeben, damit keine Mißverständnisse aufkommen, aber das ist meist ziemlich umständlich. Und oft schauen mich die Kassiererinnen an wie ein UFO. Anscheinend macht das niemand außer mir?

Mannix am :

Verlangen darf die Nutzung (kostenloser und überwachter) Schließfächer natürlich jeder Händler. Er muss nur damit rechnen, dass es eben nicht jedem Kunden gefällt und dieser dann möglicherweise zum Ex-Kunden wird.
In meinem Fall kam hinzu, dass ich mich ob der ungezügelten Musikbeschallung in besagtem Markt ohnehin schon lange dort unwohl gefühlt habe und dass ich vor einigen Monaten mal zur Rede gestellt wurde, weil ich mit Stift und Papier durch den Markt ging und mir einige Preise notierte. Ist ja schön und gut, dass sich die Märkte gegen "Preisspionage" der Konkurrenz schützen wollen, aber ist es denn so ungewöhnlich, dass normale Kunden in mehreren Märkten die Angebote vergleichen (und sich dazu ne Gedankenstütze anfertigen), bevor sie einige hundert Euro ausgeben wollen? Und haben die Angestellten im Markt nix besseres zu tun, als mich auszufragen? Vielleicht einige Kunden beraten?
Kurz gefasst: In dem Markt hat man nach meiner Auffassung kein Vertrauen zum Kunden. Mich stört das und ich greife daher zur Alternative. Leute, die sich da nix draus machen, stören sich auch nicht dran und gehen weiter hin. Marktwirtschaft folgt eben zu nem großen Anteil auch psychologischen Aspekten.

Hamburger Jung am :

QUOTE:
Ganz ehrlich, mit einem Schließfachzwang hätte ich persönlich kein Problem.

Wenn schon Schließfachzwang, dann bitte auch für alle und nicht nur für Leute, deren Aussehen einem nicht passt.

Aufrechtgehn am :

Ja, selbstverständlich. Alles andere ist Diskriminierung. In so einem Laden würd ich auch nicht mehr einkaufen.

Hamburger Jung am :

Genau das war die Konsequenz, die ich daraus gezogen habe.

Vielleicht mache ich mir mal den Spaß und versuche die Situation zu wiederholen, um dann mal in aller Gemütlichkeit mit dem Türsteher zu reden.

Kunde am :

Sehr gut.

Ich bin froh über jeden Rucksack- oder Taschenträger, der die Läden meidet in denen ich einkaufe.

Diese Leute machen ihre eigenen Regeln und halten dann den ganzen Betrieb auf.

Darauf kann ich gut verzichten.

evchen am :

Nee, is klar. Wer seinen Laden mit Videokameras vermint, wie seinerzeit die DDR die innerdeutsche Grenze, der braucht auch keine Kontrollen an der Kasse mehr zu machen.

Ich bin mir sicher: Der erste Ganzkörperscanner für den privaten Bereich steht beim Shopblogger im Laden.

Blogolade am :

Bei konkretem Verdacht (Ware ragt aus der Tasche heraus oder man hat denjenigen was einstecken sehen) durften wir die Kunden danach FRAGEN ob wir in die Taschen sehen dürfen.
Ansonsten wars aber wie bei Björn: unter die Tasche -> ja, rein aber nicht.

Manch ein Kunde hat seine Taschen ganz ohne Schild unaufgefordert vorgezeigt. Das war schon etwas komisch.

G. Mein am :

QUOTE:
Wenn dann was verschwindet, ist es eben das Schicksal des Betreibers eines Selbstbedienungsmarktes.
Da hast du recht, "Kaufmannsläden" haben das Problem nicht. Welchen Schluss ziehen wir daraus? Meiner lautet:

Palim, palim!

Thommi am :

http://www.ferner-alsdorf.de/2010/03/taschenkontrolle-im-supermarkt/
"Auch juristisch sind Sie nicht wehrlos, wenn Sie trotz ausdrücklicher und ständiger Verneinung belästigt werden: Es liegt – so auch der BGH – unstreitig ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vor. Ein solcher Eingriff kann durch einen Rechtsanwalt abgemahnt werden, was mitunter empfindliche Kosten erzeugt."

Vielleicht interessiert sich dafür auch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs?
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/

MarkusB am :

Ich habe auch schon einen Laden erlebt, wo ich eine Diskussion hatte, dass die Kassiererein in meinen Rucksack schauen wollte- ohne konkreten Verdacht, einfach weil er dawar.
Habe ich auch nicht mitgemacht, wozu auch. Ihre Argumentation war, sie müsse das, ausserdem stand am Eingang, dass man sich mit Betreten des Ladens dazu bereiterklärt, dieses durchführen zu lassen.
ich habe gezahlt, bin trotz ihrem Gemecker dann rausgegangen, mit dem Hinweis, ihr Cheffe könnte ja ein weiteres Schild malen, dass bei Zuwiderhandlungen von der Schusswaffe gebrauch gemacht wird - ihrer Argumentation nach wäre es dann ja auch legal - aber ich glaube nicht, dass sie verstanden hat, was ich damit ausdrücken wollte....

Hamburger Jung am :

Wenn mich jemand fragt, ob ich meinen Rucksack öffne, sage ich einfach nein und diskutiere nicht weiter. Bisher hat noch niemand darauf bestanden. Und sollte der Chef dann zickig werden und mit Hausverbot drohen, dann hätte mich der Laden sowieso zum letzten mal gesehen. An den Kassenkräften lasse ich das nicht aus, die machen das ja nicht, weil die das so gerne tun.

Till am :

Ich würde meine Tasche auch nicht öffnen. Daß die Waren als Umlage der Kosten von Ladendiebstahl etwas mehr kosten, tut mir nicht weh - endlich mal eine echt flat tax :-)

Randalf am :

So eine ähnliche Situation hab ich mal in nem Aldi erlebt. Danach hatte ich ein paar mal einen Dildo und ein Pornomagazin im Rucksack - in der Hoffnung, erneut zu einer Taschenkontrolle gedrängt zu werden und der Kassiererin so klar zu machen, warum es eben so nicht geht.

Allerdings haben meine Proteste wohl schon ausgereicht, die Nachfragen einzustellen, seit dem bin ich dort nicht mehr gefragt worden. Schade, irgendwie. Das Gesicht der Dame hätte ich zu gerne gesehen :-P

Hannes23 am :

"unter die tasche sehen"

... ich finde das auch schon grenzwertig... meistens murren die kassiererinnen: "... ma hochhebn".... ich sage dann meistens... "klar, gerne, habe ich nichts dagegen".

@björn - ok? oder für dich und deine leute ein grund unfreundlich zu werden?

Marcel am :

Als Wuppertaler würde ich gerne wissen, welcher Edeka das war. Der in der Rathaus-Galerie? Den besuche ich nämlich des öfteren und da ist mir das noch nicht passiert.

Hendrik am :

exakt. Gehe fast jeden Tag dahin und sowie ich das verstanden habe, gibts die Schilder seit gestern.

Marcel am :

OKay, danke... dann bin ich beim nächsten Mal gespannt, wenn ich das nächste Mal dort bin. Da ich immer gleich nach der Uni oder Arbeit hingehe, bin ich immer schön bepackt.

FlingT am :

Was ihr alle für schweinkram in der Tasche haben müsst

OxKing am :

Würdest du dich z.B. auch beim Kacken filmen lassen
nur weil das Restaurant meint es wäre zur Junkie
prävention damit diese sich nichts auf Toilette Spritzen?
Ich meine du müsstest ja was zu verbergen haben wenn
du das nicht willst. Immerhin ist das ja kein Ding,
kacken tut ja jeder, kann ja auch ruhig jeder bei zusehen
wenn man nichts zu verbergen hat, oder?

Es geht darum das ich es haben KÖNNTE,
und ich ein Recht darauf habe dass es dann
nicht jeder jeder sehen darf wie er das gerade möchte.
Ich würde auch jedem etwas husten der verdachtslos
in meinem Rucksack oder in meine Taschen sehen will.
Ich sehe auch nicht ein was einer Kassiererin meine
Postleitzahl zu interessieren hat.

Freiheiten und Privatsphäre müssen halt verteidigt werden
sonst werden diese abgeschafft. Stück für Stück.

FlyingT am :

Um das Spritzen zu unterbinden reicht ne ganz normale Schwarzlicht Lampe von daher ist das nen ziemlich blöder vergleich.

Auf der anderen Seite ist halt das nackte filmen und der Blick in den (meist ja leeren Rucksack, man will die ware ja einpacken) ja so nen geringfügiger unterschied... Selbst wenn der Rucksack nicht leer ist, was hat man da drin ? Nen Buch? Was zum schreiben? Die stinkende Sportkleidung? Nen Laptop? Alles sehr persönliche dinge ich merke das schon.. da lässt man sich doch lieber rektal untersuchen statt das Buch was man 3min später in der Bahn auspackt zu zeigen.

Das ist doch reine Prinzipienreiterei, es geht doch in keinster weise darum das man irgendwas persönliches im Rucksack hat das man schützen müsste, es geht nur um das blöde "Ne das darf nicht, das kann nicht, meine Suppe es ich nicht"

Jeder will das andere mal Fünfe gerade sein lassen und nicht alles so 120% genau nehmen, ausser man selber lässt sich natürlich nicht in den komplett leeren Rucksack schauen weil das ja so nen großer eingriff in die Persönlichkeitsrechte ist... HALLO DAT TEIL IST LEER

Micky am :

Ich würde dir das gerne erklären, aber hier brennt so eine blöde Schwarzlichtbirne und ich kann kaum die Tasten erkennen.

FlyingT am :

Weil man unter Schwarzlicht keine Venen findet, da die Farbe der Venen ja Bläulich ist und mit "bläulichen Licht" sieht man die nicht wirklich gut. Ist jetzt nicht mehr so UptoDate aber afaik immer noch im groß im Einsatz

http://www.shortnews.de/id/439590/Schwarzlicht-gegen-Drogensuechtige

Theodore am :

"Das ist nicht rechtens" Wenn ich das schon höre. Es wird sich immer über wirre Gesetzesauslegungen beklagt, aber dieses Verhalten ist keinen Deut besser.

Wo issn das Problem die Tasche vorzuzeigen und zu beweisen, dass da nix drin ist? Wenn man schon sein Gerümpel mit sich rumschleppen muss, dann sollte man auch so fair sein die Konsequenzen tragen. Aber genau solche Leute blockieren dann die Kasse, weil sie ihre "Prinzipien" durchsetzen und möglichst vielen Kunden auf den Sack gehn wollen. Der Bursche kann froh sein, dass ich net dahinter stand, sonst hätte ich auch gepocht, aber nicht auf mein Recht =)

Phillip am :

Urteil VIII ZR 106/93 des BGH:
"Die Kontrolle der von den Kunden mitgeführten Taschen an der Kasse eines Einzelhandelsmarktes ist nur zulässig, wenn ein konkreter Diebstahlsverdacht vorliegt. Fehlt es an einem derartigen Verdacht, so kann ein Kunde, der eine Kontrolle verweigert, auch nicht allein deswegen mit einem Hausverbot belegt werden."

Der BGH ist ja sehr bekannt für seine wirren Gesetzesauslegungen.

Volltext hier zu finden: http://www.jura.uni-duesseldorf.de/lehre/isle/sr/urteile/124_39.htm

Theodore am :

Das meine ich. Anstatt so eine Konfrontation zu umgehen springen viele immer gleich mit beiden Beinen rein, weil sie es geil finden ne Kassiererin im Supermarkt mit sowas zu ärgern.

Hendrik am :

Wo ist denn das Problem auch noch seine Hosen- und Jackentaschen auszuleeren? Könnte ja was drin sein.
Und wo ist denn das Problem einen Blick in die Unterhose oder in deine Körperöffnungen werfen zu lassen? Könnte ja was drin sein.

Verstehst du was ich meine? Wo fängts an und wo hörts auf?

Theodore am :

In dieser Regelung geht es nicht darum Leute zu Schikanieren, sondern Diebstählen entgegenzuwirken. Die Abgrenzung ist doch klar geregelt: Mitgebrachte Taschen möge man vorzeigen.
Mein Hauptproblem ist, dass man vorher weiß worauf man sich einlässt. Wenn es angekündigt wird und man macht trotzdem der Kassiererin (die dafür absolut nichts kann) eine Szene ist das in meinen Augen schon eine Provokation. Da kann der betreffende 100x im Recht sein, nur sowas ist doch geschmacklos und hält alle auf. Die Kunden dahinter eingeschlossen.

Turtle am :

Ganz einfach: Es geht niemanden etwas an, was ich in meinen Taschen transportiere, so lange kein begruendeter Verdacht besteht, dass ich etwas eingesteckt habe, ohne es zu bezahlen. Schliesslich gibt es in jedem Supermarkt Videokameras und oft auch noch Warensicherungsanlagen, da muss ich mich nicht noch pauschal verdaechtigen lassen.

Das die Kassierer im Zweifelsfall mit den Kunden diskutieren muessen, laesst sich auch einfach umgehen. Sollen sie einfach den Vorgesetzten ausrufen, wenn ein Kunde sich weigert. Die haben ja schliesslich auch die Regeln erlassen. Nur aus Mitleid mit der Person aus der Kasse gebe ich mein Recht nicht ab.

Kassierer am :

Wenn es nach mir ginge würde ich dich einmal fragen ob ich kurz in deinen Rucksack schauen darf.

Bei Weigerung wird tatsächlich nicht lange diskutiert: Dann fliegt dein Einkauf in einen bereitgestellten Korb und Tschüß.

Kauf deinen Scheiß in einem anderen Laden.

Klappstuhl am :

Hast du das BGH-Urteil gelesen?

"Fehlt es an einem derartigen Verdacht, so kann ein Kunde, der eine Kontrolle verweigert, auch nicht allein deswegen mit einem Hausverbot belegt werden."

Kassierer am :

Als Ladenbesitzer bin ich nie und nimmer verpflichtet meine Waren jedem anzubieten.

Es gibt berstimmte Regeln und wer die nicht beachten möchte lässt es eben bleiben. Aber dann bitte _vor_ dem Laden auf die eigenen Rechte bestehen.

Neuling am :

Genau das dachte sich der Ladenbesitzer sicher vorher auch, der sich das BGH Urteil eingefangen hat. :-P

Torsten K. am :

Es war ja noch garnicht sein Scheiß, sondern bis zum Bezahlen ist es Dein Scheiß.

Und was Deine Reaktion angeht: Wäre ich der nächste Kunde, würdest du wieder mit dem Korb rennen und die Ware wieder einsortieren.

Kassierer am :

Bei dir hätte ich dann sofort einen begründeten Verdacht.

Du dürftest dann auf die Polizei warten während ich die Waren wieder einsortiere.

Aha am :

Wär der Polizeieinsatz aber erfolglos, bleibst du auf den Kosten sitzen. Aber so werden dir die Kudnen ganz schön schwinden...Es kann sogar rechtliche Konsequenzen haben.

Kassierer am :

Ja?

Bitte, Herr Rechtsgelehrter, dann kläre mich doch mal umfassend über die rechtlichen Konsequenzen auf.

Aha am :

Solltest du darauf beharren eine Taschenkontrolle durchführen zu wollen, würde das utner Nötigung fallen. In manchen Fällen sogar unter Freiheitsberaubung. Sollte es die Regel sein, dass ihr das öfter macht, könnte man sogar eine Unterlassungklage veranlassen. Sollte dein Markt zu einer Kette gehören, reicht bei Hausverbot wg. einer Verweigerten Untersuchung meistens nru ein Schreiben an die Zentrale und es ist aufgehoben.

Kassierer am :

Du bist also ein klarer Verfechter für Ladendiebstahl und unterstützt Ladendiebe.

Ich hoffe deine Einstellung ist konsequent und erstreckt sich auch auf dein persönliches Eigentum.

Karl am :

Deine Dummheit ist wirklich erschreckend

Kassierer am :

Ich bin dumm?

Ich habe mein Abi 1978 mit 1,1 abgelegt, wie war dein Notendurchschnitt?

Hast Du überhaupt Abi?

Vielleicht bin ich auch gar kein Kassierer, darüber solltest Du mal nachdenken.

Tatsache bleibt: Geht man konsequent gegen Ladendiebe vor, dann ist das falsch.

Toleriert man Ladendiebe ohne Einschränkung ist es auch falsch.

Was ist deine Handlungsanweisung für Ladenbetreiber?

Und bitte jetzt kein dummes Gewäsch als Antwort.

Ich würde es begrüßen wenn Du jetzt auch eine gute Leistung zeigst und eine wirklich intelligente Lösung für das Problem präsentierst.

Dummschwätzer, Neunmalkluge und BILD-Leser haben wir hier schon genug.

der_wahre_pop am :

Oh Mann, Du musst ja wirklich ein ganz armes Würstchen sein. Die mit Abstand größte Lachnummer, die es hier seit langem gegeben hat.

Kassierer am :

Mehr war als Antwort in diesem Blog auch nicht zu erwarten.

Aha am :

Das heißt nicht, dass ich Ldendiebstahl unterstütze, ich sage nur, dass keiner außer der Polizei Taschenkontrollen machen darf. Wenn ich aber eine gute Videoüberwachung und Warensicherungsanlage habe dürfte dass mit dem DIebstal auch eher ein kleineres Problem sein. Björn schafft das ja auch so.

Kassierer am :

Im Prinzip bestehst Du auf deinem Recht als unbescholtener Bürger zu gelten und daher hat nur die Polizei das Recht deine Taschen zu kontrollieren.

Du sprichst aber den Ladenbesitzern das Recht ab ihr Eigentum zu schützen und JEDEN Kunden durch die Polizei durchsuchen zu lassen. Das wird dann als Eingriff in die Persönlichkeitsrechte gewertert.

Welche mögliche Lösung für dieses Problem bietest Du an?

Aha am :

Ich würde es so machen wie jeder andere Laden auch. Fällt dem Ladendetektiv, dem der hinter den Monitoren der Videoüberwachungsanlage auf, dass ein Kunde etwas einsteckt oder dass ein Kunde die Warensicherugnsanlage auslöst, wird die Polizei gerufen. Dann muss der Kunde dableiben, weil einfach ein Diebstahl unter Zeugen vorliegt. Sollte er sich weigern dazubleiben, darf er festgehalten werden bis die Polizei da ist. DIE POLIZEI darf ihn dnan durchsuchen und eine Anzeige anfertigen. Wenn der Dieb die Beute freiwillig herausrückt und sich auch ausweisen kann, ist es nicht nötig die Polizei zu rufen. Diese Methode wenden Millionen von EInzelhändlern an. Sie sind damit im Recht und schützen ihr Eigentum.

hui am :

Bei so einem tollen Verdacht würde ich dann einfach gehen. Und was kannst du dagegen machen, gar nix.

Lawyer am :

Ein Fahrscheinkontrolleur möchte deinen gültigen Fahrschein sehen.

Ein Generalverdacht, weil der Kontrolleur im Anschluß wirklich von JEDEM Fahrgast einen gültigen Fahrausweis sehen möchte.

Auch von dir. Machst Du da auch einen Aufstand?

Das ist ja eine Verdächtigung die Du so nicht ertragen musst.

Immerhin könntest Du ja sagen: "Ich habe einen gültigen Fahrausweis."

Wenn der Kontrolleur das in Zweifel zieht wirst Du auch noch in aller Öffentlichkeit der Lüge und der Falschaussage bezichtigt.

Also, da würde ich an deiner Stelle bis nach Brüssel gehen und deine Menschenrechte einklagen.

So geht es ja nicht.

Theodore am :

Von wegen nichts machen. Nach §§ 127 I StPO und 227 BGB darf er dich bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Wer sich dann nicht Ausweisen kann, wird im Extremfall auch erkennungsdienstlich behandelt, d.h. darf mit zur Wache. Wärs da nicht einfacher Kooperativ zu sein und dem Kassierer seinen leeren Rucksack zu zeigen?

The other one am :

"Wärs da nicht einfacher Kooperativ zu sein und dem Kassierer seinen leeren Rucksack zu zeigen?"

Ruhige und intelligente Problemlösungen sind hier nicht erwünscht.

Gray am :

Ja, und wenn er das macht, kann die Polizei gleich eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung aufnehmen (oder alternativ sich die Beschwerde anhören, dass der, der da festgehalten werden sollte, sich gegen die Freiheitsberaubung gewehrt hat). Die eben noch zum Kauf vorgesehenen Artikel dann doch dazulassen begründet genausowenig wie das Nicht-in-den-Rucksack-sehen-lassen einen haltbaren Verdacht.

'Begründeter Verdacht' erfordert entweder Anschlagen einer Sicherungsanlage oder die Beobachtung, dass jemand etwas eingesteckt hat. So grob jedenfalls.

The other one am :

"Bei so einem tollen Verdacht würde ich dann einfach gehen."

Du lebst in Deutschland?

Vorratsdatenspeicherung macht dir nichts aus?

Du bist noch nicht ausgewandert?

Jim am :

Bei uns sind solche Schilder recht verbreitet - trotzdem zeigt kaum jemand freiwillig die Taschen vor und ich wurde in Lebensmittelmärkten auch noch nie gefragt. Nur einmal nach dem verlassen eines Elektronikmarkts von einem freundlichen Herrn im schwarzen Anzug :-)

Nicht die Schackeline am :

Mir ist vor einiger Zeit das Gegenteil passiert:

Ich hab beim Discounter ganz unbeabsichtigt (!) und unbemerkt einen ganzen Sixpack antialkoholischer Getränke in 1,5l-Flaschen (!) geklaut:

Im Wagen hatte ich derer 2, die Packs haben PLU-Nummern, weswegen ich sie grundsätzlich nicht aufs Band stelle - Training mach ich woanders. Außerdem muss/soll der Wagen beim Kassiervorgang ohnehin neben der Kasse stehen und wird immer in Augenschein genommen. Zudem weise ich stets von mir aus auf die im Wagen befindlichen Getränke hin. Mir liegt wirklich nichts am Unterschleif.

Da das Anstehen dauerte, verpackte ich einen Sixpack schon mal in meinem Rucksack. Der ist damit rappelvoll, das fällt also auch auf. Außerdem ließ ich ihn aufgeklappt und offen, versteckt war da nix.
Als ich dran war, sagte ich wie gewohnt an, 2 Packs davon und 1 davon.
Wurde abkassiert und ging.

Zuhause sah ich die Kassenbons durch und beim Discounter fehlte ein Sixpack ...

Nils am :

Eines steht jedenfalls fest: Dieser Supermarkt wird sich damit sicherlich ins eigene Fleisch schneiden (wenn er im engeren Umkreis nicht gerade der einzige ist). Dumm.

Nils am :

Leute, ich verstehe nicht, was euch stört, wenn man an der Kasse auf Nachfrage einen Blick in den mitgebrachten Rücksack werfen will. Vor der Disco, beim Konzert und vor einen Bundesligastadion wird das auch gemacht und zwar generell und nicht nur auf konkreten Verdacht. Geht ihr "aus Protest" auch zu solchen Veranstaltungen nicht mehr hin?

ThFr am :

Erraten, Nils, ich gehe tatsächlich aus Prinzip nicht in Discos, Stadien und Konzerte, insbesondere in solche, die einem mit der Eintrittskarte einen umfangreichen Zettel Kleingedrucktes mitschicken, auf dem quasi erklärt wird, daß man mit dem Kauf der Karte alle möglichen und unmöglichen Sicherheitsmaßnahmen zu erdulden bereit ist und seine gesetzmäßigen Rechte an der Garderobe abgeben muß. Ich habe aus diesem Grund auch schon Karten zurückgegeben.

-pm- am :

...Äpfel mit Birnen..... :-O

Der andere Nils am :

Wieso Äpfel mit Birnen? In beiden Fällen geht es darum, die Einhaltung von Verboten sicherzustellen.

Turtle am :

Es geht auch ohne: In unserem Supermarkt stoert es nicht mal wenn wir direkt vom Markt mit einem vollem Rucksack mit Gemuese, Eiern und Kaese ankommen. Ich bin noch nie(!) gefragt worden, meine Taschen vorzuzeigen.

Lustig fand ich immer die Aufforderung im Supermarkt in meinem Heimatort mitgebrachte Taschen im Auto zu lassen. Ist aber schwierig, wenn man zu Fuss oder mit dem Fahrrad unterwegs ist.

ui am :

Schließfächer sind überhaupt keine Lösung, die Schließfächer sind meist am Eingang, und für jeden zugänglich.
Der Ladeninhaber stellt dann auch noch Schilder auf, dass er für Diebstahl aus den Schließfächern nicht haftet.
Wer da etwas einschließt ist selten dämlich.

Keiner weiß wer sich da alles Nachschlüssel gemacht hat, was vollkommen unauffällig geht, da man ja das Schließfach einfach nutzen kann.


Das Vorzeigen ist auch problematisch, was ist denn wenn ich den Rucksack voll habe mit Sachen die man eben auch im Laden erwerben kann?
Unklar ist ja, dass die Sachen in meinem Besitz sind, das wird der Kontollierende aber wohl nicht einsehen.
Ich geh immer in verschiedene läden einkaufen und hab dann logischer Weise Sachen im Rucksack. Wie will der Kassierer denn erkennen ob die Sachen geklaut oder erworben sind?

Und das der Kassierer nichts dafür kann ist totaler Unsinn.
Er stellt doch die Frage, also ist genau er derjenige der was dafür kann.

ui am :

Zum Thema Schließfächer nochwas.

Der Ladeninhaber hat ja Generalschlüssel.
Ich soll also dem Ladeninhaber meinen Rucksack anvertrauen, er traut mir aber nichtmal soweit, den Rucksack mit ins Geschäft zu nehmen?

Benjamin am :

In Italien war ich in einem Einkaufszentrum da wurden mitgebrachte Taschen am Eingang des Elektronik- und des Supermarktes entweder in Folie eingeschweißt oder zugetackert.
Die hatten sogar zwei Mitarbeiter die nur dafür zuständig waren.

noir desir am :

Ich bin in einen Laden mit ähnlicher Regelung mal reingegangen und hab mir vorher von meiner besten Freundin ein volle Binde geben lassen: Schön ins obere Fach und den Kassierer reingreifen lassen.

Ich hab da noch viel mehr Ideen, das wird den Angestellten sehr, sehr viel Spaß bereiten.

Kassierer am :

Natürlich, dann ist meine Hand mit Blut verschmiert.

Versuchte Körperverletzung, deine beste Freundin macht dann einen HIV-Test usw..

Aber auch das klärst Du dann ganz in Ruhe mit der Polizei.

noir desir am :

Da irrst du, du armseliges kleines Männchen:

Was ich in meinem Rucksack habe, ist meine Sache. Wer da reinpackt, ist selbst schuld.

Ich hoffe, ich komm irgendwann mal in deinen Laden.

Kassierer am :

Dann warst Du gleich 2x da: Der erste und das letzte mal.

noir desir am :

Und deshalb finde ich es so gut, dass du von meinem Geld lebst, aber ich nicht von deinem.

Viele Fehlgriffe bei Taschenkontrollen wünsch ich dir :-)

Kassierer am :

Ich habe mit Sicherheit noch kein Geld mit dir verdient, da mach dir mal keine Sorgen.

noir desir am :

Du fühlst dich an deiner Kasse wie ein kleiner Gott, nicht wahr?

Auch dann noch, wenn du mal in vollgeschissene Windeln gepackt hast?

Welche juristischen Folgen drohen mir dann?

Und jetzt schleich dich!

Kassierer am :

Du und deine Zeitgenossen fliegen hier in hohem Bogen raus. Fertig.

noir desir am :

"Meine Zeitgenossen" sind alle lebenden Menschen.

Und weches "Hier" meinst du?

- das Geschäft, in dem du an der Kasse sitzt
- das Internet
- Deutschland, einig Vaterland

?

Irgendwie bist du süß!

Aber hallo am :

Da hat desir aber recht! Lieber Kassierer. In absehbarer Zeit wird kein CShwein mehr deinen Laden betreten. Und außerdem ist es bestimmt nicht strafbar, wenn du in etwas hineinlangst, was dir nciht gefällt. Denn du DARFST KEINE TASCHENKONTROLLEN MACHEN. Is halt so. Wenn du wo einbrichst und hinfliegst und dir dabei den Arm brichst wirst du doch wohl kaum Schadensersatz bekommen oder?
Und jetzt warte ich auf eine kluge Antwort :-D

Kassierer am :

"Wenn du wo einbrichst und hinfliegst und dir dabei den Arm brichst wirst du doch wohl kaum Schadensersatz bekommen oder?"

In den USA ganz bestimmt, in Deutschland nicht.

Nochmal: Hausrecht.

Wer sich nicht an bestimmte Regeln hält fliegt raus. Ladendiebe, Querulanten und Klugscheisser können gerne andere Läden mit ihrer Anwesenheit beglücken.

Ich denke "Kunden" wie dieser noir desir überschätzen ihre Kaufkraft ganz deutlich.

Wenn z.B. noir desir nach einem Unfall als Kunde komplett ausfallen würde geht nicht ein einziger Laden pleite. Das ist mal sicher.

meinereine am :

Mir ist vor ca 15 Jahren mal so ein "Kassierer" wie du einer zu sein scheinst bei Feinkost Albrecht quer gekommen. Seither habe ich keines jener Etablissements mehr betreten.
Pleite sind die dadurch natürlich nicht gegangen, aber rechne mal hoch (wenn du kannst) ich hatte bis zu dem Zeitpunkt wöchentlich(!) ca 120.-DM dahin geschleppt. Das ist über 15 und mehr Jahre schon ein nicht unerheblicher Umsatz-Verlust.
Denk mal drüber nach: Wir Kunden können uns aussuchen, wo wir unser Geld lassen. Ihr könnt euch eure Kunden nicht aussuchen. (bevor du rumheulst: ich arbeite selber seit 25 Jahren im Einzelhandel, kenne also beide Seiten. Jemand mir deiner Einstellung wäre keine 4 Wochen in meiner Abteilung beschäftigt!)

Zum Thema:
Das hat nichts mit Prinzipienreiterei zu tun, aber ich kaufe generell nicht in Läden, in denen ich so lange als Ladendieb gelte, bis ich eine Kassenkraft oder wen auch immer von meiner Unschuld überzeugt habe.

LG

Kassierer am :

"Jemand mir deiner Einstellung wäre keine 4 Wochen in meiner Abteilung beschäftigt!"

Schon klar.

Wenn Du meine Chefin wärst würde ich auch ein ganz anderes Verhalten an den Tag legen.

Extrem freundlich und zuvorkommend gegenüber jedem Kunden. Egal ob der Kunde ein Ladendieb ist oder nicht. Ist mir doch egal was "deine" Kunden alles aus dem Laden schleppen oder was an Waren zerstört wird.

Hauptsache ich bekomme meinen Lohn, der Rest ist dein Problem.

meinereine am :

Ja, ne, is klaar

Mannomann, da hat jemand seinen Beruf echt generalverfehlt..

Kassierer am :

Ja wie jetzt?

Ist uneingeschränkte Freundlichkeit wirklich jedem gegenüber ein Problem?

Jaja am :

Du hast nicht recht. Is einfach so :-D Da könn ma diskutieren und diskutieren...

Jaja am :

Und seit wann haben Kassierer das Hausrecht? Das wär mir ja neu

Kassierer am :

Dir ist bestimmt eine ganze Menge neu, da lohnt sich ein Gespräch ganz sicher nicht.

Peter Siepe am :

Hallo Hendrik, Nicht zufällig der in den City-Akarden?
da habe ichs schon öfters erlebt. aber dank Björn gelernt 8-)

http://www.shopblogger.de/blog/archives/4942-Taschenkontrollen-nur-bei-Verdacht.html

Leider umgezogen am :

Im Nachbarort gab es mal einen Laden, leider ist der Inhaber hier weggezogen, aber ich denke der hat ganz sicher am neuen Wohnort einen neuen Laden eröffnet, da habe ich gerne eingekauft.

Von der Größe her nicht mit dem Shop von Björn zu vergleichen, aber doch schon recht gut sortiert.

Dort hatte man wohl auch eine ganze Zeit lang dicken Ärger, eben die ganze Palette die Björn hier immer so schön beschreibt.

Und was hat der Eigentümer gemacht?

Der Laden war immer verschlossen, man musste klingeln. Die Mitarbeiter hatten am Gürtel eine Fernentriegelung und haben die Tür nur geöffnet wenn ihnen gefallen hat was sie da durch die Tür sehen konnten.

Und wer da einmal Hausverbot hatte, der konnte sich darauf verlassen das er da nie mehr etwas einkaufen konnte.

M.E. am :

Aus Höflichkeit komme ich der persönlichen Bitte des Kassierers nach und zeige ein leeres Fach meines Rucksacks vor. Auch wenn das andere Fach gut gefüllt war bin ich bisher nie danach gefragt worden auch dieses vorzuzeigen.

Das schont die Nerven auf beiden Seiten: Ich muß nicht diskutieren, bin schneller draußen und der Kassier verstößt nicht gegen die Anweisung seines Arbeitgebers. Außerdem kann ich auch den Händler verstehen und eine Lückenlose Überwachung aller Käufer würde ich nicht durch Aufschläge auf die Preise bezahlen wollen.

Unaufgefordert würde ich das allerdings nie machen und ein "Nein" muß akzeptiert werden (womit das ganze als Diebstahlschutz nur noch eine gewisse Placebo Abschreckfunktion hat).

The other one am :

Ich kann über die meisten kritischen^^ Kommentare in diesem Thread nur lachen.

In der Bundesrepublik Deutschland wird jeder(!) Bürger verdachtsunabhängig als kriminell eingestuft.

Die Speicherung aller Verbindungen per Mobiltelefon über 6 Monate, das gleiche gilt für Internetverbindungen, rührt hier keinen.

Aber MEIN Rucksack. Da guckt jetzt keiner rein. Da bin ich Chef und kenne meine Rechte.

Ich denke diesen kleinen Triumph muss man den dümmsten Bürgen gönnen, nur dann schöpfen sie keinen Verdacht.

Sie sind ja Herr der Lage.

Josef der Bayer am :

The other one, das ist geil. Da gibts leute den geht einer
wegen der blöden Taschkontrolle einer ab, nur weils auch immer wieder alle paar Wochen in der BILD zu lesen ist, dass Taschenkontrollen verboten sind bla.....
Da stehen sie mit hochrotem Kopf an der Kasse und machen sich komplett lächerlich, weil man ja auf sein Recht pochen muss..Haben sich vorher schon auf diesen Moment des Glücksgefühls gefreut, weil sie haben ja Recht und der kleine Wurm an der Kasse nicht..die gleichen Trottel sind aber bei Facebook und Co. vertreten und beschreiben dort, in welcher Konsistenz sie heute früh gekackt haben welche sexuellen Vorlieben sie haben u.ä.

Leute Hirn einschalten !

Neuling am :

Eine gute Idee. Dann würden vielleicht auch weniger strunzdumme Vergleiche in die Welt gesetzt werden. :-P

Olivia am :

Eben.

Schließt Du dein Auto ab?

Da wäre ich vorsichtig. Wenn zufällig noir desir an deinem Auto vorbei läuft und bemerkt das Du es abgeschlossen hast zeigt er dich auf jeden Fall an.

Immerhin hast Du ihn ja als möglichen Autodieb verdächtigt.

Wäre das nicht so, dann könnte er ja auch als völlig unbescholtener Bürger einfach ein unverschlossenes Fahrzeug passieren.

Aber diese generellen Verdächtigungen wirklich jedem Bürger gegenüber kann man nicht tolerieren.

Arber am :

Bitte nicht übersehen, dass der Vergleich in zweierlei Hinsicht hinkt:
1. In unser aller Privatbesitz (wozu Autos gemeinhin zählen) ist öffentlicher Durchgangsverkehr eher selten vorgesehen. Hingegen liegt er im ureigensten Interesse eines SB-Einzelhändlers. Während wir also keinerlei Interesse daran haben, unsere Autotüren in unserer Abwesenheit offen zu lassen, und daher unser Sicherheitsbedürfnis durch Verschließen voll erfüllen können, muss der Einzelhändler abwägen zwischen seinem Sicherheitsbedürfnis und dem Bestreben, möglichst viele zahlende Kunden in seinen Laden zu lassen.
2. Zu jedem Vertragsabschluss gehört ein Vertrauensverhältnis. Ladendiebe zerstören es durch die Wegnahme von Ware ohne Gegenleistung und Händler torpedieren es durch Taschenkontrollen bzw. Schließfachzwang, da beide Dinge eine pauschale Schuldvermutung gegenüber dem Kunden implizieren. Bei Privatautos hält sich im Alltag die Anzahl möglicher Vertragspartner doch in engen Grenzen...

The other one am :

Ich denke man kann hier noch 1.000 Kommentare schreiben, aber das wird die Dummheit in diesem Land, und besonders in diesem Blog, nicht wirksam bekämpfen.

Ladendiebstahl ist keine Schikane, die sich die Ladenbesitzer ausgedacht haben, um die Kunden über Gebühr zu belästigen.

Ladendiebstahl ist Diebstahl, ganz einfach.

Ich unterstütze die Ladenbetreiber gerne in ihrem Bemühen Ladendiebstahl zu verhindern.

Aus unterschiedlichen Gründen kann man der Bitte(!) des Ladenbetriebers keine Taschen mit in den Markt zu bringen nicht nachkommen.

Wenn ich, aus nachvollziehbaren Gründen, um etwas gebeten werde, und ich kann diese Bitte nicht erfüllen, dann liegt es an mir mich zu erklären. Soviel Anstand und Freundlichkeit erwarte ich auch von anderen.

Meiner Bitte in meiner Wohnung keine Strassenschuhe zu tragen wird entweder entsprochen, oder der Besuch endet an der Haustür.

Da sind mir gesetzliche Vorschriften egal, und, man wundert sich, es gibt damit auch nie Probleme.

In der Anonymität als Kunde kann man sich natürlich von jeder Freundlichkeit befreien und auf seinem Recht auf Ignoranz und Provokation bestehen.

Im Prinzip sind die Ladenbetreiber ja selbst schuld. Würden sie keine Waren frei anbieten, dann würden sie auch nicht bestohlen.

Frauen würden nicht vergewaltigt, wenn sie sich nicht so sexy anziehen würden und Kinderschänder kommen nur ins Gefängnis, weil andere Menschen Kinder in die Welt setzen.

Es sind immer die Verursacher schuld, nie die Täter.

Oskar aus der Tonne am :

Ist doch ganz einfach. Auch wenn's nur der vorgetäuschten Freundlichkeit hatte dienen sollen, so steckt in "Taschen sind bitte unaufgefordert vorzuzeigen" doch eben das Zauberwort drin. Und einer Bitte kann man nachkommen oder man lässt es eben sein. "Überweise mir bitte den Inhalt deines Girokontos" wird ja auch niemand unnötig ernst nehmen, während es ohne das Zauberwort eine Aufforderung, vielleicht sogar eine indirekte (Be)Drohung darstellt. An der Kasse ist's so oder so zu spät für so ein Schild. Am Eingang könnten sie's aufhängen, unter Beibehaltung des Zauberwortes müssten sie aber jemand dort postieren, der den nicht der Bitte nachkommenden den Zutritt verwehrt. Oder sie nehmen das Zauberwort weg und bestehen an der Kasse darauf, nicht nur unter Inkaufnahme ausbleibender Kundschaft, sondern auch eine von vornherein unfreundlichen Klimas angesichts einer solchen rigorosen Aufforderung.

Gab's früher hier auch mal in zwei Läden, im Promarkt und bei Wertkauf/Walmart. Beide hat auch fast durchgängig besetzte Theken direkt am Einlass. Ich werd' wohl nicht der einzige gewesen sein, der der Bitte leider nicht entsprechen konnte. Später gab's diese Schilder dann auch nicht mehr.

Es wundert mich, daß jemand heutzutage noch neu mit sowas anfängt.

Knaller am :

Ich würde mir das niemals gefallen lassen. Mein Rucksack geht keinen was an. Und wehe die unterstellen mir was und halten mich gar noch auf oder wollen mich ins Hinterzimmer geleiten, dann ist aber Krieg, da würde ich den Laden zusammenbrüllen und wenn an Ort und Stelle auf die Polizei warten. Aber wehe irgendwer fasst mich an, womöglich ein Verkäufer oder Ladendetektiv, der sich als verkappter Polizist aufspielen will, dann wird's aber richtig ungemütlich. Gerade beim Einkaufen bin ich nämlich immer bewaffnet (Messer, Pfefferspray, ggf. auch Gaspistole mit Pfefferpatronen), falls ich auf dem Weg überfallen werde, habe schließlich Geld dabei etc. ...

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