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Nur noch per Bankeinzug

Ein relativ kleiner Lieferant hat mir zwei Blanko-Belege für Einzugsermächtigungen und seine neuen Liefer- und Zahlungsbedingungen zukommen lassen. Darin heißt es:
"Die Bezahlung unserer Ware wird per Bankeinzug [...] vorgenommen. Ausnahmen müssen schriftlich bestätigt werden und führen dann zu einem 2%igen Aufschlag auf die Listenpreise."
Die Einzugsermächtigung gibt es aus Prinzip nicht. Und sollten tatsächlich 2% Aufschlag dazukommen, werde ich mich mal bei den Mitbewerbern umhorchen.

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Kommentare

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Anonymus am :

Richtig so! So mache ich es privat auch immer ...

Erik am :

Warum keine Einzugsermächtigung? Du kannst doch die Beträge ohne Angabe von Gründen einfach zurückholen, musst Dich nicht um die rechtzeitige Zahlung kümmern und keine Überweisung ausführen.

Bei mir darf (fast) jeder abbuchen (Lastschrift, kein Abbuchungsauftrag). Selbstverständlich müssen dann die Auszüge aufmerksam kontrolliert werden, was aber sowie jeder machen sollte und für Unternehmer selbstverständlich ist.

Verstehen kann ich Dich aber, wenn Du dir einen anderen Lieferanten für diese Ware suchst. Wenn bisher immer auf Rechnung gezahlt wurde (und das auch noch pünktlich und vollständig), ist so eine Änderung natürlich frech.

quakemaster am :

> Warum keine Einzugsermächtigung? Du kannst doch die
> Beträge ohne Angabe von Gründen einfach zurückholen,

Nein.

> Bei mir darf (fast) jeder abbuchen (Lastschrift, kein
> Abbuchungsauftrag).

Na also! Lastschrift =/= Abbuchung!

cu +quakemaster+

Biatch am :

Warum sollte man den Betrag NICHT zurückbuchen lassen können?

murks am :

Bei mir ists genau andersrum - der Lieferant soll gefälligt abbuchen, ich hab keine Lust alle Rechnungen selbst zu überweisen. Da würd ich ja sonst zu gar nichts mehr kommen und außerdem ständig die Skontofristen verpassen. Falls was falsch abgebucht wird, merk ich das spätestens nach ein paar Tagen. Nur Abbuchungsaufrage erteile ich grundsätzlich keine.

Matthze am :

Ich halte das fuer eine Frechheit, man sollte dem Auftraggeber überlassen wie er zahlt, solange es pünktlich ist schere ich mich einen Dreck darum auf welchem Weg ich mein Geld erhalte.

Marcus am :

Was besseres als Lastschrift gibt's doch gar nicht. Absolut ohne jede Angabe von Gründen kann ich mir mit einem Mausklick mein Geld wieder zurück holen. Weiterhin brauche ich mich nicht um Zahlungsfristen etc. kümmern und meine Kontoauszüge würde ich ja sonst auch kontrollieren.

Anonymus am :

Wers glaubt!
Weder privat noch geschäftlich würde ich es zulassen, daß ein Dutzend Leute/Firmen oder weit mehr mit ihren Pfoten auf meinem Konto herumwühlen. Meine Wohnungstür ist doch auch immer geschlossen und meine Geldbörse ebenso, wenn ich die Straße entlanglaufe.

Dummkopf am :

von deinem konto kann so oder so jeder der will geld abbuchen, deine bank prueft nicht ob eine einzugsermaechtigung vorliegt.

Anonymus am :

Hat aber in x Jahren noch nie jemand gemacht. Außerdem ist das kein Argument dafür, daß ich anderen einen Blankoscheck geben soll, auf meinem Konto rumzuwühlen.

Zudem bezweifle ich die Behauptung, daß jeder, der möchte, einfach auf mein Konto zugreifen kann. Das stimmt so, wie Sie es hier sagen, mit Sicherheit nicht. Falls es im Einzelfall doch funktionieren würde, benötigte der Zugreifer kriminelle Energie - und dann gibt es da auch noch die Bankhaftung.

Dummkopf am :

die bank haftet kein stueck, da der kontoinhaber verpflichtet ist, die kontobewegungen zu ueberpruefen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Lastschrift

Anonymus am :

Regelmäßige Kontrolle der Auszüge durch den Bankkunden ist seine Pficht. Aber das ist sonnenklar. Hatte ich etwas anderes geschrieben?

Die Bank haftet immer dann, wenn das Verschulden nicht beim Kunden liegt. Da das so ist, ist Ihre These, daß Leute einfach von anderen Leuten straflos Geld vom Konto ziehen können, ohnehin obsolet.

Oder warum werden in D mit steigender Tendenz von Banden Geldautomaten frisiert, wenn das kriminelle Abbuchen (Konto zu Konto) so simpel wäre, wie Sie hier behaupten?

Marcus am :

Ganz einfach: Der Dieb will das Geld nicht auf einem Konto haben (Konto -> Konto), sondern direkt abheben und bar haben. Das kann er nur bei einem Geldautomaten. Oder er müsste auf ein Konto mit falschen Inhaberdaten abbuchen (das nennt man auch Bankdrop), aber das ist mühsamer, gefährlicher und diese Konten werden natürlich immer wieder schnell gesperrt.

DJ Teac am :

Kabel Deutschland macht es genau anders herum.
Dort muss man mehr zahlen wenn man das Geld überweist anstatt das ganze per Lastschrift zu machen.

Arno Nym am :

Äh ja, das will ja auch der besagte Lieferant.

DJ Teac am :

Ja das stimmt, da hab ich mich verlesen merke ich gerade :-O

XfrogX am :

@ dj

ist doch genau das selbe wie hier, wer selber überweisen will zahlt mehr.

Zahle als privat mensch aber auch leiber selber, wobei es im geschäft bestimmt was anderes ist bei vielzahlen von rechnugen ist die chance durcheinander zu kommen wohl viel größer.

der Dirk am :

Wer mein Geld will, bekommt dafür von mir eine Einzugsermächtigung (ich will mich einfach nicht darum kümmern müssen).

Wer damit scheiße macht, bekommt dafür Post von meinem Anwalt.

So einfach ist das.

Klaus am :

Bist du der von eBay?
"SPASSBIETER HÖHREN VON MEINEN RECHTS ANWALT !!!!!!"

Vito.Andolini am :

Ich habe auch einen eigenen Anwalt. Und der hat auch nur mich als Clienten, das ist doch normal.
Wer bei Ebay rumablert, dem mache ich ein Angebot, welches er nicht ablehnen kann.

Erklärbär am :

Wo hältst du denn deinen Anwalt? Im Garten? Im Keller? Oder im Schlafzimmerschrank?

Immer wieder süß, wenn jemand von "seinem" Anwalt (gerne auch in der Pluralform) redet. Weiß der Geier wo diese Leute sich herumtreiben, dass die einen persönlichen Anwalt brauchen. Der zudem dann noch Spezialist für alle Fachgebiete dieser Welt ist.

ein Patrick am :

Was ist denn an "mein Anwalt" so falsch?

Das ist halt der Anwalt, den ich gelegentlich oder regelmäßig mit der Vertretung meiner Interesse beauftrage.

Erklärbär am :

Es ist deshalb falsch, da in 99,9% aller Fälle, in denen eine derartige Formulierung verwendet wird, der Verwendende nicht einmal einen blassen Schimmer davon hat, welchen Anwalt er eigentlich meint.

Kein Mensch dieser (deutschen) Welt hat seinen persönlichen Abo-Anwalt, den er ständig auf die Gegner loshetzt. Außer die paar klagegeilen Yuppies, die immer nach 4 Wochen wieder aus einer RS-Versicherung rausfliegen. Mal davon abgesehen, dass ein Anwalt nur ein Fachgebiet hat, nicht viele.

Sabanja am :

ich kann wirklich von "meinem" anwalt reden :-D -> mein bester freund ist rechtsanwalt.. das macht schon n bisschen spaß.. auch wenn ich den gar nicht brauche :-D

ein Patrick am :

Also ich weiß gar nicht, was alle gegen eine Einzugsermächtigung haben. Macht alles nur viel einfacher, und die Unternehmen kann ich verstehen, bei der heutigen Zahlungsmoral. Kenne genug Firmen, die generell erst nach der zweiten Mahnung zahlen und dann noch Skonto abziehen...

ein Patrick am :

Achso... Der Preisaufschlag bei Überweisung ist doch überall so. Nur ist es da eben immer so Kalkuliert. Bei Einzug dann eben 2-3% Skonto...

Kralle am :

Gewerbe = keine Buchung ohne Beleg = Zahlung auf Rechnung, Vorkasse, Nachnahme aber sicher nicht Bankeinzug.

Björn Harste am :

Genau das ist EINES meiner Argumente. Ich habe keine Lust, den Rechnungen hinterherzurennen, um zu jeder Buchung dann auch den passenden Beleg zu haben.
Dann warte ich lieber auf die Rechnung, überweise dann und weiß, dass alles passt.

T am :

Im Gewerbe mag das anders sein - ich verstehe die Angst vor Lastschrift aber auch nicht, benachteiligt sie doch den Zahlungsempfänger durch die Möglichkeit der Rückbuchung.

Wenn ich per Lastschrift zahle, irgendwas mit der Lieferung nicht stimmt und der Anbieter nicht angemessen reagiert kann ich mir mein Geld zurückholen - haften tut die Bank des Anbieters, d.h. ein leeres Konto ist kein Hinderungsgrund. Eine einmal getätigte Überweisung ist hingegen nicht zu stornieren. Die eigenen Kontoverbindung wird bei einer Überweisung übrigens auch übertragen, für alle diejenigen, die Angst haben, jemand könnte mit Kontonummer und BLZ Böses tun ...

Anonymus am :

Wenn irgendwas mit der Lieferung nicht stimmt, werde ich reklamieren und die Rechnung nicht begleichen oder nicht in voller Höhe jedenfalls, bis die Reklamation ordentlich abgearbeitet wurde. Insofern greift Ihr Argument mit der Lastschrift leider nicht so recht. Das Alleinstellungsmerkmal der Lastschrift fehlt hier in der geschilderten Sache. Ihren letzten Satz würde ich aber unterschreiben.

MaxR am :

Hmm, in den letzten Monaten gab ja doch so einige Änderungen der AGB der Banken, auch und gerade zum Thema Haftung bei Lastschriften und Einzugsermächtigungen.
Einige Diskutanten scheinen ihre Bankbriefe nicht aufmerksam zu lesen!

Diese neuartigen Zahlungsprozesse, die gewöhnlich nur die Prozesse des Empfängers optimieren, führen übrigens immer wieder zu intensiven Betrachtungen des Steuerprüfers, da genau diese Prozesse auch gerne bei bekannten Steuerhinterziehungsmethoden genutzt werden. Da kuckt der schonmal tiefer rein.

Und zu guter Letzt könnte man ja mal von "seinem Anwalt" prüfen lassen, inwiefern das RYANAIR-Urteil auch auf die Zahlungen im B2B anwendbar ist - der kostenfreie Empfang einer Zahung gehört zu den Pflichten des Forderers. Und ein "Empfang" setzt ein aktives "Absenden", kein Abholen, voraus. Falls dem so ist, wären die Zahlungsbedingungen zumindest ungünstig formuliert.

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