Gar nicht so wenig
Eigentlich habe ich gar nicht so wenig Einkaufswagen. Die Dinger sind nur so unheimlich praktisch zum zwischenlagern diverser Teile und manchmal sieht's im Lager dann eben so aus:







1. Mit den Zählblättern sorgsam umgehen! Keine Blätter abreißen!Alle Zählbereiche bestehen aus mehreren, fortlaufend durchnummerierten Blättern, die zusammengeheftet sind. Man muss kein Blatt abreißen, man kann die vorderen auch nach hinten knicken.
2. Die genannte Reihenfolge ist absolut zu beachten!Fachboden für Fachboden, Regalstück für Regalstück. Von oben nach unten. Von links nach rechts. Es ist wirklich nicht so schwer. Jaaaa, dachte ich auch immer...
3. Artikel mit dem gleichen Preis können zusammengefaßt werden, wenn sie nebeneinander stehen.Ne-ben-ein-an-der. Das bedeutet so viel, wie nebeneinander. Wenn also an anderer Stelle im Regal ein Artikel mit dem selben Preis auftaucht, wird er gesondert gezählt. Klar, er steht ja nicht unmittelbar neben den anderen Artikeln mit dem selben Preis. Naja, macht ja auch nichts. Björn wird's schon bei der Kontrolle suchen und finden...
4. Jeden 5. Artikel namentlich erfassen, jeweils unter der Linie."5." bedeutet zwar nicht so viel wie "jeden", aber das hält manche Inventurhilfen nicht davon ab, mehr zu schreiben als zu zählen. Wir hatten hier schon Spezialisten, die ganze Regale Artikel für Artikel namentlich erfasst haben...
5. Sauber in Druckbuchstaben schreiben.Kein Kommentar, da leider nicht lesbar...
6. Nichts überschreiben. Falsche Zeilen komplett entwerten (durchstreichen) und eine neue Zeile benutzen.Es ist immer wieder amüsant, mehrfach durchgestrichene und wieder übergemalte Zahlen zu deuten. Allerdings nicht für mich.
7. Bei Fehlartikeln nicht "nichts" eintragen.Alles schon dagewesen: Bei ausverkauften Artikeln stand auf dem Zettel hinter der Artikelbezeichnung und dem Preis als Istbestand eine Null.
8. Alle Zeilen verwenden.Nice try. Aber mit Leerzeilen und Absätzen werden die Listen nunmal übersichtlicher. Darum geht es zwar nicht, aber wenn eine Aushilfe das entscheidet, dann ist es eben so.
Stellen Sie sich vor, Sie könnten Ihren kompletten Markt digitalisieren.Zwei E-Mails später war die Rede von einer Geheimhaltungsvereinbarung, der ich bitte zustimmen möchte, "um die Interessen beider Seiten zu schützen". Paragraph fünf dieser Vereinbarung lautet:
Die Halle, das Inventar, die Verkaufsartikel. Und User/Kunden könnten virtuell darin herumlaufen, Waren (3D) anschauen und mit dem Einkaufskorb an eine immer freie Kasse gehen. Bezahlt wird per OnlineRechnung über unsere Server und die User/Kunden bekommen die Ware frei Haus geliefert.
Als Unternehmer können Sie absolut perfekte Statistiken erheben über: Alter, Häufigkeit des Einkaufes, Art der Waren, Laufrichtungen (auf den Millimeter genau), ebenso auch Blickrichtungen. Sie können neue Ladenkonzepte erproben, ohne nennenswerten Kosten, es gibt keinen Diebstahl der Waren mehr, keine Inventur, immer volle Regale.
Die einzigen Kosten die auf Sie zukämen, wären ca. eine Woche Zeit, um Details mit einem Programmierteam abzustimmen, die Lieferung der Ware zu den Kunden und 1% vom OnlineUmsatz.
Bitte teilen Sie mir Ihre Eindrücke und Gedanken dazu mit.
Klar, 500.000 Euro. Das unterschreibe ich doch sofort. Und für den Fall, dass ich mich mal versehentlich verquatsche, reserviere ich mir schonmal einen freien Platz und eine alte Zeitung auf einer gemütlichen Parkbank.§5
Unabhängig von einem eventuellen Schadensersatzanspruch verpflichten sich beide Parteien, für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes gegen diese Vereinbarung eine Vertragsstrafe in Höhe von EURO 500.000,- zu zahlen.

