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2 x 4 x Red Bull

Ein ziemlich heruntergekommener Typ stand mit einem leeren Rucksack in der Hand in der Getränkeabteilung und sah sich immer und immer wieder nervös um. Mehr als auffällig.

Plötzlich steckte er sich zwei Viererpacks Red Bull in den Rucksack und verschloss diesen wieder. Das war schon sehr eindeutig. Ich positionierte mich in Zivilbekleidung vor der Ausgangstür und wartete auf den Mann mit dem Rucksack. In dem Moment, in dem er durch die Kasse gehen wollte, kam ich dazu, aber er zeigte bereits seinen leeren Rucksack vor.

Ähm..? Also da, wo sie hingehörten, standen die Dosen nicht wieder. Aber wo dann. Es stellte sich heraus, dass er die beiden Packungen zwischendurch wieder ausgepackt und an der erstbesten Stelle stehengelassen hat. Angeblich hat er gemerkt, dass er nicht genug Geld dabei hat. So'n Käse.

Um die Anzeige ist er herumgekommen, aber mit dem Hausverbot muss er leben. "Warum das denn?", wollte er wissen. Ganz einfach: "Ich traue Ihnen nicht."

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Kommentare

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Meyerstraße am :

Ich bin gekommen als du vorm Laden standest und dachte mir schon was lungert der Harste wieder vor seinem Laden rum :-p
Aber dein Chef saß ja an der Kasse ^^

DJ Teac am :

Vermutlich mit dem Rücken zu Herr Harste, sonst würde der ja gefeuer werden vom Cheff ;-)

Archer am :

Ich kauf auch andauernd mit Rucksack ein. Nur lasse ich diesen immer offen, schau mich nicht um und bezahle es auch :-D

skandalös! am :

Frechheit, hier einfach Hausverbot zu erteilen!
Anwalt, Polizei, Staatsanwalt, Fachpresse (BILD), Schmerzensgeld, Schadensersatz, Gesundheitsamt, Berufsverbot!

Sam am :

Ich verteile auch nach ähnlichen Kriterien Hausverbote, was soll daran eine Frechheit sein?
Ich habe Hausrecht, ich kann prinzipiell rauswerfen wen ich ich, vor allem wenn derjenige sich so verhält.
Sollen die Kunden sich benehmen, dann passiert sows nicht.
Aber Typen wie du sind der Grund das in Deutschland jeder meint er kann machen was er will.

skandalös! am :

Stimmt, mir sollte man sofort die Zulassung entziehen!

DJ Teac am :

Naja ganz ohne Begründung geht es leider nicht.
Ich erinnere da an Saturn die einer Kundin Hausverbot erteilt haben weil diese auf ihr Recht pochte und es durch einen Anwalt durchsetzen lies.

Allerdings ist das was Björn da auf seiner Videoüberwachung gesehen hat durchaus ein Grund.

Blogleser Matthias am :

klar gehts ohne Nennung eines Grundes. Björn kann sich doch jeden Kunden aussuchen, den er bedienen möchte. Wenn ihm einer nicht gefällt, dann kann der auch nix machen.

Anders sieht es natürlich bei Betrieben aus, die ein Monopol haben und der Kunde keinen anderen Anbieter wählen könnte, zB. der örtliche Kabelanbieter.

In der Regel gibts für ein Wohnhaus nur einen und der Mieter kann nicht wählen.

Snuff am :

Ich nehme mal an, dass du auf Beitrag 3 geantwortet hast. Kann es sein, dass du da ein ganz kleines Fünkchen Ironie übersehen hast? ;-)

hope am :

nur weil da jemand herunter gekommen aussieht,gleich zu verurteilen??????...er hat doch nichts geklaut....also ,ich find es unmöglich....ist das da immer so????

Kunde am :

Ich frage mich hier wirklich manchmal, wer eigentlich die Vorurteile hat.
Björn hat nur einen Kunden und dessen Verhalten beschrieben und missbilligt, dass dieser die Ware in seinen Rucksack steckte anstatt in einen Einkaufskorb.
Deshalb hat er ihm Hausverbot erteilt.
Alles andere entspringt der Vorstellung und den eigenen Vorurteilen der Kommentatoren.

hope am :

dann müßte er aber so einigen Hausverbot erteilen.....

Agent.C am :

Ich würde wohl auch erst einem wirklich ertappten Täter Hausverbot erteilen. Aber ich habe auch kein Unternehmen zu leiten, von daher kann ich es schwer beurteilen. Ich denke, wenn man für den Laden verantwortlich ist, denkt und reagiert man etwas anders als aus der Distanz.

whocares am :

Die beschriebene Vorgehensweise ist auf jeden Fall dazu geeignet anzutesten, ob die Überwachnung bzw. der Ladendetektiv fit ist, insofern erscheint mir ein Hausverbot nicht abwegig.

Ferner erfüllt diese Nummer ganz streng genommen die Anforderungen des §242 StGB - Stichwort Gewahrsamsenklave.

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