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Sprachlos

Der Typ, der Mitte Dezember sich in der Nacht mit gezogener Waffe den Inhalt meiner Kasse aushändigen ließ, läuft offenbar wieder frei herum. Da ich nicht glaube, dass die Sache schon verhandelt und mit Freispruch entschieden wurde, gehe ich davon aus, dass einfach nur keine Fluchtgefahr besteht.

Aber ausgerechnet HIERHER zu kommen und sich in aller Seelenruhe und als wäre nie etwas passiert, wieder sein Bier zu kaufen, ist irgendwie dreist. Es herrschte bei meinem Mitarbeiter, der den Mann sofort erkannt hatte, absolut keine Freude über das Wiedersehen. Verständlicherweise, denn der Schreck durch den Überfall sitzt tief.
Als mir am Morgen der nächtliche Rauswurf berichtet wurde, konnte ich der Aktion nur zustimmen. Ich hätte den Mann hier auch nicht mehr weiter einkaufen lassen wollen.
Die Chance ist unentschuldbar vertan.

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Kommentare

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Roland am :

Im Lawblock würde jetzt bestimmt die Stimmung steigen ... wer nicht verurteilt ist, der ist unschuldig und hier wird ja eindeutig ein unschuldiger aus dem Laden verwiesen!
Und der nächste wird dann dir und deiner Belegschaft die Schuld zuweisen, wenn der arme Mann das nächste Mal 'n Laden überfällt, weil du ihn ja als Unschuldigen des Ladens verwiesen hast und damit quasi in die Kriminalität verwiesen hast!

suz am :

Ich glaube, du verwechselst da was: er ist nicht schuldig im rechtlichen Sinne, da noch nicht verurteilt. Für den Kassierer ist der Mann schuldig (äh, und zu Recht! /ironie)

Björn verteilt aber Hausverbot, weil er Hausrecht hat und nicht, weil oder ob jemand verurteilt ist oder nicht.

Juristensprache und -wirklichkeit ist so ziemlich am weitesten weg von der (Sprach-)Wirklichkeit. Das haben einige Juristen nicht verstanden, aber ich glaube auch, genau wolltest du damit ausdrücken ;-)

Sam am :

Das sind Äpfel und Birnen.
Ich hab schon Leute wegen ganz anderer Sachen des Hauses verwiesen.
Aber diese dreistigkeit wärs mir schon wert gewesen Hauverbot auszusprechen und bei erneutem Verstoß Anzeige folgen zu lassen.

Newty am :

Hier zwei Ironietags zum Ausdrucken, die Klebekante von PostIts haftet Rückstandsfrei auch auf Oberflächen on TFT-Bildschirmen:
{Ironie} {/Ironie}

EDV_Neuling am :

Aber wenn das ein Poster an seinem Bildschirm um seinen Beitragklebt, kann ich das doch gar nicht sehen?

saruh am :

außerdem bekommen ja alle ladendiebe hier hausverbot, egal ob nun verurteilt oder nicht. ;-)

Blogolade am :

Der muss ja echt Nerven haben. Ich würde mich schämen den Laden nochmal zu betreten an seiner Stelle.

Ben_ am :

Leute, die Supermärkte mit gezogener Schusswaffe überfallen, haben vermutlich eine ziemlich niedrige Schamgrenze.

ReCon am :

Scham? Das Wort gibt es doch schon gar nicht mehr. Wurde 2007 aus dem Duden gestrichen.

Frollo am :

2007 erst? Ich hätte geschworen, das war 1738 :-P

nn am :

Fühlten sich deine Mitarbeiter durch den erneuten Besuch des Mannes bedroht? Schließlich sind sie vermutlich Zeugen und deutsche Staatsanwälte und Richter hören sowas sicher nicht gerne.

Dennis am :

Ich würde immer noch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erstatten. Beweisen das er da war kannst du ja. Auch wenns nichts bringt, aber allein auf Grund der Frechheit braucht er noch mehr Unannehmlichkeiten.

Weiss einer was er dann in so einem Fall zu erwarten hat?

Gunst am :

Anzeige gegen Hausfriedensbruch könnte schon was bringen. Hausfriedensbruch an sich ist ja kein schreckliches Verbrechen, aber wenn das Zusammen mit dem Überfall verhandelt wird wird der Richter den Hausfriedensbruch nicht gerade milde stimmen. Schon ziemlich dreist...

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