Skip to content

Wine Rack Fa(i/l)l

Albtraum im Supermarkt: Ein Weinregal ist zusammengebrochen, der Großteil der Flaschen hat sich so verhalten, wie man es von ihnen sowieso erwarten würde. Vielen Dank an alle, die mich darauf hingewiesen haben. Und um die gestellte Frage auch noch zu beantworten: Ich habe keine Ahnung, wer den Schaden bezahlen muss. Dazu käme es sicherlich auch noch auf die genaue Ursache an. Bei technischem Versagen einer ordnungsgemäß zusammengebauten Konstruktion, würde ich mal beim Hersteller derselben nachfragen. Ansonsten (Falsch zusammengebaut, überladen, mit einem Palette dagegengefahren etc.) kann der Händler sich wohl damit beruhigen, den Schaden zumindest steuerlich geltend machen zu können... ;-)



via failblog.org

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Peter am :

wie kann man das denn steuerlich geltend machen?

thorben am :

abschreibung ;-)
vorher steht es im warenbereich und nun nicht mehr vorhanden ohne verkauf, also wirds abgeschrieben. alle abschreibungen landen direkt im gewinn und verlust bereich, folglich senkt es den gewinn und je weniger gewinn, desto weniger steuern ;-)

brasilblogger am :

Der schöne und teure [url=http://de.wikipedia.org/wiki/Châteauneuf-du-Pape]Châteauneuf-du-Pape[/url]

Sabine am :

Wow, da reicht wohl ein bisschen inhalieren! Aber dieses Regal ist tatsächlich Plastik oder täuscht mich mein Bildschirm zu dieser Stunde? Ich werde mich nie wieder vor ein Weinregal stellen und aussuchen (nur noch daneben)!

chris909 am :

Dann frag mal lieber Deinen Steuerberater.
Du hast die Aufwendungen bereits im Wareneinkauf gebucht!
Die Abschreibungen sind lediglich für die Fortschreibung Deines Warenbestandes notwendig. Aber der wird jedes Jahr zur Inventur neu bewertet.
Ein weiteres Mal "abschreiben" bedeutet doppelter Aufwand! Die nächste Bp würde dann wohl nicht so glimpflich enden...
;-)

Andreas am :

Was solls, war doch nur Wein ... bei Bier würde ich weinen! :'(

Krämerseele am :

Die Haftpflichtversicherung desjenigen, der das Regal angrempelt hat, wird verständigt, die sollen das gefälligst bezahlen. Wenn es niemand berührt hat, dann wird die Haftpflichtversicherung desjenigen verständigt, der das Regal aufgebaut oder befüllt hat. Die versuchen dann herauszufinden, ob wirklich der Versicherte den Schaden zu verantworten hat, oder das Regal Mängel hatte.

Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
:'(  :-)  :-|  :-O  :-(  8-)  :-D  :-P  ;-) 
BBCode-Formatierung erlaubt
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Formular-Optionen