Skip to content

Bewerbung um einen Ausbildungsplatz

(Um Missverständnissen gleich vorzubeugen: Ich habe dieses Jahr nicht vor, noch weitere Auszubildende einzustellen. Derzeit habe ich noch zwei und damit bin ich gut bedient. Hier hätte also kein Bewerber eine Chance gehabt.)

Es hat sich nämlich eine junge Frau aus einem 300km entfernten Ort bei mir um einen Ausbildungsplatz als Verkäuferin beworben. Die komplette Bewerbungsunterlage ist schlichtweg mangelhaft. Das fängt an bei verschiedenen verwendeten Papiersorten, setzt sich fort mit unzähligen Rechtschreib- und Grammatikfehlern, wird ergänzt durch eine lieblose Gestaltung und bekommt noch als sprichwörtliches I-Tüpfelchen ein überblitztes Foto der Bewerberin vor der heimatlichen Schrankwand in "Eiche rustikal" voller Nippes.

Glückwunsch. Der durchschnittliche Personaler wird so eine Bewerbung nämlich, zumal sie als Initiativbewerbung geschickt wurde, schlichtweg in den Aktenschredder werfen.

Und auch ich frage mich: Warum bewirbt sich die Frau bei mir? Plant sie einen Umzug? Und was für einen Eindruck möchte sie überhaupt hinterlassen?

Ehrlich gesagt tut sie mir Leid, denn so wird so nur höchst zufällig zu einem Ausbildungsplatz kommen. Aber wie soll sie das erfahren? Eigentlich müsste man ihr mal ein ehrlich gemeintes und freundlich gesinntes Schreiben zukommen lassen, in dem man sie über die gemachten Fehler aufklärt und vielleicht den Tipp gibt, dass sie sich unbedingt um professionelle Hilfe bemühen sollte.

Mag man aber irgendwie auch nicht tun. :-|

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Kunifer am :

Ja, so einen Brief möchte man ihr schicken - sollte man aber besser nicht tun, denn ein geübter Winkeladvokat oder Gewerkschafter konstruiert daraus leicht einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot und zieht Sie vor den Arbeitsrichter.

milliway42 am :

Naja, das wäre ja nur der Fall, wenn eine Stelle zu besetzen wäre, und auch dann nur schwer möglich! Denn sonst müßte man ja jeden einstellen.. :-?!

Kunifer am :

Deswegen käme es vor Gericht ja auch zu einem Vergleich und Herr Harste müsste bloß eine Entschädigung zahlen.

Konstantin am :

Nein, deswegen würde die Klage abgewiesen werden, bzw. gar nicht erst zugelassen.

Kunifer am :

Du kennst offenbar das AGG nicht.

Hubert am :

Anstatt sie drauf hinzuweisen, nimmst Du Dir die Zeit um das im Blog zu veröffentlichen?! Deinem Karma hätte es vielleicht mal gut getan, wenn Du sie direkt angesprochen hättest und nicht wie immer hinter Ihrem Rücken im Blog.

HackFresse am :

Full ack. Telefonnummer stand bestimmt drauf..

Kit am :

Wer hinter meinem Rücken spricht, der spricht mit meinem Arsch.

Eine Erkenntnis die sich noch nicht weit genug verbreitet hat.

Tobias am :

Ist ja auch keine Erkenntnis, sondern ein dummer Spruch, der auch ohne nähere Betrachtung weder sinnvoll noch logisch ist.

dshksahlkjd am :

Mann, Hubert! Es geht um Selbstbeweihräuchrung und nicht um Gutmenschentum!

Matze am :

Die wollte bestimmt ins Blog :-)

foolala am :

Vielleicht _muss_ die Dame sich bewerben und will keinen Job?

Fincut am :

Abgesehen vom Zeitaufwand und der Kosten - warum solltest Du ihr keinen netten Brief schicken, wenn sie Dir sogar schon leid tut?!

evchen am :

Es gab Zeiten, da hat sich Günther Wallraf besser getarnt.

Tobias am :

Hm, ich könnte mir vorstellen, dass genau auf so einen Brief spekuliert wird, um da Verstöße gegen das AGG zu provozieren. Sobald dieser dann etwas unvorsichtig verfasst ist, wird dann geklagt, sich verglichen um am Ende ist sie um ein paar tausend Euro reicher...

T0mm1 am :

Alles eine Verschwörung!

derberherbert am :

vielleicht hat sie schon einen ausbildungsplatz und wollte nur noch schnell den Bewerbungszuschuß von 5€ pro Bewerbung abstauben. Ist gängige Praxis.

Mark am :

Hey Björn, verweise sie doch mal auf http://www.younect.de , vielleicht findet sie dort einen Weg herauszufinden, was sie machen will und wie sie es herausfinden kann.
Hinweis: Betreibt ein Freund von mir, aber ist auch eine gute Sache.

MrBrook am :

Naja, wenn man sich die Mühe gerne machen möchte, sehe ich darin jetzt nicht so die Probleme. Man kann den Brief ja durchaus sachlich halten, erklären, dass man ohnehin grade keine Azubis sucht und anschließend in freundlichem Ton darauf hinweisen, warum die Bewerbung ohnehin mangelhaft war.
Auch in so einem Brief kann man mit etwas Taktgefühl viel erreichen, wenn die andere Person etwas einsichtig ist und sich Ratschläge geben lässt.

NewsShit! am :

Wenn man solchen Lollies auch noch unter die Arme greift, werden sie immer nur weitergeschoben. Ich denke, wenn sie es selbst merken, hat der Lerneffekt viel mehr Erfolg...

MrBrook am :

Die Frage ist nur: Wird sie das jemals merken, wenn sie immer nur Absagen ohne Begründung bekommt?
Ich würde ihr vermutlich auch keinen ausführlichen Brief schreiben. Aber wenn man ohnehin eine Absage schickt, kann man diese theoretisch auch mit 2-3 Sätzen begründen (--> "Ich suche keine Bewerber, aber suchen sie sich mal professionelle Hilfe", nur freundlicher formuliert).

Stephan535 am :

Ist ja sicher alles richtig. Aber nun kann es ja wohl nicht die Aufgabe eines Einzelhändlers sein, Bewerbertrainings durchzuführen.
Es ist Aufgabe es Bewerbers, sich um eine ordentliche Bewerbung zu kümmern.

denk mal.... am :

bitte drüber nach, dass die junge Dame sicher auch den Blog hier kennt, wenn sie Dich aus 300km Entfernung anschreibt...
da wäre ein persönlicher Brief um WELTEN besser gewesen als diese Bloßstellung hier im Blog (Aufgrund der detaillierten Beschreibung der Bewerbung erkennt sie sich hier sicherlich wieder...)

Marko am :

Wie schon angemerkt: Sobald Du sie darafu hinweist, daß ihre Bewerbung mangelhaft war, zum Beispiel rechtschreibfehler enthält, kann sie gegen die Absage gerichtlich vorgehen (Diskriminierung wegen Rechtschreibschwäche). Das AGG ist ziemlich übel, obwohl gut gemeint. Der Gewinn in solchen Vergleichen ist gesetzlich festgelegt, AFAIK: 3 Monatsgehälter für den Bewerber, Steuerfrei.

Deshalb gibt es bei allen Firmen, denen das AGG bekannt und die sich dessen Tücken bewusst sind nur noch unqualifizierte, extrem allgemein gehaltene Absagen. Ätzend, aber notwendig für eine rechtliche Compliance.

Marko am :

Ja, mein Kommentar enthält Rechtschreibfehler. Diese wurden zur allgemeinen Belustigung eingebaut und dürfen vom Finder behalten werden.

grmpf.

Tux2000 am :

Ich darf mal aus Schreiben der Arbeitsagentur zitieren?

"Vermittlungsvorschlag -- Sehr geehrter Tux2000, wir freuen uns, Ihnen folgenden Arbeitsplatz vorschlagen zu können:" Danach folgt in 90% aller Schreiben, die bei mir hier liegen, eine Stelle, die zu meiner Qualifikation ungefähr so paßt wie z.B. der Posten eines Chefinternisten für einen Doktor der Philosophie (oder umgekehrt). "Bitte bewerben Sie sich umgehend. [...] Bitte beachten Sie die beiliegende Rechtsfolgebelehrung. [...] Wenn Sie ohne wichtigen Grund [...] das Zustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses durch Ihr Verhalten verhinden (z.B. in dem Sie sich nicht vorstellen), tritt eine Sperrzeit ein." Die erste Sperrzeit dauert drei Wochen, dann 6 Wochen, maximal 12 Wochen.

Im Klartext: Wenn man sich auf derartig ausgewürfelte Stellen nicht bewirbt, gibt es im Extremfall drei Monate kein Geld.

Ich kann mir das nicht leisten, daher ziehe ich es vor, mich auch auf noch so schwachsinnig ausgewürfelte Stellen zu bewerben, und zwar mit Bewerbungsunterlagen in exakt der Qualität, die ich auch für Traumjobs benutze. Zum Glück geht das in meiner Branche absolut schmerzfrei per E-Mail, ich füge also in ein vorbereitetes Template einfach nur noch ein paar Daten über den jeweiligen Arbeitgeber ein und schicke die E-Mail ab.

Festzustellen, dass ich für die jeweilige Stelle absolut unqualifiziert bin, überlasse ich dann lieber der jeweiligen HR-Abteilung bzw. dem externen Dienstleister.

Ja, das ist Bürokratie in Reinform, und ehrlich gesagt würde ich gerne mal einem Verantwortlichen sehr deutlich erklären, was ich davon halte, wie hier meine Sozialversicherungsbeiträge verbrannt werden.

Tux2000

markuss am :

netter beitrag - der ein schmunzeln auf mein gesicht zauberte :-) dennoch muss man sich mal überlegen wieso man in deutschland überlegen muss ob man jemanden der eine unzureichende bewerbung schickt nicht einfach mal anrufen kann und die entsprechenden fehler nennen kann so das er/sie es beim nächsten mal besser macht. armes deutschland ^^...

Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
:'(  :-)  :-|  :-O  :-(  8-)  :-D  :-P  ;-) 
BBCode-Formatierung erlaubt
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Formular-Optionen