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86 Rechnungen in 4 Jahren

Seit dem 1.1.05 müssen Rechnungen fortlaufende Nummern tragen. Ich schreibe hier nur relativ wenige Rechnungen und habe mir dazu einfach eine kleine Tabelle ausgedruckt, auf der ich die benutzen Nummern einfach durchstreiche.

Meine erste Rechung schrieb ich am 18. Februar 2005
.

Jetzt habe ich gerade die erste Rechnung des Jahres 2009 geschrieben. In knapp vier Jahren habe ich es doch auf sage und schreibe 86 manuell erstellte Rechnungen geschafft. :-)

(Kassenbons und die Onlineshoprechungen werden automatisch generiert und zählen natürlich nicht mit. Ansonsten schreibt man in einem Supermarkt nunmal eher selten Rechnungen...)

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0815 on :

Eine Exceltabelle wegen der Rechnungsnummer?

Ich fürchte Du hast da was falsch verstanden.

Siehe hierzu auch:

http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/tipps/finanzwesen/fortlaufende-rechnungsnummer.html

Mumpakl on :

Das ist die Lichtseite des Einzelhandels. Man wird nicht von offenen und platzenden Forderungen in die Liquiditätsfalle oder gar die Insolvenz getrieben. Dafür hat man mit der Schattenseite des Ladendiebstahles zu kämpfen..

Jan Schejbal on :

Wobei für diesen Fall die (ausgedruckte) Exceltabelle zum Wegstreichen ala "TAN-Liste" wohl die einfachste Methode ist. Einfacher wäre höchstens noch, die Nummer aus dem Datum abzuleiten, also 2008-12-30/1 für die 1. Rechnung des 30.12.

Für computergenerierte Rechnungen würde sich dann eine UUID anbieten, zumindest wenn man die Rechnungsnummer nicht für Überweisungen braucht ;-)

Michael on :

Ich habe noch nie für eine lückenlose Rechnungsnummernfolge gesorgt. Ist bei mehreren untershiedlichen Online-Geschäften und unterschiedlichen Standorten auch nicht (in zumutbarer Weise) möglich. Ich habe die Richtlinie auch von Anfang an so verstanden (bzw. interpretiert), daß es nur um die Einmaligkeit geht.

Christian O. on :

Du musst gar keine Rechungsnummer vergeben. Du musst grundsätzlich wahrscheinlich noch nicht mal eine Rechnung schreiben. Die Verpflichtung besteht bei Dir (ich gehe davon aus das es nur um den Onlineshop geht) nur gegenüber anderen Unternehmern.
Die Rechnungsnummer ist zwingend nur dann erforderlich wenn es keine Kleinbetragsrechnung (>150€) ist UND der Empfänger die Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen möchte. Ansonsten tut es immer noch der gute alte Quittungsblock oder der Kassenzettel. Oder habt Ihr schonmal auf einem Tankbeleg Eure Anschrift gelesen? Die wäre nämlich auch Bestandteil des §14 UStG und zwar Punkt 1.

Im Zweifelsfall fragt Euer Finanzamt oder Euren Steuerberater.

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