Skip to content

Kostet ja nichts...

Ein ehemaliger Mitarbeiter hatte mich, nachdem ich ihm innerhalb seiner Probezeit gekündigt hatte, vor's Arbeitsgericht gezerrt. Die Konsequenz der Güteverhandlung: Ich muss ihm ein wohlwollendes Zeugnis ausstellen. Hätte ich sowieso getan, denn anderslautende Formulierungen haben in Arbeitszeugnissen ohnehin nichts zu suchen. Die ihm noch zustehenden Urlaubstage und Überstunden hätte ich auch ohne Gerichtstermin ausgezahlt. Die Abrechnung liegt hier schon vor mir. So what?

Aber das ist ja das Schöne, wenn man in der Gewerkschaft ist: Man selber hat keine nennenswerten Kosten und kann munter drauflosklagen. Auch, wenn die Sache von vornherein keinen Erfolg haben kann. Aber vielleicht hätte es ja irgendwas gebracht...

Das war dann also der Gerichtstermin zum Jahresanfang. :-)

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Chris am :

Ich bin ja, was Gewerkschaften angeht, exakt Guido Westerwelles Meinung. (Die, die er im Rahmen der Heuschreckendebatte äußerte...)

dflyer am :

Ich möchte nicht wissen, wie hoch die Anzahl solcher "sinnlosen" Prozesse täglich in Deutschland ist. Imho sollte da schon eine Vorprüfung oder ähnliches stattfinden, damit aussichtslose Prozesse vermieden werden.

Tom am :

Auch wenn ich Dir in vielen Fragen nicht zustimme - hier gebe ich Dir vollkommen recht - habe das vor ein paar Jahren auch durch und sogar positiv für mich wegen einer einer sehr realistischen Arbeitsrichterin. Meine Meinung zu den Gewerkschaften und ihren arroganten Vertretern (schon in der untersten Ebene) hat sich da nur noch verhärtet.

Sacco am :

Wenn einer Mitarbeiterin in der Probezeit gekündigt wurde, ist das Arbeitszeugnis nur als Origamimaterial verwendbar.

Bettina v. Mottenburg am :

"Hätte ich sowieso getan." Hört sich so an, als ob das Zeugnis noch gar nicht ausgestellt wurde. Auch wurden die ausstehenden Urlaubstage und Überstunden bis zum Zeitpunkt der Verhandlung auch noch nicht ausgezahlt. Schön, dass wenigstens die Abrechnung darüber vorliegt

Eine Frechheit! Bis zum heutigen Gerichtstermin geht schon mal eine ganze Weile ins Land. Normalerweise stellt man das Zeugnis beim Ausscheiden des Mitarbeiters aus und rechnet dann auch gleich noch ausstehende Ansprüche ab.

Dann hat die Verhandlung für den Mitarbeiter doch etwas gebracht, sonst hätte er womöglich noch lange auf ein wohlwollendes Zeugnis und seine Abrechnung warten können.

Hans am :

Das ist das "tolle" an diesem Blog... Hier kommen immer irgendwelche Klugscheisser wie Frau von Dummlaber und blubbern munter drauf los und stellen Vermutungen an, die dann direkt in Fakten transformiert und als Basis für Anschuldigungen genutzt werden. Obwohl man ja gar nicht weiß, was nun wirklich war.

Frau von Dummlaber, das war wohl nix. Gehen sie doch in anderen Blogs nerven.

Blumen-Peter am :

Wie "Kostet ja nicht, weil er in der Gewerkschaft ist"?!?

Und ich Doofi dachte immer, dass AG-Termine anfangs eh immer kostenlos seien. Ob nun Gewerkschaft hin oder Gewerkschaft her.

Skade am :

Dazu mal ne kleine Anmerkung. Das ganze ist kostenlos, weil bei den meisten Gewerkschaften auch eine Rechtsschutzversicherung für genau solche Fälle dabei ist. Ob der Gute die jetzt persönlich oder die Gewerkschaft zahlt: das hat erstmal nichts direkt mit Gewerkschaften zu tun.
Ich habe eher die Erfahrung gemacht, dass Gewerkschaften sehr genau prüfen, in welchen Fällen sie einen eigenen Rechtsbeistand (aus der Gewerkschaftskasse) bieten, da ihnen durchaus bewusst ist, dass sie dadurch auch öffentlichkeitswirksam tätig werden.

Steffi am :

Ob der Mensch mir mal den Kontakt seiner Gewerkschaft verraten kann? Als ich naemlich mal Hilfe von den Verein *brauchte* (so richtig wirklich - ja, solls noch geben, neben den ganzen sinnlos klagen) wurde ich lieber 3 Monate hingehalten.

Soviel zu Gewerkschaften -.-

at am :

Vielleicht solltest du nach NRW ziehen. Dort sind immerhin schon Widerspruchsverfahren gegen behördliche Entscheidungen im voraus zu bezahlen. Aber wahrscheinlich ist dir das auch wider nicht recht.

Ehrlichkeit am :

Björn, Du musst nicht immer so GROSSKOTZIG tun und Dich mal an die Wahrheit halten!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Du bist nicht der liebe Gott. Dem Kommentar Mottenburg stimme ich voll zu.

Wiggum am :

Na Herr Ehrlichkeit dann legen sie mal los....
Was ist denn die Wahrheit die so lautstark verlangt wird?
Aber jemand der frau v. mottenburg zustimmt ernst zu nehmen fällt ja sowieso schon schwer....
Wenn mich ein Mitarbeiter verklagt ist es jawohl die ganz normale Reaktion bis zur Gerichtsverhandung erstmal GARNICHTS für ihn zu erledigen...

Ehrlichkeit am :

Na, sie sind auch wohl so ein "wichtiger, ziemlich großk..... Arbeitgeber", was? Die armen Arbeitnehmer bei Ihnen.
Wie gut, dass ich ein ganz "festes Arbeitsverhältnis" auf selbständiger Basis habe und niemandem Rechenschaft ablegen muss.

Wiggum am :

Haha selten so gelacht...

Und wenn sie als selbstständiger Arbeiter einen Kunden haben der nicht zahlt und sie vor gericht zerrt da er sich eingebildet das sie etwas versaut haben. Dann erledigen sie natürlich fleissig weiter arbeiten für ihn oder wie??
Na dann ists ja gut ^^

Bettina v. Mottenburg am :

@wiggum

Interessante Logik. Schon mal etwas davon gehört, dass ein Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern eine gewisse Fürsorgepflicht hat? Damit scheint es beim Shopblogger nicht weit her zu sein, sonst hätte es zu der Gerichtsverhandlung nicht kommen brauchen.

Ehrlich gesagt, ICH möchte nicht in den Diensten des Shopbloggers stehen müssen. Egal in welcher Position.

Ich weiss was jetzt kommt: Der hätte mich erst gar nicht eingestellt. Das mag stimmen, freiwillig würde ich mich da auch nicht bewerben. So nötig kann man das gar nicht haben.

Und was Streitigkeiten zwischen selbständig tätigen Gewerbetreibenden und Kunden betrifft, da gelten ganz andere Regeln.

aaaaaaa am :

in den laden würde icht nicht einmal einen fuß reinsetzen, auch wenn ich kurz vorm verhungern wäre. hier kann einem seine schreiberei ja schon anwidern. bei so einem arroganten ladenbesitzer kann man doch nicht einkaufen und ihn finanziell unterstützen.
die armen angestellten, wahrscheinlich macht er mit denen wys er will. die schuften für einen hungerlohn und werden ausgebeutet.

Wiggum am :

@bettina:
Er hat sich ja auch nicht geweigert dieser Pflicht nachzukommen.

Es hätte ja auch passieren können das das Gericht ihn dazu zwingt den AN wieder einzustellen. Oder ihm eine Abfindung zu zahlen.
Björn hat mit der Abrechnung (und damit aus seiner sicht der endgültigen beendigung des Arbeitsverhältnisses) abgewartet was das Gericht für eine Entscheidung trifft.
Ich sehe einfach nichts verwerfliches daran.
Und wenn #10 Ehrlichkeit erzählt das Björn die Wahrhet sagen soll: Warum sagt er sie denn nicht.
Aber daruaf ist er ja auch gar nicht mehr eingegangen...

Ben am :

Ein "Vergleich" setzt beiderseitiges Nachgeben voraus. Würde jetzt hier nicht unbedingt schreiben, dass ich's "sowieso" gemacht hätte. Dann gibt's ja gar kein Nachgeben, folglich auch keinen Vergleich!

Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
:'(  :-)  :-|  :-O  :-(  8-)  :-D  :-P  ;-) 
BBCode-Formatierung erlaubt
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Formular-Optionen