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Blättchen-Dieb 2 - Die Verhandlung

Erinnert sich noch jemand an den Blogeintrag "Blättchen-Dieb"? Das war am 20. März 2006.

Und nun? Fast auf den Tag genau 11 Monate nach der Tat findet eine Verhandlung gegen den Täter statt. Ich habe eine Vorlage als Zeuge bekommen und bin mir sicher, dass meine Aussage, sofern ich nicht sowieso schon vorher gehen darf, wahrscheinlich der Höhepunkt im Spannungsbogen der Verhandlung werden wird: "Ich beobachtete Herrn V. dabei, wie er zwei kleine Schachteln voller Blättchen einsteckte."

Was anderes steht auf dem Strafantrag übrigens auch nicht.

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Kommentare

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André am :

Dann nimm mal kein Blatt vor den Mund. ;-)

Louffi am :

Au ja. Für diese Gerichtsshow würde ich mir sogar wieder einen Fernseher anschaffen *lach*

Fincut am :

Warum zeigst Du den Ladendieb an, wenn Du Dich dann im Nachgang über eine anberaumte Verhandlung lustig machst?

Fabian am :

Ich glaub er macht sich darüber lustig daß er dorthinbestellt wird, gegen Erstattung von Auslagen und Verdienstausfall (ich nehme an nicht unerheblich) um dort das auszusagen, was er schon in der polizeilichen Vernehmung bei Anzeigenerstattung ausgesagt hat.
Obwohl, vielleicht gibts ja findige Rückfragen wie er es denn sehen konnte, ob er sich sicher sei es gesehen zu haben, und wie ers sehen konnte wenn er doch gerade nen Blogeintrag schrieb......

-thh am :

Zeugenbeweis wird durch Vernehmung des Zeugen vor Gericht erhoben; daher muß der Zeuge in jedem Fall dort erscheinen. Auch wenn er alles, was er sagen kann, schon einmal gesagt hat.

Das hat viele Gründe; der Richter hat sein Urteil aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung zu schöpfen (und nicht aus den Akten), Schöffen kennen die Akten gar nicht (und dürfen das auch nicht), der Angeklagte und sein Verteidiger haben das Recht, den Zeugen mit eigenen Fragen zu konfrontieren, der persönliche Eindruck kann für die Glaubwürdigkeitsbeurteilung entscheidend sein (wenn der Zeuge angibt, er habe das Einstecken der Blättchen gesehen, der Angeklagte aber behauptet, er habe keine Blättchen eingesteckt), es können sich weitere Nachfragen ergeben und schließlich kommt es ab und an auch vor, daß der Zeuge vor Gericht plötzlich etwas anderes bekundet, als in den Akten steht - sei es, daß seine Angaben falsch verstanden, falsch aufgeschrieben oder gar bewußt verfälscht wurden, sei es, daß er sich damals geirrt, mißveständlich ausgedrückt oder absichtlich etwas anderes gesagt hat, oder sei es (mit der häufigste Grund), daß die knappe schriftliche Fassung der Aussage diese (unbeabsichtigt und unbemerkt) in einem ganz anderen Zusammenhang erscheinen läßt als sie eigentlich gemeint war, insbesondere, wenn der Vernehmende aufgrund seiner Aktenkenntnis oder anderer Aussagen etwas ganz anderes im Hinterkopf hat als der Zeuge bei seinen Antworten.

Die Aussage bei der Polizei dient also dazu, (a) den Fall zunächst einmal aufzuklären und Ermittlungsansätze zu liefern, (b) der Staatsanwaltschaft die Beurteilung zu ermöglichen, ob hinreichender Tatverdacht besteht und demnach Anklage zu erheben ist, und natürlich nicht zuletzt indirekt auch (c) eine aus der frischen Erinnerung stammende knappe Darstellung festzuhalten, die als Gedächtnisstütze verwendbar ist. Die Entscheidung des Gerichts beruht aber (fast) immer auf der (neuen) Vernehmung in der Hauptverhandlung.

Im Unterschied zu den bekannten Gerichtsshows besteht eine Hauptverhandlung daher auch im Wesentlichen daraus, daß lauter Dinge erörtert werden, die keinem der Beteiligten neu sind, weil sie mehr oder weniger alle schon so in den Akten stehen. Wirkliche Überraschungen - oder auch nur Fälle, in denen der Sachverhalt vor der Hauptverhandlung so klar noch nicht ist - sind eher selten.

kunde am :

so ziemlich das erste Mal, dass es zu einer Anklage kommt oder?

L. am :

Vermutlich aber nicht für den Angeklagten, ansonsten würde die Sache sicherlich im Sande verlaufen. Ich vermute: Entweder der Junge ist Vorbestraft oder auf Bewährung ;-)

Slyh am :

Was kostet denn so eine Packung mit Blättchen? Das sind doch höchstens Cent-Beträge, oder?
(Bevor ich mißverstanden werde: Nein, ich will nicht implizieren, daß sich deswegen keine Gerichtsverhandlung lohnt usw. Mich interessiert nur, was Blättchen kosten.)

Sven am :

Das ist glaub ich normal.

Mir ist einer auf das Auto meiner Freundin gebumst im Dez. 2005. Verhandlung war Nov.2006. Zeugen meine Freundin und ich.
Und was durfte ich erzählen. Den Unfallhergang so wie ich ihn auf 2 DIN A4 Seiten verfasst habe. Hat 5 Minuten gedauert. Dann meine Freundin, die war nach 10 Sekunden wieder raus, da waren keine Fragen mehr. Allem in allem Verhandlungsdauer 15 Minuten. Anfahrt, Parkplatz suchen usw. 2 Stunden.

nils am :

Richter:
Hohes Gewicht, liebe Geschwollenen, Angenagter!
Ihnen wird zur Last gelegt,
sie hätten an dem Mast gesägt.

Angeklagter:
Ich hab nicht an dem Mast gesägt,
ich hab nur mit dem Ast gefegt.

Richter:
Und dabei hat Sie´s fast geschrägt?

Angeklagter:
Jawohl, als ich den Quast verlegt,
da hab ich mich mit Hast bewegt,
und das hat wohl den Gast erregt,
und der hat dann den Mast zerlegt

nils am :

WICHTIG

es fehlt die Signatur::

gez. Richter Ahrends

gretchen am :

Halte Gerichtsverhandlungen wegen solchen Delikten für groben Unfug, der Schaden steht in keinem Vergleich zu den Verfahrenskosten. Man könnte derlei Täter vororts zur Wiedergutmachung anhalten: Laden fegen oder Kloputzen !

Shopbloggerswife am :

Wenn es zur Verhandlung kommt, ist es meistens nicht wegen ein paar Blättchen. Da kommen meist einige Fälle zusammen. Den krassesten Fall bei uns haben sie gleich eingebuchtet, der war aus dem Knast getürmt.

Stefan am :

Ist die Verhandlung hier am AG Bremen?

Wenn ja, wann und wo denn genau? Evtl. würde ich gerne die Öffentlichkeit repräsentieren. ;-)

saruh am :

sorry, aber was sind blättchen? also was kann man im supermarkt kaufen, was sich so nennt?

saruh am :

oho, nunja. 1. bei uns gibts keine tabakwaren in supermärkten... und 2. ich würde glaub ich papers dazu sagen. nun gut! danke

Torsten am :

Eine Vorla_ge_ vom Gericht?
Wie jetzt - Vorlage so wie beim Fußball aus dem Mittelfeld in den Sturm (hier statt Tor ein Blogeintrag) oder doch das andere, dass wohl "etwas" größer+dicker als Zigaretten-Blättchen ist und eine andere Saugfähigkeit haben sollte?

Merke: Vorladung ist nicht die Handlung unmittelbar vor dem richtigen Laden von Waffen ;-)

Klugscheisser am :

solchen scheiss bezahlt die staatskasse jeden tag und jeden tag zu hauf. der staat brd ist ein [gelöscht] rechtsstsaat.

Shopbloggerswife am :

Jetzt reicht es mir. Es gibt Sprüche, die machen mich richtig sauer. Und andere auch: http://www.phoneblogger.de/index.php?/archives/815-Richtig-sauer....html
Ironie und Sarkasmus sind OK, das ist Dein persönlicher Stil. Wenn Du verletzend wirst, überschreitest Du die Grenzen anderer. Deshalb habe ich das entsprechende Wort gelöscht. Es sollte niemals als Schimpfwort benutzt werden oder dafür, Personen, Aktionen oder Staaten abzuwerten.
Weitere Kommentare aus Deiner Feder werden nur noch nach vorheriger Prüfung freigegeben.
Vorsichtshalber zur Lektüre empfohlen:
http://www.hirnrinde.de/index.php/2006/09/01/kommentare-hausrecht-und-zensur/

Frank am :

Tja so ist das leider in Deutschland...sowas nennt sich im Amtsdeutsch "Unmittelbarkeit der Beweisführung" was nur bedeutet...alles was man vorher schonmal irgendwie zum Ausdruck gebracht hat, muß vor Gericht und dem Vorsitzenden Richter nochmals wiederholt und erneut bewiesen werden. Dies zu vorderen, dazu hat jeder Rechts- bzw. Staatsanwalt das Recht. Mich als Polizeibeamten trifft dies andauernd. Und alles was man dazu sagen kann, ist genau der Wortlaut den man zur Anzeige gebracht hat. Denn selten sind wir schon bei der aktiven Tatbegehung dabei... ;-))) Dann hätten wir auch unseren Job falsch gemacht. Wir müssen sowas doch verhindern. Aber so ist das eben...leider...insbesondere, da man sich selbst ja nur in den seltensten Fällen an alle Details von "damals" erinnern kann. Und wie lang sowas dauern kann sieht man ja an diesem Beispiel...in diesem Sinne, auch jetzt noch alles gute im neuen Jahr und viel interessantes aus meinem Lieblingssupermarkt....

Christian am :

Das sind die Freuden des Mündlichkeitsprinzips. Aber sinnvoll ist das schon. Niemand darf allein deshalb verurteilt werden, weil jemand anderes etwas auf Papier geschrieben hat. Außerdem hat es schon Fälle gegeben, in denen der Zeuge den Angeklagten nicht wiedererkannt hat, weil eine falsche Person auf der Anklagebank saß.

Shopbloggerswife am :

Mal ganz ehrlich: könntest DU Dich an jemanden erinnern, den Du vor 12 Monaten mal kurz gesehen hast? Jemanden, der nicht zu Deinem Bekanntenkreis gehört? Das ist echt schwer und dürfte schon zu manchen Fehlurteilen geführt haben. Und wenn dann auch noch eine gewissen Ähnlichkeit besteht...
Dazu gibt es doch aktuell einen Fall unter Jugendlichen. *such*

Christian am :

Natürlich ist das nicht immer leicht. Aber das Recht ist diesbezüglich recht streng, und das aus gutem Grund. Außerdem sollte die Erinnerung an einen Ladendieb, der ja immerhin in einer aufregenden Situation gefaßt und der Polizei übergeben wurde, leichter sein als die Identifizierung eines beliebigen normalen Kunden. Aber was nicht geht, geht eben nicht. Und wenn man keine Erinnerung an den Vorfall hat, darf man das Gericht auch nicht belügen. Ohne Erinnerung eben keine verwertbare Zeugenaussage - damit muß die Justiz auch mal leben. Und es ist allemal besser, einen Schuldigen laufen zu lassen, als einen Unschuldigen zu verurteilen.

Shopbloggerswife am :

Ja, klar. Wir haben uns bisher an jeden Ladendieb erinnert. Eben weil der Adrenalinstoß da war.
Diese Frage kam schön öfter.
Aber ich meinte das eigentlich auch eher grundsätzlich. Wenn Du Zeuge in so einem Verfahren bist, wo jemand bestohlen wurde oder überfallen. Und neben nur Zeuge und nicht Betroffener, ein Passant, der das mitbekommen hat. Da dürfte es eher Schwierigkeiten geben.
Und diese aktuelle Sache mit den Jugendlichen, wo eine starke Ähnlichkeit des unschuldigen Mazedoniers zur gesuchten Person war, habe ich leider nicht wiedergefunden.

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