EU-Vorschrift (Codexkapitel B5)
Es gibt in Deutschland keine Erdbeermarmelade.
Zumindest nicht nach EU-Recht. Was natürlich keinen Kunden und wahrscheinlich maximal 0,0001% aller im Handel Beschäftigten davon abhält, diesen Begriff trotzdem zu benutzen.
Zumindest nicht nach EU-Recht. Was natürlich keinen Kunden und wahrscheinlich maximal 0,0001% aller im Handel Beschäftigten davon abhält, diesen Begriff trotzdem zu benutzen.
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Comments
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Bademeisterin on :
Eve on :
[4 eingebildete Naturschützer und Xylophonisten]
Meike on :
Anonymous on :
Johannes on :
cs on :
ich bin für "Mirmulade". am besten gleich für in deutschland produzierte ware EU-schutz beantragen.
Tina on :
thomas on :
Engl. "marmelade" ist ins Deutsche übersetzt strenggenommen "Orangenmarmelade" und nichts anderes
Das, was der Deutsche so ugs. als "Marmelade" bezeichnet, nennt der Engländer "jam"...
nur mal so...
thomas
LQUWX - TransLuzente Quallen am Unterwasserxylophon ?
Anonymous on :
Seit der Konfitüren-Verordnung und laut EU-Vorschrift (Codexkapitel B5 Konfitüre und andere Obsterzeugnisse) dürfen als Marmelade nur noch Fruchtaufstriche aus Zitrusfrüchten bezeichnet werden. Dieses ist auf den englischen Einfluss zurückzuführen, denn der englische Begriff Marmalade bezeichnete schon vorher die besondere britische (Bitter-)Orangenmarmelade.
Chris on :
Wie konnten wir nur vor dieser neuen Vorschrift (über)leben! Unmöglich was uns damals als Konsument so zugemutet wurde...
Daniel on :
DEHJW: Deutsche Einheitsnormen haben ja was ...
Speedking on :
Hmmmm, lecker ...!
Und .. dieser Ganze EU-Kram ist mir jetzt egal ..*hicks*
2 heisse Käfer pauken usbekisch