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Neue Textbaustein-Collage von der St.A.

Post von der Staatsanwaltschaft Bremen, ein Ladendieb hat aufgrund seines Verhaltens hier bei uns keine weiteren Konsequenzen zu erwarten. Dies teilt sie mir in einer vollkommen neuen und recht umfangreichen Anordnung von Textbausteinen mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach dem Ermittlungsergebnis wäre die Schuld als gering anzusehen. Auch das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung gebietet es nicht, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.

Ein Schaden ist nicht entstanden.

Vorstrafen sind nicht vermerkt.

Der Beschuldigte hat die Gegenstände inzwischen an Sie zurückgegeben.

Der Beschuldigte hat sich einsichtig gezeigt.

Mit weiteren Verfehlungen ist nicht zu rechnen. Es ist auch anzunehmen, dass die Unannehmlichkeiten des Ermittlungsverfahrens eindrucksvoll vor Wiederholungen gewarnt haben.

Der Beschuldigte wurde verwarnt und darauf hingewiesen, dass er im Wiederholungsfalle mit einer Bestrafung rechnen muss.

Ich habe deshalb von der weiteren Verfolgung der Straftat nach § 153 Abs. 1 StPO abgesehen.
Das mit den eindrucksvollen Warnungen durch die Unannehmlichkeiten der Ermittlungsverfahren klappt hier in Bremen erfahrungsgemäß besonders gut. :-P

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Kommentare

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Nobody am :

Also einmal erwischt werden und betreten gucken schützt vor Strafe… na das ist doch das Risiko wert, wie oft wird man wohl nicht erwischt?

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