Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?
Vor einer Weile hörte ich ein Hörbuch, in dem eine junge Frau entführt und in einem Kellerverließ gefangen gehalten wurde. Gleich in den ersten Tagen überlegte sie, ob irgendjemand sie vermissen würde. "Hat mein Arbeitgeber nicht eine Fürsorgepflicht und wird mein Fehlen der Polizei melden?", überlegte sie unter anderem.
Ja, hat der Arbeitgeber denn so eine Fürsorgepflicht, die auch so weit geht?
Wir hatten das im Laufe der Zeit schon einige Male, dass Mitarbeiter/innen (vor allem Männer (nein, bislang nur Männer)) plötzlich nicht mehr zur Arbeit kamen und nicht mehr erreichbar waren. Beim ersten Mal waren wir noch besorgt und haben wirklich versucht, diese Person auf allen Kanälen zu erreichen und waren sogar an die uns bekannte Meldeadresse gefahren und haben (erfolglos) geklingelt.
Kurz: Es gibt kein Gesetz das konkret formuliert ist, nach einer Zeit x die Polizei zu kontaktieren und das Verschwinden einer Person zu melden. Als Arbeitgeber hat man dahingehend also keine Verpflichtung und wird auch nicht haften, wenn man nicht die Polizei informiert hat und dadurch Schlimmeres passiert ist.
Wie würde ich damit umgehen, bzw. wie gehe ich damit um?
Das ist nicht pauschal zu beurteilen, sondern ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Vor allem spielt die Einschätzung des Lebenswandels der verschwundenen Person eine Rolle. Verschwindet eine langjährige Mitarbeiterin mit Familie und geregelter Lebenssituation einfach so, würde ich mir schon Gedanken machen und zunächst alle Kontaktmöglichkeiten ausschöpfen und sogar wieder persönlich bei ihr zu Hause klingeln.
Verschwindet ein Mann, Single und mit eher lockerem Lebenswandelt außerhalb des Arbeitsplatzes, vielleicht sogar mit Auffälligkeiten in der Vergangenheit hinsichtlich Unpünktlichkeit oder Alkoholkonsum, wäre die Lunte vermutlich deutlich länger oder ich würde ein spontanes Verschwinden sogar mit einem Schulterzucken hinnehmen.
Es ist ja nicht so, dass sowas alle paar Wochen mal vorkommt. In 25 Jahren waren es nicht einmal ein halbes Dutzend Fälle, die Zahl ist also sehr überschaubar und die Personen waren so unterschiedlich, dass ein Vergleich für eine pauschale Aussage nicht möglich ist.
Natürlich nutzten wir immer die üblichen Wege und nachdem wir nichts erreichen konnten, haben wir es immer über unter Zeugen eingeworfene Abmahnungen und Kündigungen geregelt. Meistens liefen diese dann aber auch ins Leere und ich habe das Arbeitsverhältnis beendet (Abmeldung beim Lohnbüro) ohne dass noch irgendwelche Reaktionen kamen.
Dass wir echte Sorgen hatten und befürchteten, dass jemand ernsthaft in Gefahr sein könnte, hatten wir noch nie. Ich bin auch ganz sicher, dass wir, wenn wir diese Annahme begründet haben würden, selbstverständlich die Polizei informieren würden. Trotz der Erfahrungen in der Vergangenheit. Nicht wegen irgendwelcher Fürsorgepflichten des Arbeitgebers, sondern rein aus Menschlichkeit und Verantwortung.
Achtung: Ich bin kein Anwalt! Das alles ist eine Einschätzung aus meiner Erfahrung als Arbeitgeber, gepaart mit einer Portion gesundem Menschenverstand. Nagelt mich also nicht darauf fest, wenn ihr auch so handelt und das dann in die Hose geht.
Ja, hat der Arbeitgeber denn so eine Fürsorgepflicht, die auch so weit geht?
Wir hatten das im Laufe der Zeit schon einige Male, dass Mitarbeiter/innen (vor allem Männer (nein, bislang nur Männer)) plötzlich nicht mehr zur Arbeit kamen und nicht mehr erreichbar waren. Beim ersten Mal waren wir noch besorgt und haben wirklich versucht, diese Person auf allen Kanälen zu erreichen und waren sogar an die uns bekannte Meldeadresse gefahren und haben (erfolglos) geklingelt.
Kurz: Es gibt kein Gesetz das konkret formuliert ist, nach einer Zeit x die Polizei zu kontaktieren und das Verschwinden einer Person zu melden. Als Arbeitgeber hat man dahingehend also keine Verpflichtung und wird auch nicht haften, wenn man nicht die Polizei informiert hat und dadurch Schlimmeres passiert ist.
Wie würde ich damit umgehen, bzw. wie gehe ich damit um?
Das ist nicht pauschal zu beurteilen, sondern ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Vor allem spielt die Einschätzung des Lebenswandels der verschwundenen Person eine Rolle. Verschwindet eine langjährige Mitarbeiterin mit Familie und geregelter Lebenssituation einfach so, würde ich mir schon Gedanken machen und zunächst alle Kontaktmöglichkeiten ausschöpfen und sogar wieder persönlich bei ihr zu Hause klingeln.
Verschwindet ein Mann, Single und mit eher lockerem Lebenswandelt außerhalb des Arbeitsplatzes, vielleicht sogar mit Auffälligkeiten in der Vergangenheit hinsichtlich Unpünktlichkeit oder Alkoholkonsum, wäre die Lunte vermutlich deutlich länger oder ich würde ein spontanes Verschwinden sogar mit einem Schulterzucken hinnehmen.
Es ist ja nicht so, dass sowas alle paar Wochen mal vorkommt. In 25 Jahren waren es nicht einmal ein halbes Dutzend Fälle, die Zahl ist also sehr überschaubar und die Personen waren so unterschiedlich, dass ein Vergleich für eine pauschale Aussage nicht möglich ist.
Natürlich nutzten wir immer die üblichen Wege und nachdem wir nichts erreichen konnten, haben wir es immer über unter Zeugen eingeworfene Abmahnungen und Kündigungen geregelt. Meistens liefen diese dann aber auch ins Leere und ich habe das Arbeitsverhältnis beendet (Abmeldung beim Lohnbüro) ohne dass noch irgendwelche Reaktionen kamen.
Dass wir echte Sorgen hatten und befürchteten, dass jemand ernsthaft in Gefahr sein könnte, hatten wir noch nie. Ich bin auch ganz sicher, dass wir, wenn wir diese Annahme begründet haben würden, selbstverständlich die Polizei informieren würden. Trotz der Erfahrungen in der Vergangenheit. Nicht wegen irgendwelcher Fürsorgepflichten des Arbeitgebers, sondern rein aus Menschlichkeit und Verantwortung.
Achtung: Ich bin kein Anwalt! Das alles ist eine Einschätzung aus meiner Erfahrung als Arbeitgeber, gepaart mit einer Portion gesundem Menschenverstand. Nagelt mich also nicht darauf fest, wenn ihr auch so handelt und das dann in die Hose geht.
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