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DS-Anforderung: Bestätigung der Moschee

Nach Absprache mit unserem Datenschutzbeauftragten der Edeka ist nichts dagegen einzuwenden, dass wir mit unserer neuen Hof-Kamera das Grundstück und Gebäude der Moschee mit deren Einverständnis ebenfalls überwachen.

Zur Absicherung soll ich mir dieses Einverständnis aber noch schriftlich bestätigen lassen, aber das wird wohl kein Problem sein, denke ich.

(Also keine Panik in den Kommentaren, hier sind DS-Geschichten immer akkurat.)

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Comments

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Ich schon wieder on :

Wenn du etwas machst was der europäische Täterschutz nicht hergibt, wird es mit Billigung involvierter Dritter leider auch nicht legal.

Anonym on :

Und schon wieder einer mehr für das geskriptete Killfile. :-) So einen Schwachsinn muss man einfach ignorieren.

Cliff on :

Ich stimme dir voll und ganz zu! Videoüberwachung sollte komplett verboten werden! Auf Grundstücken, in Geschäftsräumen, in U-Bahnhöfen, überall! Angesichts der Wirtschaftskrise muss man dem Verbrechen schließlich eine Chance lassen! Das ist alternativlos!

TOMRA on :

Ich glaube in diesem Metier gibt es auch verhältnismäßig wenige Arbeitslose in ihrem Bereich bzw. Spezialgebiet.

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