Personalmangel bei der StA Bremen?
Mir der Tagespost trudelte hier ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen ein, das mal keinen der bekannten Textbausteine enthielt. Es bezog sich auf einen Ladendieb, der erst vor knapp vier Wochen bei uns, ähm, "tätig" gewesen ist und der erfolgreich geklaut hatte.
Der Mann hatte in einer ersten Runde hier durch den Markt zwei Schokoriegel von der Kassenplatzierung genommen und hatte damit unbemerkt aus dem Laden gehen können. Kurz darauf kam er wieder und wollte noch einmal ein paar Süßwaren stehlen, dabei waren wir ihm jedoch auf die Schliche gekommen. Da der Typ (OfW) sich nicht ausweisen konnte und auch ansonsten eher unkooperativ war, riefen wir die Polizei hinzu. Wir hatten zwar einen Teil der Ware wiederbekommen, aber da er während seines zweiten Besuchs etwas gegessen hatte (nämlich einen der Riegel vom ersten Besuch), ist uns definitiv ein Schaden entstanden. Wenn auch ein kleiner. Der Personalaufwand, den wir für alles benötigten, toppte den Wert des Schokoriegels noch um Längen.
Das Schreiben, das mir nun diesbezüglich von der Staatsanwaltschaft Bremen zugestellt wurde, bestand lediglich aus drei kurzen Sätzen:
keinen Bock keine Ressourcen, um sich darum zu kümmern" klingt …
Der Mann hatte in einer ersten Runde hier durch den Markt zwei Schokoriegel von der Kassenplatzierung genommen und hatte damit unbemerkt aus dem Laden gehen können. Kurz darauf kam er wieder und wollte noch einmal ein paar Süßwaren stehlen, dabei waren wir ihm jedoch auf die Schliche gekommen. Da der Typ (OfW) sich nicht ausweisen konnte und auch ansonsten eher unkooperativ war, riefen wir die Polizei hinzu. Wir hatten zwar einen Teil der Ware wiederbekommen, aber da er während seines zweiten Besuchs etwas gegessen hatte (nämlich einen der Riegel vom ersten Besuch), ist uns definitiv ein Schaden entstanden. Wenn auch ein kleiner. Der Personalaufwand, den wir für alles benötigten, toppte den Wert des Schokoriegels noch um Längen.
Das Schreiben, das mir nun diesbezüglich von der Staatsanwaltschaft Bremen zugestellt wurde, bestand lediglich aus drei kurzen Sätzen:
Sehr geehrte Damen und Herren,Ich gebe zu, dass das auf mich nach "
ein Schaden ist nicht entstanden.
Einschlägige Vorstrafen sind nicht vermerkt.
Ich habe deshalb von der weiteren Verfolgung der Straftat nach § 153 Abs. 1 StPO abgesehen.
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