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Findorff: Quasi leer!

Aktueller Blick in den Laden in der Münchener Straße: Die Ware ist zu 100% abtransportiert (inklusive Lager und allen irgendwie sonst immer noch in den Ecken herumstehenden Kisten), bis auf einen kleinen Haufen ist schon fast die komplette Einrichtung raus und auch die Kassentechnik ist fast vollständig abgebaut. Es fehlt noch der (halbe) Kassentisch, das Gemüseregal, der Leergutautomat und vor allem das Kühlregal, in dem sich derzeit allerdings noch das Kältemittel befindet, weshalb diese Baustelle noch warten muss. Das Gas muss fachmännisch abgezogen und entweder an anderer Stelle weiterverwendet oder fachgerecht entsorgt werden. Die Entscheidung fällt aber erst nächste Woche.

Montag ist ein Termin mit den Vermietern, bei dem wir in erster Linie besprechen werden, wie es bzgl. Renovierung und in dem Zusammenhang auch dem Verbleib der Markise und der beiden Klimaanlagen weitergeht. Bis dahin können wir erstmal nichts mehr machen …






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Kommentare

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:-) am :

Müssen die Säulen nicht auch weggeräumt werden? 8-) :-) :-P ;-)

Paule am :

Ohne die Säulen fällt der Fußboden runter.

Zottel am :

Die Fliesen schauen aber übel aus. Als Vermieter würde ich verlangen, dass die abgeschliffen werden.

Ronny Klaubert am :

Als Mieter würde ich sagen, das ist normale vertragsgemäße Abnutzung, die mit der Miete abgegolten ist.

Andy am :

Oder mal mit dem hochagressiven Fliesenreiniger drübergehen. Diesmal ist ja nichts in der Nähe, was versehentlich weggeätzt werden könnte. :-P

Anonym am :

Doch. Die Pfeiler.
Das wäre schlecht, wenn es die Pfeiler wegätzt.

zaddels am :

siehe Paule:
"Ohne die Säulen fällt der Fußboden runter. "

Johannes am :

Tapezieren nicht vergessen :-)

Hendrick am :

Ist eine Renovierung wirklich auf Deine Kosten durchzuführen?
In Wohnraummietverträgen (ich weiß, hier handelt es sich um Gewerbe) ist der Passus der Renovierung (Altverträge) im Regelfall ungültig.
Zumal der Mieter dann eh die billigste Farbe kauft und man es hinterher dann nochmal machen darf.

Evtl. sieht es bei gewerblichen Verträgen ähnlich aus.
Nicht daß der Vermieter auf Deine Kosten sich die Bude neu machen lässt, obwohl Du das nicht mußt.

kritischer Beobachter am :

Ich würde da lieber ein konstruktives Miteinander anstreben als getroffene Vereinbarungen für nichtig erklären - außer der Vermieter hat es übertrieben.
Das Streichen ist bei Wohnraum wie bei Gewerbe so eine Sache:
Man weiß ja in den seltensten Fällen, ob der Nachmieter die perfekte weiße Wand will, oder ob er Ziegelimitat andübelt.
Spachteln und glätten sollten eigentlich reichen für die Übergabe.

Hendrick am :

Es geht mir nicht darum, eine getroffene Vereinbarung für nichtig zu erklären, das hat (bei Wohnraummietverträgen) der Bundesgerichtshof schon gemacht.
Evtl. gilt ähnliches ja auch für Gewerbe, wo ja der Mietzins ungleich höher ist, dadurch auch eine höhere Abnutzung gilt.

Ganz sicher ist ein konstruktives Miteinander deutlich besser, ebenso hast du vollkommen Recht mit der perfekten weißen Wand bzw. dem Spachteln.

TT am :

Ganz im Gegenteil, im Gewerbe gibt es gar keine Vorgaben, das ist alles frei verhandelbar.

Hendrick am :

Ah ok. Wieder etwas gelernt. Danke!

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