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Pfandkistenfrage von Karsten

Blogleser Karsten hat mir vor einer Weile geschrieben:

Hallo Björn,

auf der Suche nach Infos zu meinem Problem bin ich auf Deinen Blog gestoßen: Du hast ein paar Beiträge zur Pfandproblematik geschrieben. Als Betreiber eines Lebensmittelmarktes habe ich die Hoffnung, dass Du den rechtlichen Hintergrund zum Thema kennst.

Ich kaufe regelmäßig Wein, 6x1l, in der goldenen Pfandkiste. Der Automat nimmt´s zurück, alles prima.
Manchmal kaufe ich aber nur einzelne Flaschen, manchmal gebe ich eine Kiste mit nur 5 Flaschen zurück: Es entsteht also gelegentlich der Bedarf an einer weiteren, aber leeren Pfandkiste: ordentliche Lagerung des Leergutes, sicherer Rück-Transport und keine unnötige Abgabe-Dauer wie bei Einzelflaschen (sorgt gern für unnötige Schlangen am Automaten).
Wohl gemerkt: alle paar Wochen entsteht der Bedarf, und zwar an einer (1) Kiste.

Die wurde bisher nur sehr widerwillig abgegeben (Argumentation ist mir bekannt und verständlich), inzwischen wird sie verweigert. Es ist regional der einzige Markt, der noch ein Pfandsystem mit Kisten für Wein anbietet, andere verkaufen einzeln oder im 6er Karton, keine Flaschenrückgabe. Das lässt er sich aber auch fürstlich bezahlen (Flaschenpreis ca. 135% gegenüber den Mitbewerbern).

Darf sich ein Markt erlauben, die Zufriedenheit seiner Kunden zu verdusseln, weil es lästig ist, seinen Zulieferer ausreichend zu motivieren, die erforderliche Menge an Leergebinden bereitzustellen?

Wenn er schon ein Pfandsystem anbietet (wofür ich gern soviel bezahle; sollte aus heute üblicher Öko-Sicht doch jeder so machen!), muss er mir dann nicht auch ein Leergebinde zur Verfügung stellen (natürlich nur gg. Pfandgebühr und in "haushaltsüblichen Mengen")?

Ich bin sicher nicht der Einzige mit diesem Problem.
Und sicherlich möchtest Du hier keine verbindliche Rechtsauskunft geben (wo gibt´s die denn?)
Aber wie händelst Du das in Deinem Markt?
Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass die Anfrage bereits von Ende 2020 ist. Hier ist während der Corona-Zeit so unglaublich viel liegengeblieben, es ist kaum zu fassen. Ich versuche zumindest, einen Teil davon abzuarbeiten und/oder auch noch hier ins Blog zu bringen.

Karstens Frage ist nur vage und voller subjektiver Eindrücke zu beantworten.

Erstmal die Fakten zum Thema Rechtsauskunft: Es gibt keine Verpflichtung, einem Kunden einfach nur so ein Leergebinde zu verkaufen. Wenn der Markt keine oder seiner Meinung nach nicht genügend leere Rahmen hat, kann er keine rausgeben, bzw. ist die Verweigerung einer Herausgabe durchaus verständlich.

Die Gründe, warum der Markt ihm keine leere Kiste geben kann oder will, sind vielfältig:

1. Den Zulieferer ausreichend zu motivieren, die erforderliche Menge an Leergebinden bereitzustellen ist nicht immer einfach. Wenn nämlich der Lieferant auch keine oder zu geringen Mengen hat, kann er ebenfalls keine leeren Kisten liefern.

2. Der Markt bestellt keine Kisten, weil er die Ansicht vertritt, keine leeren Kisten zu benötigen. Wenn die Menge aus dem Tagesgeschäft gerade so reicht, bestellt man nicht auf gut Glück noch leere Rahmen. Dieser Service wird übrigens teilweise von den Großhändlern noch zusätzlich mit bis zu mehreren zehn Cent pro Kasten berechnet – zuzüglich zum Pfandwert! Wenn man dann nicht zwingend Leerkisten bestellen muss, tut man es auch nicht.

3. Ebenfalls eine mögliche Erklärung: Der oder die Mitarbeiter in dem Markt oder der Abteilung ist/sind neu oder unerfahren und weiß/wissen einfach nicht, dass leere Rahmen zum Pfandwert herausgegeben werden dürfen.

Es gibt sicherlich noch mehr Gründe, warum es so wie von Karsten geschildert passiert (ist).

Ich wüsste da übrigens eine ganz einfache Lösung, die ich sogar meinen Kunden anbieten würde, wenn ich nicht genügend Leerkisten hätte, um eine herausgeben zu können: Nimm eine andere! 6er-Rahmen, in die Weinflaschen passen, gibt es genügend im großen Garten der Getränkeabteilungen: Volvic, Vittel, Gerolsteiner, Coca-Cola, Pepsi, um mal nur ein paar zu nennen. Die ordentliche Lagerung und der umfallsichere Rücktransport sind auch damit gesichert. Und letztendlich: Die Abgabedauer am Leergutautomaten wird durch sechs Flaschen, von mehr reden wir ja nicht, nicht wesentlich in die Länge gezogen. Ich versichere, dass dadurch keine lange Schlange entsteht. ;-)