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Nachfüll-Aufwand

Sergej wollte wissen:
Was ich schon immer mal fragen wollte, bei deinem riesigen Sortiment und der kleinen Fläche muss der Aufwand zum nachfüllen doch gigantisch sein oder?

In "meiner" Filiale kommen wir kaum hinterher und das bei 800 m2 Fläche.
Es geht. Wir haben bestimmte Waren(gruppen), die wir tatsächlich auch zwischen den eigentlichen Lieferungen nachpacken müssen (z.B. Tiefkühlpizza, Eiswürfel, Zigaretten, Toilettenpapier) – aber wir kommen mittlerweile mit den Lieferzeiten ganz gut klar. Zweimal in der Woche die große Lieferung von der Edeka, zweimal in der Woche Mehrweg-Getränke, täglich Frischwaren und Gemüse. Wir fassen hier zwar im Durchschnitt täglich mehrere hunderte Artikel an, aber dass wir nicht hinterherkommen, kann ich nicht gerade behaupten. Organisation ist alles. :-)

Frage zu Geflügel-Frischware

John hat mir geschrieben:
Hallo Björn,

ich habe mal eine Frage, vielleicht kannst du helfen. Vielleicht ist sie auch für dein Blog interessant.
In der Lebensmittelabteilung eines Warenhauses habe ich in der TK Truhe zwischen Hähnchen, welche vom Hersteller für die Tiefkühlung entsprechend verpackt und gekennzeichnet sind, frische Hähnchen gefunden.

Also Hähnchen, welche ursprünglich in der Kühltheke lagen, und offensichtlich nicht rechtzeitig verkauft wurden.

1. Diese Hähnchen sind anders verpackt, bzw. nur mit einer dünnen Klarsichtfolie versehen.

2. Sie wurden nicht schock gefrostet.

3 . Sie tragen kein MHD, bzw. hatten alle ein Verbrauchsdatum 02.07 (!).2016

Weisst du, ob der Verkauf so überhaupt erlaubt ist? Ich konnte mir doch auch vorstellen, dass auch der Hersteller nicht sehr begeistert sein wird, u.a weil die Qualität durch das normale Einfrieren leidet, und dieser das Hähnchen auch aufgrund der anderen Etikettierung (MHD)nicht als TK Ware vorgesehen hat.

Würde mich über eine Aufklärung freuen.
Vorab: Beim Mindesthaltbarkeitsdatum ist das überhaupt kein Problem, gehört bei uns zum Tagesgeschäft. (Wobei ich auch da nur eine gewisse Zeit über dem MHD akzeptabel finde. Irgendwann wird's dann schon peinlich und andererseits weiß man einfach, das bestimmte Produkte im Laufe der Wochen oder Monate nicht besser werden und entsorgt werden sollten. Und spätestens wenn diese Produkte tatsächlich nicht mehr genießbar sind, kommt man da auch schon wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Aber das ist eine andere Sache…)

Das Verbrauchsdatum ist da schon bedeutend strenger reglementiert. Ich gebe zu, dass ich nicht weiß, ob es tatsächlich einen rechtlich zulässigen Rahmen gibt, diese Ware in "vor Ort eingefroren" noch jenseits des Verbrauchsdatums zu verkaufen, aber:

In der "Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln" heißt es bei §7a, Absatz 4 ganz eindeutig: "
Lebensmittel nach Absatz 1 dürfen nach Ablauf des Verbrauchsdatums nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.
Das ist eine eindeutige Aussage und damit ist die von John beobachtete Vorgehensweise wohl eher nicht rechtmäßig! Ich würde sowas jedenfalls ganz schnell sein lassen – zumal darauf auch eine nicht ganz unerhebliche Strafe folgen kann! ("Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft…") .