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Vorbestellungen (nicht) nur gegen Vorkasse

Blogleser Thorsten hat eine Frage:
Hallo Björn,

hier mal wieder eine Frage für dich oder deinen Blog :-)

Immer wieder kommt es vor, dass ein Kunde kommt und eine größere Menge eines bestimmten Artikels bestellen möchte.
Handelt es sich dabei um haltbare Ware aus dem Trockensortiment ist das alles meistens problemlos zu regeln.

Doch jetzt der Knackpunkt, du selbst verkaufst ja auch Aufbackware und Obst und Gemüse.
Nehmen wir mal an du bekommst eine Kundenbestellung über 50 Stück $teurer tagesfrischer Artikel$ (z.B. Kopfsalat oder eine Brot- oder Baguette-Sorte die aufgebacken werden muss) die der Kunde zum bestimmten Termin abholbereit bei dir erwartet.

[...]

Vereinbarst du bei "kritischen" Artikeln grundsätzlich Vorkasse?

Für deine Ansicht und Tipps für die Vorhergehensweise würde ich mich freuen!
Diese lange Frage kann man mit wenigen Worten beantworten: Normalerweise bestelle ich derartige Artikel nur gegen Vorkasse, bzw. zumindest 50% Anzahlung. Als bestes beispiel fällt mir gerade Bio-Weihnachtsgeflügel ein. Da kostet ein Vogel durchaus mal 60 Euro und darauf möchte man nicht gerne sitzen bleiben.

Bei bestimmten, persönlich bekannten Kunden, verzichte ich aber durchaus mal auf irgendwelche Vorleistungen. Da weiß ich dann aber auch, dass sie den Anstand besitzen, ihre bestellte Ware abzuholen.

Was denkt Björn über eine Kündigung wegen 1,30€?

Ich habe in den letzten Wochen sehr viele Anfragen und Links bekommen. Was ich von dem Fall der Kassiererin halte, die wegen 1,30€ ihren Job verloren hat, wollten etliche Leser/innen wissen. (Siehe auch den ersten Link im letzten Beitrag.)

Nun: Was sie getan hat, war definitiv nicht richtig. Die Pfandbons gehörten nicht ihr und auch wenn der rechtmäßige Eigentümer (Also vermutlich ein Kunde oder eine Kundin) nicht mehr ausfindig gemacht werden konnte, so hätte zumindest ein Vorgesetzer darüber entscheiden müssen. Dadurch hat sie sich rechtlich auf sehr dünnes Eis gewagt.

Aber: Man soll bitte die sprichwörtliche Kirche im Dorf lassen und alles mit dem richtigen Augenmaß betrachen. Letztendlich hat diese Frau niemandem einen Schaden zugefügt.

Was über diese beiden Feststellungen hinausgeht, kann ich nicht beurteilen. In welchem Verhältnis standen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin zueinander? War das Vertrauensverhältnis schon angeknackst und man hat nur auf ein standfestes Argument für eine Kündigung gewartet? Oder musste sowieso Personal abgebaut werden und hat die erstbeste Gelegenheit genutzt, jemanden loszuwerden? Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass ein halbwegs menschlicher Arbeitgeber wegen so einer Lappalie es nicht bei einem Gespräch oder maximal einer schriftlichen Abmahnung belassen hätte.