Palazzo 150
Bis heute gab es noch keinen Tropfen "Palazzo 150" an den Wänden hier im Laden.
Und hier ist das erste Stück zu sehen.
(Der dunkle senkrechte Bereich in der Bildmitte.)

Und hier ist das erste Stück zu sehen.
(Der dunkle senkrechte Bereich in der Bildmitte.)

Comments
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Michael K. on :
a) Behörden dürfen Gebühren festsetzen, als privates Unternehmen berechnest du Entgelte. Diese richten sich gemäß Rechtsprechung aber auch nach dem Warenwert, also "bis zu" ist angesagt.
b) Der Satz mit den Taschenkontrollen ist so pauschal nicht richtig, siehe https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/taschenkontrollen-im-supermarkt-verbotene-blicke-10406
Ich habe solche Schilder auch schon korrekt formuliert gesehen, also Björn, besorge dir mal eine neue Fassung ... wo du eh gerade am Renovieren bist ...
sebi on :
Außerdem fehlt auf dem Schild:
"WIR ERWÄHNEN SIE IM BLOG UNTER DER KATEGORIE »BÖSEWICHTE« (ggf. unter Verwendung eines lächerlich klingenden Kosenamens wie Nussdieb)"
Michael K. on :
http://ladendiebe-zu-besuch.com/gratis-downloads-fur-sie/