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Ah, ja…

Vor einer Weile fühlte sich eine Mitarbeiterin nicht ganz wohl und machte Feierabend, ohne das mit der Marktleitung abgesprochen zu haben. Ein Attest reichte sie nicht nach.
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Nachdem wir ihr sagten, dass sie aufgrund der fehlenden Krankschreibung die Stunden nacharbeiten solle, hat sie beleidigt ihren Job bei mir gekündigt.

Ist dann vermutlich auch egal…

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Kommentare

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Eifrigerleserseitvielenjahrenersterkommentaroderso am :

Nein, nicht egal, eher "besser so..."

chris am :

Krankschreibung braucht man am dritten Tag.

Rumpel am :

Das ist natürlich Quatsch, der Arbeitgeber kann sie ab dem ersten Tag verlangen.

Außerdem empfehle ich mal lesen zu lernen

R. am :

Das ist dann wohl im 8,50 € Bereich so, dass man solche Chefs hat... Wenn das nicht ständig passiert, ist mir das bei meinen Mitarbeitern relativ egal.

Rumpel am :

Lern doch mal lesen bevor du dumm herum trollst.

Sie ist einfach abgehauen! Das ist arbeitsverweigerung.

Nenne mir bitte einen Chef der einen nicht deswegen die leviten lesen würde.

Klaus am :

Braucht man bei dir schon ab dem ersten Tag eine ärztliche Krankschreibung? Solche Betriebe liebe ich, zumal der Schuss regelmäßig nach hinten losgeht. Werden Arbeitnehmer schon am ersten Tag zum Arzt gezwungen, dann gehen die selten mit nur einem Tag krank nach Hause. Bei meinem Hausarzt springt mindestens eine Woche raus.

Erbse am :

Ähm, ? Die ist, sagen wir mal, zwei Stunden früher gegangen, und für diese zwei Stunden wird dann ein Attest verlangt, das sie sich auch noch bei einem Arzt holen darf? Oder waren das Stunden die sich angesammelt hatten weil sie die Tage danach auch nicht erschien?

Alexandra am :

Du verlangst von deinen Mitarbeitern ein Attest, wenn sie früher gehen müssen, weil sie sich nicht wohlfühlen? Was ist, wenn jemand eine Migräne oder eine Magenverstimmung hat, die sich nach ein einen Tag Bettruhe wieder erledigt haben? Damit würde man doch vermutlich nie zum Arzt gehen. Ich habe auch fast ausschließlich in Betrieben gearbeitet, die am ersten Krankheitstag ein Attest verlangen (was ich persönlich für überzogen halte), aber wenn man wegen Unpässlichkeit früher gegangen ist, nie.

Rumpel am :

Du durftest also auf deiner Arbeit einfach so nachhause gehen ohne einen Vorgesetzten zu informieren?

Alexandra am :

Hallo Rumpel, wie hast du diese Vermutung denn aus meinem Text abgeleitet? Da bin ich jetzt neugierig.

Aber zu deiner Frage: Nein, natürlich wurde/wird immer ein Vorgesetzter informiert. Aber zum Arzt muss niemand gehen, der sich früher abmelden muss.

Raoul am :

Weil auch Du anscheinend überlesen hast, daß das Attest angefordert wurde, nachdem die Dame verschwunden ist, ohne sich abzumelden.

Marco am :

Oha, verlangst du tatsächlich ab der ersten Fehlstunde ein ärztliches Attest? Oder war das ein "Sonderfall", bzw. aufgrund der fehlenden Absprache mit der Marktleitung?

Chef mit Personal am :

kommt mir irgendwie bekannt vor... :-(

PDP11 am :

Wie doch alle hier gekonnt überlesen dass die "Mitarbeiterin" einfach, ohne ein Wort zu sagen, gegangen ist und stattdessen auf den Attest herumreiten.
Der wäre bestimmt nicht nötig gewesen wenn sie mit Björn geredet hätte bevor sie einfach verschwindet.

Personaler am :

Der entscheidende Satz dürfte wohl "ohne das mit der Marktleitung abgesprochen zu haben" sein.

Den übersehen aber alle, die hier über böse Chefs schwadronieren, die nur ihre armen Angestellten schikanieren wohl mal geflissentlich.

Hätte sie vorher nachgefragt, hätte Björn das bestimmt nicht beanstandet und auch keine Nacharbeit gefordert.

Aber bei einem so dreisten Verhalten, einfach zu gehen, ohne jegliche Nachfrage, ist es vollkommen verständlich, dass man als Arbeitgeber etwas unwirscher reagiert.

Klaus am :

Habt Ihr gelesen, dass sie gegangen ist, ohne das mit der Marktleitung abgesprochen zu haben? Sie ist also einfach gegangen, ohne dass ihr Arbeitgeber die Möglichkeit hatte, mit ihr zu sprechen. In einer solchen Situation würde ich auch das Attest ab dem ersten Tag (ab der ersten Stunde) verlangen, weil damit bereits vom Arbeitnehmer das Verhältnis ANAG hintergangen wurde. Normalerweise kann und muss man sich in einer solchen Situation nämlich ordentlich abmelden.

Außerdem war es dann die Arbeitnehmerin, die daraufhin gekündigt hat, die also deutlich machte, dass ihr eh nicht viel an dem Job liegt.

0815 am :

"Ohne Absprache mit der Marktleitung" wäre aus meiner Sicht schon ein Kündigungsgrund durch den Arbeitgeber ....

HACCP am :

Viele Arbeitnehmer haben auch schlicht keine Ahnung, was sie in bestimmten Situationen für Pflichten (oder auch Rechte) haben.

Hilfreich ist da neben einer schriftlichen Handreichnung auch eine mündliche Belehrung zum Beschäftigungsbeginn.

Gelben Schein ab dem ersten Tag sehe ich auch mit gemischten Gefühlen; die Blaumacherprofis wissen sowieso, wo sie den unkompliziert kriegen, und die ehrlichen Mitarbeiter sind manchmal schneller wieder fit, wenn sie sich sofort nen Tag ins Bett legen können, statt sich im Wartezimmer noch was vom Nebenmann einzufangen.

Webwookiee am :

Ich muss gestehen, auch ich war über Björns Reaktion verwundert.

Hatte das "ohne Rücksprache" zwar gelesen, aber nicht wirklich verinnerlicht.

Vermutlich weil alleine die Vorstellung, jemand verschwindet ohne Rücksprache, so komplett außerhalb meines Vorstellungsbereiches ist.

Wie kommt man bloß auf so eine Idee?! :-O

Luci am :

Ich finde viel interessanter, dass alle übersehen, dass sie die Stunden nicht nacharbeiten wollte.

Ich brauche auch kein Attest oder ähnliches, wenn ich nach Hause gehe (nachdem ich meine Vorgesetzte informiert habe, dass ich gehe), aber auch mir wird diese Zeit von meiner Gleitzeit abgezogen, wenn ich kein Attest vorlege.
Ich muss das also im Grunde auch nacharbeiten.

Und ich arbeite in einer mittelständischen Firma als Bürokraft mit Betriebsrat, Gleitzeit und einer aktiven Gewerkschaft.

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