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Naschen im Supermarkt – erlaubt?

Weintrauben naschen? Schokoriegel anknabbern?


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Comments

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Fabian on :

Wieso erinnert mich der arme Kerl nur an "Sloth" aus den Goonies ? Passt aber; "Schokoooooolade" !

Marco on :

Dass der Supermarktbesitzer einem das Lesen von Zeitschriften verbieten kann, liegt natürlich nicht "einzig und allein" am Hausrecht. In erster Linie liegt es daran, dass die Zeitungen sein Eigentum sind.

Marcel Dunkelberg on :

Da 99,9% des Zeitschriften/Zeitungsverkauf im Kommissionsgeschäfts getätigt werden hat der Händler so mal gar kein Eigentum an den Waren.

xda on :

Der Kommissionär ist dem Eigentümer gegenüber weisungsgebunden. Er handelt somit als dessen Stellvertreter.

Entscheidet der Eigentümer, dass Kunden seine Zeitschriften nicht lesen dürfen, ohne sie vorher erworben zu haben, ist der Kommissionär verpflichtet, das Lesen zu unterbinden. Dazu muss er nicht Inhaber des Hausrechts sein. Er ist Vertragspartner des Eigentümers.

Eigentümer von Presseerzeugnissen dürften wohl in 99,9% die jeweiligen Verlage sein.

Katharina on :

Deine Ansicht in allen Ehren, aber entscheidend ist, was DJ Teac abschließend dazu sagt.

Der einzige Mensch auf diesem Planeten mit Durchblick.

xda on :

Kann es sein, dass vor allem in Deinem letzten Satz viel Wahrheit steckt?

Insbesondere im Bezug auf Dich?
8-)

Katharina on :

Ganz sicher nicht.

Ich habe ja nur ein eingeschränktes Halbwissen bezüglich gehörter Wissensgerüchte.

dj teac on :

Ich liebe es wenn ich Fantrolle habe :-)

Thomas on :

Ich habe mal einen Fernsehbericht gesehen, der testete inwieweit das Recht, Lebensmittel vor dem Kauf zu kosten, durchsetzbar ist, was bedeutet, dass es so ein Recht zu geben scheint.

Wer hat nun Recht?

John on :

"... dass es so ein Recht zu geben scheint."

Es scheint nur so.

mann on :

Frauen dürfen mehr.
Bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit hat der Anwalt Einstellung des Verfahrens beantragt.

Die Richterin sagte, so etwa würden nur Männer machen. Gerade hätte sie ein 3 stündiges Verfahren gegen einen Mann gehabt.

Das heisst also, in Bremen werden Männer härter bestraft als Frauen.

too on :

Um was ging es denn?

Ordnungswidriges Parken ohne Parkscheibe und das Fahrzeug stand gerade und mittig in der markierten Parkfläche?

mann-o-mann on :

Lioba,
haste deine Pillen wieder nicht genommen?
Aber schicke Fensterdeko.
Ich sach nur hoahe.

Knallerbse

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