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Warum aufregen?

Ein Artikel war mit einem aufgeklebten Preisschild versehen. In der Kasse war ein niedrigerer Preis hinterlegt, meine Mitarbeiterin hat das nach dem Scannen bemerkt, die Buchung storniert und den richtigen Preis manuell eingegeben. Die Kundin musste nicht einen Cent mehr bezahlen, als in der Auszeichnung des Artikels stand.

Dass sie sich trotzdem darüber aufregt, dass es eine Frechheit wäre, dass sie nun 40 Cent mehr für das Produkt bezahlen müsse, verstehe ich nicht.

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Kommentare

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Smoo am :

... wo doch die Kunden sonst IMMER (teilweise sogar, wenn auf dem Preisschild ein vollkommen anderer Artikel steht) drauf bestehen (und meinen, damit Recht zu haben), nur das bezahlen zu müssen, was dran steht.
Verstehe einer die Leute ...

ChriScha am :

Wäre es aber denn nicht trotzdem einfacher und kundefreundlicher gewesen zu sagen: "Oh, das bekommen Sie sogar noch günstiger! Das muss mein Chef später noch anpassen." und anschließend den Preis von Dir in der WaWi ändern zu lassen? (Oder einfach gar nichts zu sagen und den Preis nachträglich ändern zu lassen.)

Wunder am :

Kenne ich ehrlich gesagt auch nur so, hab noch nie erlebt das eine Kassenkraft nen Artikel storniert hat um den teureren Preis per Hand einzugeben, wenn die Kasse was anderes angezeigt hat. Rein theoretisch könnte es ja auch sein, dass der Artikel tatsächlich günstiger geworden ist, wird ja nicht alles immer nur teurer und der Artikel falsch ausgezeichnet war.
40ct wären ein kleinerer Verlust gewesen, als eine unzufriedene Kundin.

wildmieze am :

... sehe ich auch so .. ich als Kassiererin wäre nie auf die Idee gekommen, da auf eigene Faust den teureren Preis einzutippen .. ich mein, hätte ja auch einer falsch auszeichnen können, oder irgendein Witzbold hat Schilder vertauscht ..

Bei höheren Beträgen hätte ich vermutlich nen Vorgesetzten gerufen und gefragt, wie ich vorgehen soll - wenn er dann auf den höheren Preis besteht, dann kann er das auch gleich der Kundin erklären ;-)

Oskar am :

Anhand von Björns Beitrag war ich erst der Annahme, daß das Kassensystem ein niedrigeren Preis als den Regalpreis hatte und sich die Kundin darüber aufregte, daß sie fast 40 Cent zuviel hätte zahlen müssen und das wohl in Zukunft regelmäßig machen müsse.

Tatsächlich aber habe ich das falsch verstanden. Die Kundin verstehe ich nun aber eben doch. So oder so sollte man dem Einzelkunden, bei dem diese Differenz zutage tritt generell nur den niedrigeren beider Preise berechnen. Das ist doch klar, daß die Kundin dann vermutet hat, daß der Regalpreis zu hoch und falsch beziffert ist. Nur bei absurd hohe Eurodifferenzen könnte man vom Kunden Verständnis dafür erwarten, nicht den Kassenpreis zu gewähren.

Das wäre doch nicht nötig.

FlyingT am :

war der Preis in der Kasse auf nem Blatt Papier hinterlegt oder wie kann man sich das vorstellen?

Das Problem ist doch, das die Kassenbons teilweise so bescheiden arbeiten das doch keiner mehr durchblickt was jetzt wirklich Phase ist

Sonstwer2 am :

Wer lesen kann...

Der Artikel war ausgezeichnet. Das heißt nicht, dass er besonders gut war, sondern dass ein Preisetikett aufgeklebt war.

FlyingT am :

"In der Kasse war ein niedrigerer Preis hinterlegt, "

Also scheint doch in der Kasse ein Preis hinterlegt gewesen sein. Im Warenwirtschaftssystem scheint der niedrigere Preis nicht gewesen sein, weil dann hätte die Kasse ja beim Scannen den günstigeren Preis angezeigt und man hätte gar nix ändern müssen.

Daher meine Frage auf welcher weise der Preis in der Kasse hinterlegt war. Mir ist bewusst das an Kassen für gewöhnlich die aktuelle Werbung hinterlegt ist, falls es unstimmigkeiten gibt. Aber einen Zettel Papier in die Kasse legen mit dem neuen Preis klingt für mich nicht sehr logisch.

Ich sehe da jetzt nix was ich überlesen haben könnte

FlyingT am :

Und ganz nebenbei, es steht da gar nicht das er ausgezeichnet war. Soviel zu wer lesen kann ;-)

ChriScha am :

"mit einem aufgeklebten Preisschild" - das bezeichnet man glaube ich landläufig als "ausgezeichnet".

Und: Die Kasse HAT beim Scannen den günstigeren Preis angezeigt. Der war offenbar falsch in die WaWi eingepflegt. Die Kassiererin hat das bemerkt und schließlich den Preis auf dem "aufgeklebten Preisschild" als Grundlage genommen.

So kompliziert ist's jetzt auch nicht...

Lisa am :

Ich meine, mich daran zu erinnern, dass das bei manchen Supermärkten wohl gang und gäbe ist, einen Artikel teurer als ausgezeichnet zu verkaufen.
KANN also auch Methode sein :-(

Ernie am :

Ich meine, mich aus meiner Ausbildungszeit daran erinnern zu können, dass Auszeichnungen an der Ware/Regal eben keine Verbindlichen Preise sind, sondern schluss endlich, wenn die Ware an der Kasse aufs Band gelegt wird und dann ein Preis genannt wird. Wenn das Kassensystem aber nun 40Cent weniger angibt, als auf dem Produkt steht, könnte man, wenn man es drauf anlegt, den vorgeschlagenen Preis (also 40 Cent weniger) der Kasse annehmen und somit wäre ein Rechtskräftiger Kaufvertrag entstanden.
Das in diesem Fall eine Mitarbeiterin aber einfach den Preis abändert, empfinde ich persönlich auch als Frech.

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