Diese beiden Bilder von SPAR-Märkten in Budapest hat mir Blogleser Thorsten geschickt. Vielen Dank dafür.
(Da die mitgelieferten Bilder kaum größer waren als mein normales Format hier im Blog, gibt es diesmal kein "Für die große Ansicht auf das Bild klicken!")
ich habe mal eine Frage, vielleicht kannst du helfen. Vielleicht ist sie auch für dein Blog interessant.
In der Lebensmittelabteilung eines Warenhauses habe ich in der TK Truhe zwischen Hähnchen, welche vom Hersteller für die Tiefkühlung entsprechend verpackt und gekennzeichnet sind, frische Hähnchen gefunden.
Also Hähnchen, welche ursprünglich in der Kühltheke lagen, und offensichtlich nicht rechtzeitig verkauft wurden.
1. Diese Hähnchen sind anders verpackt, bzw. nur mit einer dünnen Klarsichtfolie versehen.
2. Sie wurden nicht schock gefrostet.
3 . Sie tragen kein MHD, bzw. hatten alle ein Verbrauchsdatum 02.07 (!).2016
Weisst du, ob der Verkauf so überhaupt erlaubt ist? Ich konnte mir doch auch vorstellen, dass auch der Hersteller nicht sehr begeistert sein wird, u.a weil die Qualität durch das normale Einfrieren leidet, und dieser das Hähnchen auch aufgrund der anderen Etikettierung (MHD)nicht als TK Ware vorgesehen hat.
Würde mich über eine Aufklärung freuen.
Vorab: Beim Mindesthaltbarkeitsdatum ist das überhaupt kein Problem, gehört bei uns zum Tagesgeschäft. (Wobei ich auch da nur eine gewisse Zeit über dem MHD akzeptabel finde. Irgendwann wird's dann schon peinlich und andererseits weiß man einfach, das bestimmte Produkte im Laufe der Wochen oder Monate nicht besser werden und entsorgt werden sollten. Und spätestens wenn diese Produkte tatsächlich nicht mehr genießbar sind, kommt man da auch schon wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Aber das ist eine andere Sache…)
Das Verbrauchsdatum ist da schon bedeutend strenger reglementiert. Ich gebe zu, dass ich nicht weiß, ob es tatsächlich einen rechtlich zulässigen Rahmen gibt, diese Ware in "vor Ort eingefroren" noch jenseits des Verbrauchsdatums zu verkaufen, aber:
In der "Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln" heißt es bei §7a, Absatz 4 ganz eindeutig: "
Lebensmittel nach Absatz 1 dürfen nach Ablauf des Verbrauchsdatums nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.
Das ist eine eindeutige Aussage und damit ist die von John beobachtete Vorgehensweise wohl eher nicht rechtmäßig! Ich würde sowas jedenfalls ganz schnell sein lassen – zumal darauf auch eine nicht ganz unerhebliche Strafe folgen kann! ("Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft…") .
E-Mail von PSW-Group, es ging um vertragliche Dinge bei einem SSL-Zertifikat. Etwas irritierend, denn ich war auch mal bei PSW (inzwischen bei Let's Encrypt), aber das ist eben schon eine Weile her. Kundennummer und Name passten auch nicht. Aber wie kommt meine E-Mail-Adresse da rein?
Ehrlich? Ich habe keine Ahnung.
Wird die Frau S. schon merken, wenn's dann irgendwann in ihrem Browser oben rot leuchtet.
"Soll ich die Pizza in vier oder in acht Stücke schneiden?"
"Lieber vier, acht schaffe ich wohl nicht…"
Ist eigentlich aber gar nicht so abwegig. Mehrere kleinere Stücke isst man langsamer als wenige große Stücke. Und da es ja nun eine Weile dauert, bis der Magen ein Sättigungsgefühl meldet, ist die Chance, bei acht Stücken eher satt zu sein, gar nicht so abwegig.
Sehr irritierende Rechnungszusammenfassung unserer Großhandlung. Ich habe doch nicht in den letzten Monaten jeweils für teilweise deutlich weniger als den halben Wert im Vorjahr eingekauft… Ich hatte ein riesengroßes Fragezeichen über dem Kopf schweben, als ich den Briefumschlag geöffnet hatte.
Einen klärenden Anruf später wusste ich, dass diese Übersicht aus technischen Gründen momentan zweigeteilt ist und die Hälfte mit den restlichen Umsätzen in den nächsten Tagen kommt.
Halber Einkaufspreis bei mehr Umsatz – wäre aber auch cool.
Die gleichen Aufbackbrötchen in den gleichen Tüten verkaufen wir hier auch schon seit etlichen Jahren. Wir hatten die bislang immer "irgendwie" in die Tüten gefüllt. In einem E-Center-Markt hier im Großraum ist mir diese hübsche Staffelung der Brötchenrohlinge aufgefallen. Das ist nicht "nicht schlecht", das ist bedeutend besser. Macht natürlich ein bisschen mehr Arbeit, aber das ist ab sofort auch meine befürwortete Verpackungsmethode für diese Brötchen.
Es dauert zwar noch ein paar Monate, bis ich nicht nur auf dem Papier ein "Lichtblicker" bin. Dafür gab es eben für mich wieder eine Bestätigung, dass der Schritt generell und speziell auch die Wahl von Lichtblick richtig war. Laut dieses Artikels in der taz gehört Lichtblick nämlich zu den vier wenigen Ökostromanbietern, die wirklich nachhaltig sind.
In dem Sack mit unseren gesammelten Korken habe ich die abgebildete Postkarte aus der Region Alentejo gefunden. Alentejo ist das Kork-Anbaugebiet in Portugal und was liegt da näher, als auch eine Postkarte aus diesem Material anzubieten? Sieht man auf jeden Fall auch nicht alle Tage.
(Die Ecke mit der Briefmarke fehlte übrigens bereits.)
Bei unserer DM-Umtauschaktion vor ein paar Wochen war übrigens eine Münze aufgetaucht, für die wir keinen Gegenwert in Euro bekommen haben. Irgendwie sind zwei Reichspfennig mit in die Dose gelangt. Darauf ist sogar ein ostasiatisches Glückssymbol abgebildet, das von einem Greifvogel bewacht wird.
Die Münze wird in dem Zustand noch nicht mal mehr einen nennenswerten Sammlerwert haben, aber trotzdem bewahre ich die mal auf.
(Auch wenn's auf dem Bild anders wirkt: Es ist eine Münze.)
WhatsApp-Nachricht von einem meiner Mitarbeiter. Ist doch schön, dass sowas auch mal ausdrücklich gelobt wird. Für "herkömmliche Ladendiebe" zahle ich 50 Euro Fangprämie und für die Profis, die hier taschenweise Ware rausschleppen, sogar 100 Euro. Wer hier mit offenen Augen seine Arbeit verrichtet, kann sich da durchaus ordentlich etwas dazuverdienen.
(Wer sich von euch jetzt fragt, wie man bei einer Stückelung aus 50 und 100 Euro auf 460 kommen kann: Manchmal teilen sich die Kollegen die Prämien auch auf…)