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World’s Greatest Smile

Verflixt, ich bin in Zeitdruck. Ok, hier die Turboversion. Folgende Email habe ich erhalten:
Sehr geehrter Herr Harste,

Ihre Teilnahme am “World’s Greatest Smile 2006“ war für den Erfolg des internationalen Friedensprojekts sehr hilfreich und ist auf großes Interesse der Öffentlichkeit, der anderen Teilnehmer und auch der Medien gestoßen.
Und so möchten wir Sie herzlich einladen, auch am kommenden “World’s Greatest Smile 2007 – Start with a Smile” erneut teilzunehmen.

Das Ziel des World’s Greatest Smile ist, Menschen der ganzen Welt die Möglichkeit zu geben, gemeinsam ihre Bereitschaft zu einer intelligenten, friedlichen internationalen Kommunikation zu zeigen. Und dazu wir nutzen einen der kleinsten gemeinsamen Nenner der Verständigung als Symbol: ein Lächeln.

Am World’s Greatest Smile 2006 haben über 114.000 Menschen aus 131 Ländern teilgenommen.
Darunter sind fünf Nobelpreisträger inklusive dem Friedensnobelpreisträger Dalai Lama, UNESCO-Sonderbotschafterin Ute-Henriette Ohoven, UNICEF-Botschafter Thomas Brezina und viele weiter Prominente aus den Bereichen Unterhaltung und Sport. Sie haben ihre Vorbildfunktion eingesetzt, um Menschen die Möglichkeit einer friedlichen Kommunikation nahe zu bringen.

Am World’s Greatest Smile teilzunehmen ist einfach und dauert nur wenige Sekunden, um es so leicht wie möglich zu machen:
1. Teilen Sie uns Ihr Lächeln schon jetzt per Email mit.
2. Lächeln Sie am 25. Januar 2007 für einen Moment (so lang oder kurz, wie Sie wünschen – und wo Sie möchten, Sie brauchen nicht einmal einen Fuß vor die Tür zu setzen um teilzuhaben.)

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie 2007 wieder mit dabei wären! Und wir würden Ihr Lächeln dann gern auch wieder auf unserer VIP-Teilnehmerliste veröffentlichen.

Aus wirklich extremem Zeitmangel hier nehme ich jetzt das Foto aus dem letzten Jahr. :-)


BBiG §13

Aus gegebenem Anlass, aber glücklicherweise nicht aufgrund eines Ärgernisses, habe ich mich eben mit meiner Auszubildenden über einen Teil des BerufsBildungsGesetzes (BBiG) unterhalten.

Es ging, im Rahmen eines Seminares, um die Pflichten des Auszubildenden. Besonders den ersten Satz des §13 finde ich interessant. So naheliegend (und zwingend notwendig) er ist, so leicht übersieht man den Punkt, wenn von den Pflichten eines Azubis die Rede ist:
§ 13

Verhalten während der Berufsausbildung

Auszubildende haben sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Sie sind insbesondere verpflichtet,

1. die ihnen im Rahmen ihrer Berufsausbildung aufgetragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen,
2. an Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen, für die sie nach § 15 freigestellt werden,
3. den Weisungen zu folgen, die ihnen im Rahmen der Berufsausbildung von Ausbildenden, von Ausbildern oder Ausbilderinnen oder von anderen weisungsberechtigten Personen erteilt werden,
4. die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten,
5. Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln,
6. über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren.