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100 Jahre altes Seerecht

Ich versuche ja normalerweise, Politik und allgemeines Weltgeschehen in diesem Blog zu vermeiden, aber diese Meldung ließ mir keine Ruhe:

Bei Marco habe ich eben den Hinweis auf eine Tagesschau-Meldung vom 14.12. gefunden:
Wolfgang Schröder fährt seit 32 Jahren zur See. Zum Helden wurde er 1987, als er Schiffbrüchige aus Seenot rettete. Jetzt sitzt er im berüchtigten Corrections-Center-Gefängnis im US-Staat Alabama. Zehn Jahre Haft drohen dem deutschen Kapitän. Zum Schwerverbrecher wurde er durch einen tödlichen Unfall.
Link zum Artikel

Oh, Lümpia, wie wird mir...

Wir nähern uns mal wieder einem Jahresende und es taucht mal wieder ein besonders abstruser Abmahnfall in der Blogosphäre auf:

Das teils private, teils betriebliche "Saftblog" der Kelterei Walther bekam vorgestern Post von der Anwaltskanzlei, welche den Deutschen Olympischen Sportbund e.V. vertritt.

Es ging dabei um zwei im Grunde vollkommen belanglose Blogeiträge im Saftblog. Im Beitrag "Die Olympiade von Turin beginnt am Montag" erklärt Saftblogger Jörg Holzmüller den Unterschied zwischen der Olympiade und den eigentlichen Olympischen Spielen. Das ganze dekoriert mit einer Abbildung der Olympischen Ringe.
Der zweite Beitrag ("Nacholympische Gedanken oder im Sport sind wir Spitze") ist eine ebenfalls von Jörg Holzmüller zusammengetragene Auflistung einiger Punkte, warum die Deutschen im Sport Spitze sind und ob man diese Punkte nicht auch auf die Wirtschaft übertragen könne.

Beide Blogeinträge sind nach meiner Auffassung vollkommen neutral gehalten. Sie haben weder einen werblichen Nutzen für das Unternehmen hinter dem Blog, noch werden die Olympischen Spiele oder die dahinter stehenden Personen oder Organistionen verunglimpft. Was Herr Holzmüller da schreibt ist nicht mehr, als nur ein paar subjektive Gedankengänge.

Liebe "Walthers": Ich kann sehr gut nachempfinden, wie man sich in so einer Situation fühlt. Es ist, als hätte man einen Schlag in den Magen bekommen und man würde am liebsten alles hinwerfen. Bei mir war es nur die Androhung von gerichtlichen Schritten und nicht gleich die Konfrontation mit einer abstrus hohen Summe. Die Stimmung und die Mutlosigkeit dürfte gleich bedrückend sein.

So wie es aussieht, stehen jedenfalls gerade viele, viele Blogger vereinigt hinter euch. :-)

Annahme von Kleingeld

Anläßlich der Kommentare zum BE Kleingeld vom Samstag stellte ich wieder einmal fest, dass viele Leute irrtümlich glauben, dass man Münzen nur bis zu einem Höchstbetrag von 5 Euro annehmen muß.

Bis zu welcher Menge an Münzen die Annahme von Kleingeld im Handel zumutbar ist, regelt das Münzgesetz bzw. die EG-Verordnung Nr. 974/98.
So müssen laut dieses Gesetzes bis zu 50 Euro-Münzen in einer Zahlung akzeptiert werden. Es zählt also die Menge, nicht der Betrag.
Allerdings haben wir an der Kasse für solche Fälle extra ein Zählbrett liegen, um den Vorgang ein wenig zu beschleunigen. Damit die nachfolgenden Kunden nicht so lange warten müssen. Unsere Pappenheimer kennen das schon und tauschen das Geld mittlerweile schon vorher an der Leergutkasse um. :-)