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Gugsdu hier, lauschdu da.

Manchmal würde er ja sogar gerne... Im Beitrag "Der Chef hört mit" berichtet Spiegel Online über die "wachsende Bedrohung" durch kleine und große Schnüffeleien durch Privatpersonen und Arbeitgeber.

Als Chef von ein paar Dutzend Mitarbeitern habe ich mir selber schon so manches Mal gewünscht, Mäuschen zu spielen. Aber so weit geht meine Neugierde nun doch nicht, als dass ich hier unbedingt verstecke Wanzen und Kameras installieren müßte.

(Link vor Tagen schon gefunden beim Lawblog.)

Messer - ab wann?

Wir müssen aufpassen, an wen wir welches Produkt verkaufen.
Die Gesetzeslage ist eindeutig:

Zigaretten: Ab 16
Wein/Bier: Ab 16
Spirituosen: Ab 18
Zeitschriften: Je nach Aufdruck
Feuerwerk, Kl.2: Ab 18
Feuerwerk, Kl.1: Ab ca. 12

In unserem Haushaltswarenregal verkaufen wir auch Messer aller Art. Zwei Jungs wollten eben welche kaufen und wir waren uns nicht sicher, wem wir sowas überhaupt verkaufen dürfen. Ich muß zugeben, dass ich noch nie vor diesem Problem stand und habe dann für mich entschieden, dass ich die Altersgrenze bei "gefühlte 16 Jahre" setzen würde.

Geht ein Brötchenmesser als Waffe durch? Nach der Definition im §1, (2), 2. Waffengesetz eigentlich nicht. Dürften Messer (egal, welche Bestimmung sie haben) dann tatsächlich an Minderjährige verkauft werden? Und zwar völlig ohne Altersbeschränkung? Wohl kaum.

Das gleiche Problem habe ich auch bei Streichhölzern und Feuerzeugen. Gibt es für diese Artikel überhaupt eine klare Regelung?