Ein erwischter Ladendieb war wenig kooperativ und obwohl (oder gerade weil?) drei Kollegen anwesend waren, zog er aus seinem Rucksack eine große, leere Glasflasche und schwenkte diese als Schlagwaffe vor sich rauf und runter, unter anderem unmittelbar in Richtung Kopf eines meiner Mitarbeiter. Damit schaffte er den Weg zur Tür und damit in die Freiheit, weil ihn verständlicherweise niemand aufhalten wollte.
Damit ist das möglicherweise sogar schon ein räuberischer Diebstahl. Ganz sicher bin ich darüber jedoch nicht, da wir die Ware zu dem Zeitpunkt bereits wieder zurückbekommen hatten und der Täter mit der Verwendung der Glasflasche als Waffe nur die Herausgabe seiner Personalien (erfolgreich) vermeiden wollte. Ein räuberischer Diebstahl wäre aber natürlich eine ganz andere Hausnummer als einfacher Ladendiebstahl. Da sagt die Staatsanwaltschaft dann nicht nur "Du, du, du!", sondern hebt auch zusätzlich noch ermahnend den rechten linken Zeigefinger in die Höhe.
Die Folienverpackung einer frischen Pizza aus dem Kühlregal lag in einem der Gänge hier vor dem Regal auf dem Fußboden. Bei solchen Funden ist es oft so, dass jemand den Inhalt eingesteckt oder sogar einfach verzehrt hat – und so ging ich ins Büro und sah mir das mal auf der Videoaufzeichnung an.
Keine Ahnung, wieso jemand eine nur halb durchgebackene Pizza sich kalt in die Figur drücken sollte, aber man hat ja nun schon alles gesehen.
Das war es aber nicht. Die Folie kam folgendermaßen auf den Fußboden:
Ein junger Mann betrat den Laden und schlich etwa eine Minute wie ziellos durch den Laden. In einem der Gänge griff er plötzlich in seine Umhängetasche und zog das zusammengeknüllte Stück Folie heraus, das er in seiner Hand zu verbergen versuchte. Vorsichtig und umsichtig, fast wie ein Ladendieb, sah er sich um und als er unbeobachtet war, hockte er sich vor eines der Regale, legte die zusammengeknüllte Folie zwischen seinen Beinen auf den Boden und nachdem er noch ein paar Augenblicke die Ware vor seiner Nase begutachtet hatte, stand er auf, sah sich noch etwas weiter um und verließ den Gang wieder.
Danach suchte er sich wie jeder andere Kunde ein paar Produkte zusammen, bezahlte seinen Einkauf und verließ den Laden wieder.
Was die Aktion mit der Folie sollte, werden wir wohl nie erfahren …
Ein junger Mann hat sich insgesamt drei Kartons "kleine Klopfer" in die Jacke gesteckt. Ein Wunder, dass ihm der Ballast aus dem Mantel nicht herausgerutscht ist UND er damit überhaupt noch laufen konnte.
Aber leider war er erfolgreich mit seiner Beute aus dem Laden gekommen und konnte flüchten …
Mir der Tagespost trudelte hier ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen ein, das mal keinen der bekannten Textbausteine enthielt. Es bezog sich auf einen Ladendieb, der erst vor knapp vier Wochen bei uns, ähm, "tätig" gewesen ist und der erfolgreich geklaut hatte.
Der Mann hatte in einer ersten Runde hier durch den Markt zwei Schokoriegel von der Kassenplatzierung genommen und hatte damit unbemerkt aus dem Laden gehen können. Kurz darauf kam er wieder und wollte noch einmal ein paar Süßwaren stehlen, dabei waren wir ihm jedoch auf die Schliche gekommen. Da der Typ (OfW) sich nicht ausweisen konnte und auch ansonsten eher unkooperativ war, riefen wir die Polizei hinzu. Wir hatten zwar einen Teil der Ware wiederbekommen, aber da er während seines zweiten Besuchs etwas gegessen hatte (nämlich einen der Riegel vom ersten Besuch), ist uns definitiv ein Schaden entstanden. Wenn auch ein kleiner. Der Personalaufwand, den wir für alles benötigten, toppte den Wert des Schokoriegels noch um Längen.
Das Schreiben, das mir nun diesbezüglich von der Staatsanwaltschaft Bremen zugestellt wurde, bestand lediglich aus drei kurzen Sätzen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Schaden ist nicht entstanden.
Einschlägige Vorstrafen sind nicht vermerkt.
Ich habe deshalb von der weiteren Verfolgung der Straftat nach § 153 Abs. 1 StPO abgesehen.
Ich gebe zu, dass das auf mich nach "keinen Bock keine Ressourcen, um sich darum zu kümmern" klingt …
Nachdem wir einen Ladendieb mit Hilfe der Polizei hier abgefertigt hatten, das übliche Programm mit Anzeige und Hausverbot, sollte der Mann von den beiden Polizisten nach draußen geleitet werden.
Er drehte sich noch zu mir um, bedankte sich (wofür?) und deutete mit einem Grinsen an, dass man sich ja draußen vielleicht mal wiedersieht, man könnte ja mal ein Bier zusammen trinken gehen.
Jetzt weiß ich nicht, ob das einfach nur ein dummer Spruch war (wie originell), eine indirekte Drohung sein sollte (gähn…), oder ob der Typ mit seinem schwachen Geist das wirklich ernst gemeint hat (Brrrr!)
Vor einer Weile fiel uns eine drogensüchtige Frau hier im Laden dadurch auf, dass sie nicht nur einen Holzkochlöffel mit sich führte, sondern auch immer wieder irgendwo damit gegenklopfte. In erster Linie auf unseren Leergutautomaten. Im Laufe der folgenden Minuten hatte sie sich dazu hinreißen lassen, etwas zu stehlen, weshalb wir uns mit ihr als Ladendieb weiter beschäftigen mussten. Die war irgendwie noch unter BTM-Einfluss und bewegte sich im ganzen Spektrum zwischen aggressiv und phlegmatisch. War damals nicht weiter erwähnenswert.
Nun war wieder eine Frau hier im Laden, die ich auch in die Drogenszene verorten würde. Meine Alarmglöckchen klingelten, als die Kollegin berichtetet, dass die Frau mit einem Kochlöffel aus Holz durch den Laden laufen würde. "Das wird doch nicht DIE Frau von vor einer Weile sein?", dachte ich noch, sprang auf und sah nach. Nein, die war es nicht. Die heute bezahlte ihren Alkohol und ging.
Nun haben wir ein großes Fragezeichen im Kopf: War das mit dem Kochlöffel nur ein Zufall oder ist das in der Drogenszene ein spezielles Werkzeug oder stellt irgendein besonderes Symbol dar? Ich habe davon noch nie gehört, obwohl ich mich schon intensiv mit der Materie beschäftigt habe. Weiß von euch einer mehr?
Ein erwischter Ladendieb greinte herum, dass wir uns gefälligst nicht so anstellen sollen, das würde schließlich alles die Versicherung bezahlen und wir Verkäufer hätten von sowas wohl keine Ahnung.
Wie kommen die Leute immer wieder dazu, das zu behaupten?
Vorschläge:
1. Wollen uns die erwischten Diebe damit dazu bewegen, sie ohne weitere Konsequenzen (in Form einer Anzeige) laufen zu lassen?
2. Reden die sich das selber ein oder glauben sie aus welchen Gründen auch immer, dass das so ist und gar nicht anders sein kann?
3. Wird denen das erzählt?
Fakt ist: Es gibt keine Versicherung gegen Schäden durch Ladendiebstahl.
Ein Ladendieb wollte ein Päckchen Instantkaffee entwenden. Hat aber nicht geklappt, weil die Ware gesichert und der Dieb zu unaufmerksam war. Gut für uns, Pech für ihn. Der Rest war unspektakulär, Anzeige folgt.
Als ich seinen Namen las, dachte ich, dass ich ihn kennen würde. Auch wenn mir sein Gesicht nichts sagte, so kam mir doch irgendwie sein Name bekannt vor. Kurz die Aufzeichnungen durchgesehen, ob der Herr hier schon Hausverbot hat. Ah, tatsächlich, er hatte vor ziemlich genau einem Jahr hier schon geklaut. Dass die Adresse nicht mehr stimmte, machte nichts. Leute ziehen halt mal um. Aber seit wann ändern die auch das Geburtsdatum? Beim genaueren Blick ergab sich dann, dass es sich da wohl tatsächlich um zwei verschiedene Diebe handelte.
Um das zu veranschaulichen: Dieb 1: "Uta Meyer", Dieb 2: "Ute Meier".
Das war geringfügig irritierend.
(Die Namen da oben sind zufällig gewürfelt und nur ein Beispiel, falls hier also ein U. M. in welcher Schreibweise auch immer mitliest: Du warst nicht gemeint.)
Vor einer Weile bin ich auf ein System gebracht worden, zu dem ich leider nichts online finden kann. Grob gesprochen sieht das folgendermaßen aus: In die Fachböden der Regale sind Waagen integriert, die das Gewicht des Bodens ständig an eine zentrale Steuerung weitergeben. Verändert sich dieser Wert untypisch, zum Beispiel weil ein Ladendieb innerhalb weniger Augenblicke den halben Bestand abräumt, gibt es einen Alarm bzw. eine Alarmierung auf einen wie auch immer gearteten Melder (eigene Hardware, Smartphone) und man kann unverzüglich reagieren.
Funktioniert natürlich nur, wenn es jemand im Rahmen von Beschaffungsdelikten auf größere Mengen einzelner Artikel abgesehen hat. Gelegenheitsdiebe oder auch diejenigen, die komplette Einkäufe quer durchs Sortiment mitgehen lassen, erwischt man damit natürlich nicht. Ebenso kann es zu Fehlalarmen kommen, falls mal ein Kunde größere Mengen eines Artikels kaufen möchte, aber das sieht man dann ja und kann dann entsprechend handeln.
Aber generell finde ich die Technik unheimlich spannend.
Wenn Ladendiebe einen immer und immer und immer wieder bestehlen und über hundert offene Fälle haben und dennoch weitermachen, hat ja immer wieder das Gefühl, dass die Justiz hier in Bremen lahmarschig ist und nichts macht.
Aber das stimmt nicht. In der gegen mich gestellten Anzeige wegen der Körperverletzung kam der Anhörungsbogen bereits nach zwei Wochen in den Briefkasten geflattert: "Sie werden beschuldigt, einen Passaten geschubst und bedroht zu haben …"
Es war kein Passant, sondern ein Ladendieb, aber das nur am Rande. Meine Antwort fiel übrigens relativ knapp aus: "Die mir zur Last gelegte Straftat gebe ich nicht zu. Wie im Ihnen vorliegenden Video das Vorfalls zu sehen, sind die Anschuldigungen völlig haltlos."
Unsere Videoüberwachung hier im Markt ist zum Glück relativ lückenlos und man sieht sehr deutlich, wie Ines und ich den Typen angesprochen hatten. Ich zupfte den Täter am Ärmel seiner Jacke und er folgte uns relativ diskussionsfrei ins Lager, wo er bis zum Eintreffen der Polizei von uns ebenfalls nicht berührt wurde. Von "Körperverletzung" und "Nötigung" sind wir da ganz weit weg.
Nach einer sehr kleinen Rangelei mit einem Ladendieb, der dabei nicht einmal zu Boden ging, wollte dieser den Spieß umdrehen und uns wegen Körperverletzung anzeigen.
"Die haben mich zu Boden geschubst, mein Bein ist ganz aufgeratscht", sagte er den anwesenden Polizisten, während er sein rechts Hosenbein hochzog und Schienbein und Knie entblößte. "Ich möchte Anzeige wegen Körperverletzung erstatten!"
Einer der Polizisten guckte genauer hin, stutzte einen Augenblick und sagte: "Da ist ja schon Schorf drauf, das ist doch nicht von eben gerade."
Ihr kennt die berühmten Sätze mit dem X. Das war einer davon.
Ein Ladendieb, der auch nur ein paar Kleinigkeiten fernab der üblichen "professionellen" Beutezüge eingesteckt hatte, bat um Entschuldigung, als wir mit ihm hinten im Lager standen. In einem Atemzug ergänzte er noch, dass er nicht mehr genug Geld für die Sachen hatte.
Da bekommt man ja fast schon Mitleid.
Aber auch nur fast. Vor ein paar Jahren hätte ich ihn vielleicht sogar noch ohne Anzeige und weitere Konsequenzen laufen lassen, aber aufgrund der unzähligen Vorfälle, die (nicht nur gefühlt) immer mehr und mehr werden, ist unsere Zündschnur inzwischen verdammt kurz. Wir haben im Laufe der Zeit schon so ziemlich jede Ausrede gehört und haben mittlerweile aus reiner Verzweiflung eine Null-Toleranz-Grenze bei Diebstählen.
Wir hatten einen Ladendieb erwischt, der kein Deutsch sprach oder zumindest so tat, als wenn er uns nicht weiter verstehen würde. In der Folge kam die Polizei, die dem Täter dann doch etwas mühsam die Personalien entlocken konnten. Als alles erledigt war, rief einer der Beamten ihm noch zu: "Nix mehr Zappzarapp!"
DAS hatte der Dieb offenbar verstanden, denn er reagierte sofort mit dem einzigen Wort, dass ausnahmslos jeder über noch so mangelhafte Deutschkenntnisse verfügende Ladendieb zu kennen scheint: "Ok, 'tschuldigung."