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Ist doch alles versichert!!!

Ein erwischter Ladendieb greinte herum, dass wir uns gefälligst nicht so anstellen sollen, das würde schließlich alles die Versicherung bezahlen und wir Verkäufer hätten von sowas wohl keine Ahnung.

Wie kommen die Leute immer wieder dazu, das zu behaupten?

Vorschläge:

1. Wollen uns die erwischten Diebe damit dazu bewegen, sie ohne weitere Konsequenzen (in Form einer Anzeige) laufen zu lassen?

2. Reden die sich das selber ein oder glauben sie aus welchen Gründen auch immer, dass das so ist und gar nicht anders sein kann?

3. Wird denen das erzählt?

Fakt ist: Es gibt keine Versicherung gegen Schäden durch Ladendiebstahl.

Die Schreibweise der Namen

Ein Ladendieb wollte ein Päckchen Instantkaffee entwenden. Hat aber nicht geklappt, weil die Ware gesichert und der Dieb zu unaufmerksam war. Gut für uns, Pech für ihn. Der Rest war unspektakulär, Anzeige folgt.

Als ich seinen Namen las, dachte ich, dass ich ihn kennen würde. Auch wenn mir sein Gesicht nichts sagte, so kam mir doch irgendwie sein Name bekannt vor. Kurz die Aufzeichnungen durchgesehen, ob der Herr hier schon Hausverbot hat. Ah, tatsächlich, er hatte vor ziemlich genau einem Jahr hier schon geklaut. Dass die Adresse nicht mehr stimmte, machte nichts. Leute ziehen halt mal um. Aber seit wann ändern die auch das Geburtsdatum? Beim genaueren Blick ergab sich dann, dass es sich da wohl tatsächlich um zwei verschiedene Diebe handelte.

Um das zu veranschaulichen: Dieb 1: "Uta Meyer", Dieb 2: "Ute Meier".

Das war geringfügig irritierend. ;-)

(Die Namen da oben sind zufällig gewürfelt und nur ein Beispiel, falls hier also ein U. M. in welcher Schreibweise auch immer mitliest: Du warst nicht gemeint.)

"Wiegeregale"

Vor einer Weile bin ich auf ein System gebracht worden, zu dem ich leider nichts online finden kann. Grob gesprochen sieht das folgendermaßen aus: In die Fachböden der Regale sind Waagen integriert, die das Gewicht des Bodens ständig an eine zentrale Steuerung weitergeben. Verändert sich dieser Wert untypisch, zum Beispiel weil ein Ladendieb innerhalb weniger Augenblicke den halben Bestand abräumt, gibt es einen Alarm bzw. eine Alarmierung auf einen wie auch immer gearteten Melder (eigene Hardware, Smartphone) und man kann unverzüglich reagieren.

Funktioniert natürlich nur, wenn es jemand im Rahmen von Beschaffungsdelikten auf größere Mengen einzelner Artikel abgesehen hat. Gelegenheitsdiebe oder auch diejenigen, die komplette Einkäufe quer durchs Sortiment mitgehen lassen, erwischt man damit natürlich nicht. Ebenso kann es zu Fehlalarmen kommen, falls mal ein Kunde größere Mengen eines Artikels kaufen möchte, aber das sieht man dann ja und kann dann entsprechend handeln.

Aber generell finde ich die Technik unheimlich spannend.

Haltlose Anschuldigungen

Wenn Ladendiebe einen immer und immer und immer wieder bestehlen und über hundert offene Fälle haben und dennoch weitermachen, hat ja immer wieder das Gefühl, dass die Justiz hier in Bremen lahmarschig ist und nichts macht.

Aber das stimmt nicht. In der gegen mich gestellten Anzeige wegen der Körperverletzung kam der Anhörungsbogen bereits nach zwei Wochen in den Briefkasten geflattert: "Sie werden beschuldigt, einen Passaten geschubst und bedroht zu haben …"

Es war kein Passant, sondern ein Ladendieb, aber das nur am Rande. Meine Antwort fiel übrigens relativ knapp aus: "Die mir zur Last gelegte Straftat gebe ich nicht zu. Wie im Ihnen vorliegenden Video das Vorfalls zu sehen, sind die Anschuldigungen völlig haltlos."

Unsere Videoüberwachung hier im Markt ist zum Glück relativ lückenlos und man sieht sehr deutlich, wie Ines und ich den Typen angesprochen hatten. Ich zupfte den Täter am Ärmel seiner Jacke und er folgte uns relativ diskussionsfrei ins Lager, wo er bis zum Eintreffen der Polizei von uns ebenfalls nicht berührt wurde. Von "Körperverletzung" und "Nötigung" sind wir da ganz weit weg.

Schorf

Nach einer sehr kleinen Rangelei mit einem Ladendieb, der dabei nicht einmal zu Boden ging, wollte dieser den Spieß umdrehen und uns wegen Körperverletzung anzeigen.

"Die haben mich zu Boden geschubst, mein Bein ist ganz aufgeratscht", sagte er den anwesenden Polizisten, während er sein rechts Hosenbein hochzog und Schienbein und Knie entblößte. "Ich möchte Anzeige wegen Körperverletzung erstatten!"

Einer der Polizisten guckte genauer hin, stutzte einen Augenblick und sagte: "Da ist ja schon Schorf drauf, das ist doch nicht von eben gerade."

Ihr kennt die berühmten Sätze mit dem X. Das war einer davon.

Die ehrliche Antwort

Ein Ladendieb, der auch nur ein paar Kleinigkeiten fernab der üblichen "professionellen" Beutezüge eingesteckt hatte, bat um Entschuldigung, als wir mit ihm hinten im Lager standen. In einem Atemzug ergänzte er noch, dass er nicht mehr genug Geld für die Sachen hatte.

Da bekommt man ja fast schon Mitleid.

Aber auch nur fast. Vor ein paar Jahren hätte ich ihn vielleicht sogar noch ohne Anzeige und weitere Konsequenzen laufen lassen, aber aufgrund der unzähligen Vorfälle, die (nicht nur gefühlt) immer mehr und mehr werden, ist unsere Zündschnur inzwischen verdammt kurz. Wir haben im Laufe der Zeit schon so ziemlich jede Ausrede gehört und haben mittlerweile aus reiner Verzweiflung eine Null-Toleranz-Grenze bei Diebstählen.

Schluss mit Zappzarapp

Wir hatten einen Ladendieb erwischt, der kein Deutsch sprach oder zumindest so tat, als wenn er uns nicht weiter verstehen würde. In der Folge kam die Polizei, die dem Täter dann doch etwas mühsam die Personalien entlocken konnten. Als alles erledigt war, rief einer der Beamten ihm noch zu: "Nix mehr Zappzarapp!"

DAS hatte der Dieb offenbar verstanden, denn er reagierte sofort mit dem einzigen Wort, dass ausnahmslos jeder über noch so mangelhafte Deutschkenntnisse verfügende Ladendieb zu kennen scheint: "Ok, 'tschuldigung."

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Ladendieb in Delmenhorst auf der Flucht

Gegen 19:50 Uhr ließ der Mann in einem Discounter in der Lange Straße Waren im Wert von etwa 100 Euro in den Taschen seiner Kleidung verschwinden.
Was bei uns im Grunde zum Tagesgeschäft gehört und einem fast nur noch ein müdes Schulterzucken entlockt, ist in der Provinz eine Meldung in der Regionalpresse wert:

https://delmenews.de/ladendieb-in-delmenhorst-auf-der-flucht-zeugen-gesucht/

Vielleicht sollte ich mir auch mal angewöhnen, diese Fälle immer wieder über den E-Mail-Verteiler an diverse Redaktionen zu mailen. Dann bekommen außer euch Bloglesern mal mehr Leute zu sehen, mit was wir uns hier tagtäglich herumschlagen müssen … :-(

Achtgeführt

Ein russischstämmiger Ladendieb, der quasi kein Wort Deutsch sprach, aber dafür aus voller Kehle minutenlang auf Russisch fluchte und uns anblökte, war alles andere als kooperativ. Letzteres könnte natürlich auch an der Sprachbarriere gelegen haben.

Abschließend wurde der Mann jedenfalls von den freundlichen Beamten der Polizei in Handschellen hier aus dem Laden geführt. Denen gegenüber war der Kerl übrigens nicht minder schweigsam. Was möglicherweise den Einsatz der Handschellen noch zusätzlich forciert hatte.

Das war zwar nicht nicht das erste Mal, dass ein LD eine Acht um die Handgelenke hatte – aber diese Momente sind immer besonders bemerkenswert, da das Zusammentreffen der Polizei mit diesen Personen in der Regel keinen 0815-Standardvorgang darstellt.

Der falsche Brief im Kasten

Ich hatte eine Anzeige für einen Ladendieb geschrieben und den fertig frankierten Umschlag in den Briefkasten auf der anderen Straßenseite werfen wollen. Es war kurz vor Feierabend, ich schnappte mir den Umschlag von meinem Schreibtisch, ging mit dem Brief in der Hand auf die andere Straßenseite, warf ihn durch den Schlitz in den dort hängenden Briefkasten und trottete wieder die 60 Meter bis zu meinem Büro zurück.

Dort angekommen stutzte ich, denn der Brief für die Polizei lag noch immer mitten auf meinem Schreibtisch. Häh?! Was habe ich da eben in den Kasten geworfen? Oder hatte ich den im Tran wieder mit nach hinten genommen? Ich machte das, was in so einem Fall für mich hier am naheliegendsten ist, nämlich die Videoaufzeichnung der letzten Minuten ansehen. Fakt ist, dass ich mit einem Brief im Format DL in der Hand den Laden verließ und 30 Sekunden später mit leeren Händen wieder reinkam. Ich hatte also definitiv "irgendetwas" in den Postkasten geschmissen. Aber was?!

Ein Kollege schlug vor, einen Besenstiel so mit Klebeband zu umwickeln, dass man damit in dem Kasten angeln und den Brief wieder herausfischen könnte. "Wenn der ganz oben liegt, muss das doch klappen." Ich war jedoch dagegen, denn der Briefkasten ist Eigentum der Post und auch wenn ich nur auf der Jagd nach meinem eigenen Brief (oder was auch immer) bin, würde ich da nicht einfach gerne drin herumstochern. Die Idee, mit der Handykamera mal in den gelben Behälter zu gucken, war gar nicht so dumm. Da lag ein an mich adressierter Brief ganz oben, der Absender war unser Dienstleister für die Kreditkartenabrechnung. Nichts Lebenswichtiges. Der Brief wird schon wieder zu uns zurückkommen, notfalls mit der Pflicht, Nachporto zahlen zu müssen.


Dauer-LD in der Seitenstraße

"Der B. lungert gerade mit einem anderen Typen vorm Laden herum", informierte mich eine Kollegin. "B." ist ein Ladendieb, der hier schon viel Schaden verursacht hat und der uns schon so oft besucht und von uns schon so oft angezeigt wurde, dass Ines seine persönlichen Daten inzwischen sogar schon auswendig kennt. Kein Witz.

Vor dem Laden herumzulungern ist leider nicht verboten und daher haben wir auch keine Handhabe, aber gucken wollte ich trotzdem mal. Ich ging nach vorne, trat durch die Tür – kein B. zu sehen. Ich spazierte die 20 Meter bis zur nächsten Seitenstraße, da hockten die beiden Männer nebeneinander auf einem Stromkasten, der dort steht.

Als B. mich erblickte kam gewohnte Attitüde in seinem üblichen schmalzigen Tonfall: "Guten Tag, der Herr, wie geht es Ihnen, der Herr?" Ich ertrage diesen Spruch nicht. Da hat man einen dabei erwischt, für fast hundert Euro Ware zu klauen und der redet einen direkt oder auch in der dritten Person mit "der Herr" an. Wahh! Ein dunkelviolettes Hämatom am Kinn wäre eine Zierde in seinem zarten Antlitz gewesen, aber das dachte ich nur.

Ich verdrehte erst die Augen und mich dann um und ging zurück.

Oh, ein neuer Textbaustein

Post von der Staatsanwaltschaft Bremen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Tatverdächtige ist zur Tatzeit noch keine 14 Jahre alt gewesen und somit strafunmündig. Eine Strafverfolgung ist deshalb nicht möglich. Ich habe daher das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt.

Durch diese Einstellung werden mögliche zivilrechtliche Ansprüche nicht berührt. Sie müssen sie jedoch selbst gesondert geltend machen.
Dass Kinder, die vielleicht einfach nur mal aus Unerfahrenheit oder für eine Mutprobe etwas geklaut (oder eine andere Tat begangen) haben, nicht gleich für den Rest ihres Lebens im Knast versauern, ist ja prinzipiell eine richtige Regelung. Ich habe selber ein Kind und würde mir, wenn da mal aus welchen Gründen auch immer so etwas passiert, natürlich ebenfalls einen entsprechenden Umgang wünschen.

Ich bin zugegebenermaßen dennoch ein Befürworter davon, diese Altersgrenze zumindest mal grundlegend zu überdenken, Vielleicht wäre ein Modell ähnlich dem Three-Strikes-Law nicht so verkehrt. Keiner kann mir erzählen, dass zwei Dreizehnjährige, die eine alte Frau mit einem Messer bedrohen und ausrauben, noch nicht die geistige Reife haben, um die Konsequenzen dieser Tat zu überblicken.

So auch ein dreizehnjähriger Ladendieb, der mit seiner Tante hier war und geklaut hat. Als er die Ware in der Hand hielt, unterhielten die beiden sich offenbar darüber, die Tante wusste definitiv von dem geplanten Diebstahl. Aber letztendlich eingesteckt und in der Tasche aus dem Laden gebracht hatte der Junge die Beute. Dieses Verfahren wurde nun eingestellt.
Dabei würde ich jede Wette eingehen, und auch die anwesenden Polizisten sahen das so, dass das nicht die erste Erfahrung des jungen Mannes mit der Polizei war. Er wusste genau, wie er sich für die Durchsuchung hinstellen musste, was ihn erwarten würde und wie er sich gegenüber den Polizisten verhalten musste. Abgesehen davon, dass auch das vorhergehende Einstecken der Ware mitsamt Blick zur Kamera sehr routiniert aussah, wirkte der Junge auch in der Gegenwart der Polizei nicht so, als würde er diese Erfahrung gerade zum ersten Mal machen.

Ich würde mich nicht wundern, wenn das nun so für den Rest seines vierzehnten Lebensjahres noch genau so weitergehen würde, weil ihm ja nach unserem Gesetz definitiv nichts passieren kann.

Der rechte Mittelfinger des LD

Nachdem wir mit dem Ladendieb, der fünf Packungen Nüsse stehlen wollte, fertig waren, begleiteten ihn die drei hinzugerufenen Polizisten nach draußen. Als er allen vorangehend durch die Lagertür schritt, zeigte er noch schnell einen Stinkefinger in Ines' Richtung, die auf der Bürotreppe stand.

Alter, jetzt hat er es ihr aber so richtig gezeigt!!!111einself

(Nun ist die Dame schwer traumatisiert und wird nach der voraussichtlich dreimonatigen Psychotherapie wieder langsam ins Arbeitsleben eingegliedert werden.)