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Duschbag

Die kleinen Täschchen in denen man auf Reisen Zahbürste, Seife, Kamm und Kosmetik unterbringt, nennt man im Allgemeinen Kulturtasche, bzw. Kulturbeutel, aber auch Waschtasche oder -beutel. Im englischsprachrigen Raum gibt es diese Taschen auch, dort heißen sie "Washbag".

Nun bin ich gerade über einen großen Haufen Geschenkpackungen mit den unterschiedlichsten Produkten eines Kosmetikherstellers gestolpert. Es gab Deos, Duschgel, Lotion und andere Artikel jeweils in Kombination mit verschiedenen Draufgaben: Radios, Handtücher, Socken und auch eingangs genannte Taschen.

Irgendwie frage ich mich, was die Werbeleute bei dieser Aktion geritten hat. Bei den Produkten für Frauen ist eine "Kulturtasche" dabei und die Männer dürfen sich über ein "Washbag" freuen.

Yes! Wir Guys sind even much coolerer als die Ladies. :-O

Wasserflasche mit "grünem Punkt"

"Guck mal", sagte eine Kollegin, während sie eine alte Mineralwasserflasche aus ihrer Handtasche zog, "die habe ich noch bei mir im Keller gefunden. Ist die was für dich."

Jau, auf jeden Fall. Die Flasche ist ein (kleines) Stück Geschichte: Eine Einweg-Glasflasche mit "grünem Punkt" drauf und vollkommen unbepfandet. Gab es zwar jahrzehntelang, aber immerhin mittlerweile schon seit ein paar Jahren gar nicht mehr in diesem Land. Diese Flasche wurde vor ca. 20 Jahren abgefüllt:




Verdachtskriterien und Handlungsempfehlungen

Mit der Tagespost trudelten in meinem Markt in Findorff zwei Infoblätter der Polizei Bremen ein. Dort heißt es:
Vorsicht beim Verkauf von folgenden Chemikalien:

· Wasserstoffperoxid >12%
· Ammoniumnitrat
· Kaliumchlorat
· Kaliumnitat
· Kaliumperchlorat
· Kaliumpermanganat
· Natriumchlorat
· Natriumnitrat
· Natriumperchlorat

Diese werden neben ihrer legalen Nutzung zur illegalen Herstellung von Explosivstoffen verwendet!
Mit Natriumchlorid kann ich dienen, kiloweise dazu, aber das ist wohl nicht so spannend. Wieso bekommen wir nur so ein Schreiben, in dem unter anderem darauf hingewiesen wird, auf folgende Dinge zu achten:
· Kunde zögert sich auszuweisen und Personalien mit Anschrift und Telefonnummer anzugeben oder eine schriftliche Bestellung aufzugeben
· Erreichbarkeit des Kunden nur über Mobiltelefon
· ohne erkennbaren Grund veränderte Bestellpraxis
· Übergabe an Parkplatz oder Bahnhof
· angegebener Verwendungszweck ist nicht plausibel
· u.v.m.
Auf alle Fälle wird eindringlich darauf hingewiesen, den Vorfall der Polizei zu melden.

Ich habe von diesen Dingen keine Ahnung, darum einfach mal in die Runde gefragt:

1.: Dürfen diese Chemikalien einfach so in beliebigen Mengen frei verkauft werden?

Wenn dies zutrifft, ist das Infoblatt relativ wertlos. Niemand tut etwas illegales beim Kauf oder Verkauf dieser Stoffe. Unbescholtene Verwender geraten aufgrund irgendeiner (möglicherweise unbeabsichtigten) Unregelmäßigkeit ins Visir der Polizei.

2.: Dürfen diese Chemikalien unter Einhaltung bestimmter Richtlinien verkauft werden?

Dann sind die Abläufe sicherlich klar geregelt. Legitimation des Käufers, ggf. Verwendungszweck und/oder -Nachweis.


Was kommt als nächstes? Hinweise an Tankstellenpächter, darauf zu achten, wer Benzin in Reservekanister füllt und Putzlappen kauft, weil man daraus Molotow-Cocktails basteln könnte?