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LD-Rechnung

Unabhängig von der Diskussion darüber, ob und wie eine an einen Ladendieb gestellte Schadenersatzforderung oder Fangprämie formuliert sein muß, ging dieses Schreiben gerade an den Blättchen-Dieb von gestern raus. Meine Mitarbeiter bekommen ja eine Fangprämie von mir. Ein Anspruch, der wie in dem frag-einen-anwalt-Fall, durchaus zu belegen ist.
Rechnung

Sehr geehrter Herr V.,

am 20. März 2006 haben Sie bei mir im Geschäft einen Ladendiebstahl vollzogen.

Mit Betreten meines Geschäfts haben Sie sich bereit erklärt, im Falle eines Ladendiebstahls Schadenersatz in Höhe von € 50,- an mich zu zahlen.

Bitte zahlen Sie den genannten Betrag auf das unten angegebene Konto.

Zur Zahlung dieser Forderung sind Sie verpflichtet.
(Urteil vom 12.07.2001 / AG Dülmen)

Hochachtungsvoll,
Ich glaube nicht, dass der Typ bezahlen wird - aber ich möchte es wenigstens versucht haben. Ob ich mal alle Ladendiebe der vergangenen Monate anschreibe? Vielleicht kommt ja tatsächlich der eine oder andere 50er wieder in die Kasse. Für den Arbeitsaufwand wär's nur gerecht.
Vor allem, weil ich die Fangprämien an die Mitarbeiter bislang aus meiner eigenen Tasche bezahlt habe...

Trackbacks

Der Shopblogger am : Rechnungen verschickt

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Meine auf gut Glück formulierte Rechnung über Schadenersatz habe ich eben einfach in sechzehnfacher Auführung an alle Ladendiebe der vergangenen zwölf Monate geschickt. Wenn auch nur einer von denen die 50 Euro bezahlt, habe ich immerhin schonmal die P

Kommentare

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Denno am :

Wie viele waren es denn in den letzten Monaten?

sabrina am :

Ich denke, unabhängig davon, ob er zahlt oder nicht, wird er sich über das Schreiben und hoffentlich auch über sich selbst ärgern! Ist ja auch schon mal was, denn Du hast Dich schließlich auch geärgert!


3CEUY: 3 Chinesen essen ungarisches Ytterbium.

h am :

Über sich selbst ärgern?

Sicher. Ganz dolle. Dass er so blöd war, sich erwischen zu lassen.

Denno am :

Nicht dass du den armen Mann noch in eine Depression treibst. Sowas in Verbindung mit Drogenkonsum kann sich seeeehr ungünstig auswirken ;-)

TomK am :

"Hochachtungsvoll" ?!?

Sorry, aber das finde ich - gerade in dem Zusammenhanng - mehr als veraltet und zum anderen mehr als zynisch.... oder war das etwa Absicht? :-)

Tom

Taluno am :

Jupp über das Hochachtungsvoll bin ich gerade auch gestolpert.
Das klingt so nach Amtsdeutsch der frühen Nachkriegsjahre.

Andererseits.... die heutzutage übliche Floskel "Mit freundlichen Grüssen" erscheint bein einem solchen Sachverhalt auch seltsam.

Vorschläge?

Siggi from the block am :

Tschaui...
Hau rein...
Bis bald... (neee, passt nicht zum Hausverbot)



24WXY 24 wilde Xavers yodeln

Rainer am :

Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung

Christoph Jeschke am :

Wieso? IMHO macht man damit ganz klar, das man Profi ist - auch wenn die Gegenseite kriminell ist. Höfliche, aber dennoch deutliche Distanz.

Jürgen am :

Wie werden Fangprämien eigentlich gebucht?
Sind die steuerpflichtig?

[Fünf Hähne nehmen Potenzmittel richtig]

Anonym am :

Da bist Du aber selber doof, wenn Du in der Vergangenheit Deinem Geld nicht hinterher bist. Bei mit gäb's das net...

Phil am :

Ich würde den Betrag in Zukunft sofort verlangen wenn du jemanden erwischt..
Und vielleicht ein kleines Info-Schild darüber am Eingang aufhängen, das schreckt auch ab!

Christoph Jeschke am :

Ich würde mir gut überlegen, ob die Klientel überhaupt in der Lage ist zu zahlen. Sind sie es, zieh deine Forderung knallhart durch - nötigenfalls bis zur Vollstreckung. Vielleicht lohnt ein Inkasso-Büro. Sind sie es nicht, lass es - denn Du wirfst nur schlechten Geld gutes hinterher.

Andre Heinrichs am :

Dem schließe ich mich einfach mal an.

Bei den vielen Kommentaren in diesem Beitrag, weiß ich auch, warum ich vom Shopblogger (normaler Feed + Kommentarfeed) im Moment 110 ungelesene Einträge habe.

Ist das hier vielleicht auch ein Mitmach-Blog ;-) ?

Mitarbeiterin am :

Wußtest Du das noch gar nicht? Die Kommentare der Leser sind doch oft das Salz in der Suppe und machen das Blog hier doppelt lesenswert.

Andre Heinrichs am :

Klar weiß ich das schon länger. Aber mehr als 100 Einträge über nen Tag ist doch eher unüblich. Heute waren es zum Bleistift knapp 80.

iargh. am :

Jedes mal, wenn jemand "zum Bleistift" sagt, stirbt ein kleines süßes Kätzchen.

Anonym am :

Wer sich auf ein Urteil eines Amtsgerichtes bezieht outet sich damit als völliger juristischer Laie. Sorry Björn, aber das ist peinlich.

Björn Harste am :

Das kann man so sehen, aber vielleicht reicht es in diesem Fall ja aus, um wenigstens die angeschriebenen Personen zu beeindrucken.

Siggi from the block am :

Was anderes sind aber 90% der TeilnehmerInnen am deutschen Rechtsverkehr leider nicht...dafür kann Björn bestimmt Besitz und Eigentum auseinanderhalten und das können viele andre nicht (siehe auch das auslösende Moment dieses Blogeintrags).


EJKUY Ein junger Kobold uriniert Yttrium

b_teijer am :

Klar, versuchen solltest du es auf jeden Fall!
Und bei der Masse an Ladendieben, lohnt sich sogar das Aufsetzen einer Datenbank. Aus dieser heraus kannst du das Schreiben dann als Serienbrief drucken.

Das spart dir ´ne Menge Arbeit, denk ich.

Gruß
Tiger

PS.: Rein theoretisch könntest du dann auch "Newsletter" verschicken. So nachdem Motto: "So machen wir es Ihnen in dieser Woche noch schwerer, bei uns zu klauen ..." 8-)

Andrea am :

Wie zahlt man denn eine Forderung?

Sorry, ich weiss, das ist Haarspalterei -- aber vielleicht waere irgendwas in der Richtung von "nachkommen" im Zusammenhang mit "Forderung" etwas richtigeres Deutsch...

Jander am :

Haarspaltereien? Gerne. Es gibt kein richtiger. Der Komparativ existiert m.E. nicht. Entweder etwas ist richtig oder nicht. Richtiger ist genauso blöd wie nasser - oder gibt es Wasser, das nasser ist als anderes?

Trace am :

Nett, aber nicht existent ist auch "ich bin ein bißchen schwanger".

Als Grußformel für ein solches "Ladendieb-Schreiben" schlage ich frei nach Dieter Wischmeyer ein herzhaftes "Tschüssi" oder "Shalömchen, Du" vor. :-)))

Drei Zwerge wollen 3mal .... äh.... hm....ja: der letzte Buchstabe ist ein "F" *errötet*

Trelane am :

Vielleicht kann dir sowas wie "Inkasso Team Moskau" weiterhelfen ;-)

:-D

Zitat:
"Ihr Name ist Programm: Inkasso Team Moskau“, kurz ITM genannt. Wer tatsächlich noch glaubt, dass es sich bei den drei schwarz gekleideten Herren mit den muskelbepackten Oberarmen, grimmigen Blicken und blank polierten Glatzen nöglicherweise um ein Balalaika-Esemble handelt, wird spätestens beim Lesen des Werbeslogans eines Besseren beleht: „Ihre Schuldner brauchen kein Russisch zu sprechen – die verstehen uns auch so.“"

http://www.moskau-inkasso.com/index.html

Harald am :

Den letzten Satz würde ich weglassen. Würde man nicht an die Verpflichtung zur Zahlung glauben, gäbe es ja auch keinen Brief.

Außerdem basiert die Zahlungsverpflichtung eher nicht auf einem Urteil des Amtsgerichts Dülmen. Im Grunde ist die rechtliche Situation immer noch nicht ganz konkret definiert.
Es wird zwar häufig auf den Hinweisschildern von Vertragsstrafen gesprochen, aber ob man in dem Fall von einem wirksam geschlossenen Vertrag sprechen kann, wenn man ein Geschäft mit diesem Hinweis betritt, ist eher fraglich.

David381 am :

"Ich glaube nicht, dass der Typ bezahlen wird - aber ich möchte es wenigstens versucht haben."

Na ja, hoffentlich lesen deine Ladendiebe nicht dieses Blog :-)

TomK am :

...die einzige wirklich todsichere Lösung: Björn verlangt beim Betreten des Hauses einen Pfand in Höhe von 50,- EUR. Wenn man nix geklaut hat bekommt man das Geld beim Verlassen des Geschäftes wieder zurück...

...über den Euro im Einkaufswagen regt sich doch auch keiner auf *g*

Michael Kupfer am :

Kassiere die 50 Euro doch gleich, wenn Du ihn erwischt hast. Und mache diese Forderung im Beisein der Polizei am besten deutlich.

-pm- am :

.... ist die erhaltende Quittung denn als Sonderausgabe von der Steuer absetzbar :-)

P.S.
akzeptieren die Ladenbesitzer auch Kreditkarten?

MfG

[ TZPEU] Toll Zehn Polizisten Erwischen Uns

Cornelia am :

"Bitte" ... und "hochachtungsvoll" finde ich ziemliclh freundlich, hätte ich nicht geschrieben in so einem Fall. Bezug aufs Urteil finde ich gut, egal ob juristisch sinnvoll oder nicht, es schindet Eindruck, sie werden alle drauf reinfallen, denn um Ladendiebstahl zu begehen,gehört eine gehörige Portion Blödheit dazu.
Bankverbíndung angeben oder Überweisungsformular beilegen? "Mahnung"?

Christoph am :

Ich bin erst gerade über diesen Eintrag gestolpert (durch die Folgeeinträge zum Thema).
"Hochachtungsvoll" ist tatsächlich sehr veraltetes Amtsdeutsch und mit Höflichkeit hat sie nun wirklich rein gar nichts mehr zu tun. Nicht nur unter Juristen wird diese Formulierung heute üblicherweise nur noch im Sinne von Götz von Berlichingens berühmtem Zitat verwendet. Ich denke das war hier auch die Intention, oder?
In neutraler Kommunikation ohne bösen Unterton macht sich "Mit freundlichen Grüßen" jedenfalls deutlich besser.
Wenn ich einen Brief von jemanden, der es eigentlich besser wissen sollte, erhalte, der mit "Hochachtungsvoll" endet, fühle ich mich jedenfalls durchaus beleidigt und frage mich, wie ich ihn so verärgert haben könnte.

@Cornelia
"Hochachtungsvoll" != ziemlich freundlich
"Hochachtungsvoll" == "Vor Ihro Kaiserlichen Majestät hab ich, wie immer, schuldigen Respekt. Er aber, sag's ihm, er kann mich im Arsche lecken!"

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