Skip to content

(Zwei) Goldbären

Diese Packung Goldbären hat den Namen aber auch gerade so verdient. Statt der lt. Aufdruck vorgesehenen 75 Gramm Gummibärchen befanden sich nämlich nur sage und schreibe zwei der viertatzigen Exemplare darin. Betrug!!!111EINSELFFF :-)


Im Falle der Nichtbeachtung

Im Zusammenhang mit dieser Sache wurden zwei meiner Kollegen und ich von der Polizei zu einer Zeugenvernehmung geladen. Als langjähriger Lawblog-Leser weiß man, dass ein derartiger Termin bei der Polizei letztendlich nur freiwillig wahrgenommen zu werden braucht.

Beim Überfliegen liest sich die Fußnote unterhalb der Anschreiben zunächst einmal recht dramatisch:
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie im Falle der Nichtbeachtung der polizeilichen Vorladung dann durch die Staatsanwaltschaft unter Androhung von Zwangsmitteln (polizeiliche Vorführung, Ordnungsgeld) zu einem Vernehmungstermin vorgeladen werden können.
Bei genauerer Betrachtung steht dort nur, dass man, sofern man den vorgeschlagenen Termin nicht einhält, eventuell eine offizielle Vorladung der Staatsanwaltschaft bekommen kann, der man dann natürlich auch Folge leisten sollte.


Unabhängig davon werden wir natürlich die Termine wahrnehmen. Mir liegt sehr viel daran, dem Täter das Leben so schwer wie möglich zu machen.

Störung?

Uwe hat mal wieder ein Schild gebastelt. Dieser Zettel hängt am Leergutautomaten im unmittelbaren Sichtfeld der Kunden. So albern es auf den ersten Blick anmuten mag: Dieser "erweiterte Nutzungshinweis" verhinderte in den letzten Tagen schon einige Fehlalarme durch einen vermeintlich defekten Leergutautomaten.

Wenn das dauerhaft funktioniert, werde ich mal eine etwas ordentlichere Version davon ausdrucken.


Ja, in Osnabrück…

Ein Kunde wollte eben mit seinem Leergut auch eine größere Menge leerer "Kalte Muschi"-Flaschen abgeben. Da es sich dabei um Einwegflaschen handelt, verweigerte der Automat die Annahme und der Kunde stellte nach und nach alle Flaschen vor sich auf den Boden.

Nach einer Weile beschloss ich, den inzwischen schon recht frustriert dreinschauenden Kunden zu erlösen und ihn über die Hintergründe der verweigerten Annahme aufzuklären. Vor sich hatte er bereits rund ein Dutzend Flaschen gestapelt und nachdem ich ihm sagte, dass er die Flaschen im nächsten Altglascontainer versenken kann, guckte er mich mit großen Augen an: "Wie, Einwegflaschen? In Osnabrück bekomme ich Pfand dafür!"

Da "Kalte Muschi" meines Wissens nach nur in Einwegflaschen verkauft wird, die allerdings tatsächlich den gewöhnlichen "Longneck"-Bierflaschen in Form und Größe sehr ähnlich sehen, scheint sich da irgendein Laden bezgl. der Leergutrücknahme selber zu beschubbsen.