Friday, August 5. 2005Zeitungs-AboComments
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zu schön, selten so gelacht ... *daumen hoch*
#1
on
2005-08-05 14:24
Warum einen Gang höher?
Fernsehzeitschrift weitergeben, irgendwer wird sich freuen. Und rechtlich dürfte es auch OK sein.
#2
on
2005-08-05 14:33
Den kompletten Beschwerdebrief hätte man aber nun nicht unbedingt hier veröffentlichen müssen. So interessant ist das auch nicht.
#3
on
2005-08-05 14:39
Du hast den Brief einfach nicht wirklich gelesen, oder? Dieser Brief war genial, ich habe bei fast jedem Satz lachen müssen. Also, ganz ehrlich, ich bin glücklich darüber, wirklich den ganzen Brief hier gelesen haben zu können und nicht irgendeine gekürzte Fassung.
Jo, ich musste auch lachen.. sowas sollte man immer wieder zu lesen bekommen..
btw hallo Frodid So klein ist also die Welt (und nicht nur die scnr), dass m,an dich auch hier trifft..
Eine Anmerkung von mir:
Ein rechtsverbindlicher Vertrag kann auch ohne Unterschrift zustande kommen. Das o.g. Argument zählt also überhaupt nicht. Wie wäre es, entsprechend dem FernAbsG, vom Widerufsrecht Gebrauch zu machen? Das wäre bedeutend einfacher als das Zustandekommen eines rechtsverbindlichen Vertrages anzuzweifeln!
Ist der Vertrag denn überhaupt zustandegekommen? Ich glaube gelesen zu haben, dass in so einem Fall ein rechtsgültiger Vertrag nur zustandekommt wenn auf das Widerrufsrecht hingewiesen wurde. (was ja offenbar nicht geschehen ist)
Will mich aber da nicht festlegen... mal im Internet suchen
#4.1
on
2005-08-05 14:53
Der Vertrag wäre dann zwar schon zustandegekommen, aber die Frist zur Widerufung gemäß FernAbsG hätte noch nicht begonnen.
Das war ja auch meine Intention!
http://www.finblog.de/?p=519
#4.1.1.1
on
2005-08-05 15:07
Interessant, das war mir bisher auch neu.
Also besteht zumindest nach §355 BGB ein Widerrufsrecht. So geht's also auch!
"Einschränkung allerdings: Es ist die Schnulli-Grenze für Verbraucherdarlehensverträge (§ 491 BGB) zu beachten, also 200 Euro."
#4.1.1.1.1.1
on
2005-08-05 17:43
Magkes: Ja, er kann zustandekommen. Nur wird der Verlag es schwer mit dem Beweis haben, das da was zustandegekommen ist. Wenn es darum geht, das er Geld haben will, hat er in diesem Fall die Beweislast.
Chris
#4.2
on
2005-08-05 15:01
Die Frage ist, wei es hier mit einer gültigen Willenserklärung aussieht. Da sie ihre wohl gültige Willenserklärung zu einem "pro forma" Abo (etc. s.o.) abgegeben hat und nicht zu einem "richtigen" Abo würde ich an diesem Punkt ansetzen.
[quote=""]Für diese Einstellung haben Sie sicherlich großes Verständnis, denn es wäre zu frustrierend, permanent zwischen Unterschichten-TV und Werbeblöcken entscheiden zu müssen.[quote]
ist unglaublich peinlich und bedeutet ja nur, dass da wohl jemand nicht in der Lage ist, einen Fernseher zu bedienen. Ich jedenfalls finde immer wieder sehr interessante Beiträge im TV.
#5
on
2005-08-05 14:54
Das kommt schon hin - insbesondere, wenn man z.B. nur über die öffentlich-rechtlichen Programme verfügt (doch, das gibt es). Ich könnte mir vorstellen, daß auf arte oftmals qualitativ Hochwertiges gezeigt wird, in der Praxis muß ich interessante Beiträge allerdings mit der Lupe suchen. Das ist es schlicht und einfach nicht wert. Lieber gehe ich in die Bücherei oder ins Internet und lese da interessante Sachen.
#5.1
on
2005-08-05 19:24
Aus Sicht des Verlages wird die Antwort bestimmt nicht sooo sehr einschlagen: Die erhalten pro Tag bestimmt duzende Nachrichten, in denen sich jemand (aus deren Sucht) versucht um die Zahlung von Heften zu drücken, die bereits geliefert wurden. Ich vermute mal, es wird das Abo gekündigt werden und ggf. auf die Zahlung für die 2 Hefte bestanden werden.
Eigentlich stellt sich viel mehr die Frage: Was hat die Person denn gedacht, was sie bekommen wird, wenn sie "pro forma" einen Staubsauger kauft...äähhh….eine Fernsehzeitung abonniert? Die Tatsache, dass Sie eine Fernsehzeitung bekam, dürfte sie doch nicht sonderlich gewundert haben oder? ...bis denn, Sven =:^)
Was für einen Hungerlohn bekommt eigentlich so eine Mitarbeiterin vom Shopblogger, dass sie sich noch nicht mal einen Fernseher leisten kann?
#7
on
2005-08-05 15:14
Der war aber schwach...
#7.1
on
2005-08-05 15:44
Tja, uns Blogliesel hat auch einen Hungerlohn, sonst hätte sie einen Fernseher und müsste sich nicht trollend hier rumtreiben.
#7.1.1
on
2005-08-05 16:57
Das war nicht zufälligerweise ein Anruf vom Axel-Springer-Verlag?
"Herzlichen Glückwunsch! Sie gehören zu den letzten 10 Personen, unter denen unser Hauptpreis verlost wird. Und weil Sie so ein Glückspilz sind, erhalten Sie 2 Magazine für 2 Monate kostenlos und 6 Monate lang für den halben Preis".
Eigentlich hätte sich die Mitarbeiterin nach der Frage zu den Kontodaten denken können, dass kein Abo gewünscht ist...
Aber der Umsatzdruck ist hoch, es hätte ja auch klappen können! Eines muss doch jedem klar sein, der an einem Preisausschreiben teilnimmt: es wird zwar eine Reise verlost, aber der eigentliche Zweck ist die Adressgenerierung zum telefonischen Vertrieb von Zeitschriften etc. Wer so eine Karte ausfüllt bestätigt damit zugleich, dass er damit einverstanden ist telefonisch "interessante Angebote" zu erhalten, womit die Telefonmarketingfirma zugleich rechtlich abgesichert ist, da es kein Kaltanruf mehr ist.
#9
on
2005-08-05 16:37
Du Frage ist: wie sieht das aus, wenn Du auf der Gewinnspielkarte zwar den Passus "einverstanden mit der Datenspeicherung, soweit [diese] zur Durchführung des Gewinnspiels benötigt werden..." unterschrieben hast, allerdings den Satz "Bitte belästigen Sie mich in Zukunft telefonisch" gestrichen hast?
Damit liegt meiner Meinung nach keine Einwilligung in derartige Aktionen vor. Wer trägt die Beweislast?
Das ist korrekt, dann wirst du aber wohl auch nicht an der Ziehung teilnehmen...
Beweisn kann mans mit der Karte, die ist ja aufbewahrt (wollkommen in Deutschland)
#9.1.1
on
2005-08-05 16:57
Von mir zwei Punkte:
1. Ich habe früher (als ich noch jung war) auch solche Texte verfasst und jeden meiner Sätze geliebt und bewundert. Das ist das Privileg der Jugend 2. Heute wäre mir die Zeit dazu zu kostbar Das ist die Last des Alterns Alles in Allem - die Tante im CallCenter hat ihren Job (zumindest nach deren Vorgabe) richtig gemacht, das Nichtbezahlen von zwei Heften tut nichts zur Sache (ein bisschen Schwund ist immer) wichtiger ist, dass eine Vielzahl von Leuten, denen es genau so ging, sich verpflichtet fühlten, das Abonnement zu bezahlen, was den Umsatz steigert. Der Herausgeber (heißt das bei einer Fernsehzeitung auch so?) wäscht seine Hände in Unschuld und wird beteuern, dass der externe Vertrieb ausdrücklich auf Seriösität hingewiesen wurde. Der Vertrieb wäscht seine Hände in Unschuld und beteuert, dass dieses Fehlverhalten ein Einzelfall war und die entsprechende Mitarbeiterin abgemahnt wurde. Die Mitarbeiterin beruft sich auf das Briefing ihres Call-Center-Leiters, der alles bestreitet und die Mitarbeiterin per mobbing zur Aufgabe ihres Jobs bringt - kurzum, es ist alles in Ordnung. Alles? Nein, eigentlich nicht. Ich habe wieder einen Teil meines Lebens damit verbracht, einen blödsinnigen Text zu schreiben, den eh niemand interessiert. Das ist das Privileg der Alten, die ewig jung bleiben
"Die Tante hat ihren Job gemacht"? Einen netten kleinen Betrug durchzuziehen nennt man in kriminellen Kreisen sicher einen "Job" machen. Nur den "Job gemacht" zu haben ist eine Scheißausreden.
#11.1
on
2005-08-05 19:44
hey anonym,
geiles statement! Schade, dass Du Dir nicht so viel Zeit zum Lesen wie ich mir zum Schreiben genommen hast, Du hättest möglicherweise erkennen können, dass das alles "Scheißausreden" sind. Ich befürchte, dass Du sie alle einzeln kommentierst
Nee, nee, nee, das tut weh...
"So beantwortete meine Mitarbeiterin dann einige Fragen, entschied sich für die Zeitschrift "TV Spielfilm" und brach das Gespräch ab, als nach ihrer Kontonummer gefragt wurde." Und später in ihrem Brief an den Verlag schrieb sie: "Abgesehen davon kann ich sie (die Zeitschrift) gar nicht gebrauchen, da ich nicht einmal einen Fernseher habe." Interessant, da bestellt die Shopblogger-Mitarbeiterin eine TV-Zeitschrift und dann fällt ihr plötzlich ein, dass sie ja gar keinen Fernseher hat. Dümmer gehts nimmer.
#13
on
2005-08-05 22:32
Im Gegenteil: es sollte ja erst nur pro forma sein, also war es wurscht, welche Zeitschrift man nimmt. Aber so hat man dann gleich einen guten Ablehnungsgrund in der Hand für den Fall, daß die Gegenseite wie hier geschehen wirklich anfängt, Zeitschriften zu verschicken.
#13.1
on
2005-08-05 23:00
Ich wette, die fangen erst so richtig an zu brillieren, wenn man Zahlungserinnerungen und Mahnungen ignoriert. Da sie im gerichtlichen Mahnverfahren eh nicht durchkommen würden, tippe ich auf Telefonterror als Inkassobeschleuniger.
Wunderbar, wunderbar, wunderbar der Brief, ich hab herzlich gelacht.
Mit der Masche haben sie es bei mir auch schon versucht, diese Schwachmaten. Ich wollte aber kein Abo denn: ich kann gar nicht lesen
diese springer-drücker-aktion per telefon hatte ich auch schon. "sie sind ausgewählt worden für ein vorzugsabo. welche magazine interessieren sie denn?"
hm - novum? brand eins? page (bildzeitung der grafiker)? "die kenn ich jetzt alle nicht - aber eine auto motor und sport?" und ich kriege die echt kostenlos? "nein, sie bezahlen...."*klick* ein anderes untergeschobenes abo habe ich kommentarlos nicht bezahlt, nachdem ich bei der "telefonischen nachfrage" den wunsch danach verneint habe. es kamen sehr lustig formulierte finstere drohungen, dann nix mehr.
#17
on
2005-08-06 10:47
Zu solchen Gewinnspielen sind eventuell auch die hier erwähnten Informationen hilfreich.
schön, wenn der chef so hinter einem steht: "...schalte ich einen gang höher."
kann das die dame nicht selber, so eloquent wie sie schreibt? ach, der brief ist gar nicht von ihr, sondern von dem, der ihn auch gleich noch mal posten muß, um die reaktionen zu bekommen, die er vom verlag sicher nicht bekommen wird? na dann. herzlichen glückwunsch zu diesem wahnsinnig komischen humor.
#19
on
2005-08-10 19:36
Ich find den echt gut. Zeitschriftenabos sind eh mittlerweile in Methoden abgerutscht die unter aller Kanone sind. Und mit sowas wie Kulanz ist bei den Verlagen nicht mehr zu rechnen.
#20
on
2005-11-17 12:17
1.
Ware die nicht Bestellt wurde, darf ersatzlos Behalten werden, dies gilt allerdings nicht, wenn versehentlich bei einem Riesenhänger Frischer pommes eine Packung Fischstäbchen dabei ist - das wäre ein Irrtum und ist zurückzugeben. 2. Bei Zeitungsabbonnements gibt es meines Wissens eine Sonderregelung, in der es keine Wiederrufsfrist gibt. Oder ich kaufe IMMER nur da ein, wo die Bestimmungen der AGB es so Regeln 3. Unerwünschte Werbeanrufe sind ebenso nichtig, wie Haustürgeschäfte. Selbst der Brief, den die Mitarbeiterin geschrieben hat war eigentlich verschwendetes Porto - aber lässt sich zumindest Rechtlich als Belegt verwenden, dass kein Abo Erwünscht ist. etwas Off Topic: Habe übrigens vorhin einen Anruf vom Atlas Verlag erhalten, bei dem ich vor ewigkeiten mal eine Sammelzeitschrift bezog. Die Dame erläuterte, dass Sie mir Informationen zum Steuersparen zusenden möchte. Noch bevor ich anfangen konnte zu meckern setzte Sie vorbildlich fort: Sind Sie mit einem Beratungsgespräch einverstanden? Tja, bei der Frage blieb mir eine Antwort: ein nettes "Eigentlich nicht, Danke" Wenn ich bedenke, die oft schon "die teleCom" bei mir angerufen hat, "Schönen Guten Tag, hier ___ von DER TeleCom, spreche ich mit Herrn" -> Ich hab Voice over IP "Entschuldigung für die Störung" oder "oh, dann hat es sich erledigt" sind die Antworten. PS: seit ich (tatsächlich) VoIP habe, hatte ich mit der TeleKom nie wieder einen Schriftverkehr/Telefonat. Nur mal so am rande wenn sich wieder ein 08/15 Telekommunikationsunternehmen meldet :Offtopic Modus beendet #################### #################### #################### #################### Liebe Spamschutzabfrage, bitte lass mich diesmal durch... Wieder nöscht - ich glaube, es liegt daran dass ich die Einträge immer in den Firefox-Tabs öffne und sich das Cookie überschreibt. Echt lästig. herr harste, ich will mich als Leser anmelden, wo geht das??? PS: dies wird jetzt meine Signatur bis alle tabs verbraucht sind und eine neue Runde angefangen hat;) Only registered users may post comments here. Get your own account here and then log into this blog. Your browser must support cookies.
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