Tuesday, January 17. 2006Viele GeschäftsfelderTrackbacks
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Das trairige ist ja das es Leute gibt die sowas glauben...
Aber es ist ein Riesenspaß für alle anderen, da haste schon recht
Zum "Nachtrag"
Unverlangt geschickte Waren müssen doch nur aufbewahrt werden. Wegen Abholung und so ... Da entsteht doch kein Vertrag, oder?!? *grübel*
Wenn man "mehrmals Zeitschriften zugeschickt bekommt und nicht reagiert" geht man einen Vertrag ein? Ich glaube, ich verschicke mal ein paar Ausdrucke meines Blogs.
-händereib-
Welchen Clown hat denn die "gute Frau" da gefrühstückt? Und dann so etwas einem Geschäftsmann weismachen zu wollen zeigt ja schon, wie "fähig" die Gutste zu sein scheint.
Das erinnert mich an die unverlangt zugeschickten Unterhosen. Ging dann auch so weit, dass ich Post von einem Inkassounternehmen erhielt. Standardfax hingeschickt und Ruhe war im Karton. Zu dem Thema gibt es hier mehr, wen es interessieren sollte: http://www.tk-anbieter.de/0180/forum/read.php?f=1&i=721&t=721#reply_721
Bin gerade dem Link gefolgt:
"Autor: Helmut Datum: 17.01.2006 14:33 Ich biete euch zwei Möglichkeiten an. 1.) Unterhosen behalten und nicht zahlen. 2.) Unterhosen zurückschicken, aber vorher noch reinsch...... Grins Helmut" Yeah!
#4.1
on
2006-01-17 17:34
Mich würde ja mal interessieren, welches Argument dann zum Einlenken der Frau geführt hat. War es vielleicht die Ankündigung, dass die ansonsten unrühmlich im Blog erwähnt würde? Oder war es doch die Ankündigung, die Sache an Udo abzugeben?
@Andre: Ich weiß es nicht. Ich kann nur sagen, daß mich solche hohlen Forderungen, egal wie dreist sie formuliert sind, stumpf kalt lassen.
Wie sollte sie noch argumentieren, als ich ihr sagte, daß überheupt kein Vertrag besteht?
Öhm, wie wäre es mit der Methode Klum?
Ich will das aber!!!!!!11111einhundertelf *Fuß aufstampf*
debitor inkasso - das sind ganz große helden. deren schreiben liest sich ungefähr wie "bitte bezahlen sie jetzt mal endlich, sonst kommt der große böse onkel, und dann werden sie schon sehen, was sie davon haben".
nichtzahlung erledigt das auch, den mahnbescheid haben sie sich nicht getraut. arbeiten wahrscheinlich für die ganzen strukkibuden
#6
on
2006-01-17 11:33
Ist ja interessant.
Meine Freundin bekommt seit 2 Wochen den Focus. Ich dort angerufen und Burda aufgefordert dies sofort einzustellen. Angeblich habe sie im Internet was ausgefüllt und würde 3 Ausgaben kostenlos bekommen. Danach bekommt sie keine mehr und auch nichts automatisch. Ich glaube das nicht habe aber das gespräch damit beendet. Mal gespannt was kommt.
...ob das Geschäftsgebaren solcher Firmen irgendwo im gelehrt wird? Wir hatten da ein ähnlich unschönes Erlebnis mit freenet... die einfach mal eben so Kündigungsschreiben unter den Tisch fallen lassen.
§ 241a BGB: Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.
Die ganz herrschende Meinung folgert daraus, dass man diese Zeitschriften noch nicht einmal aufbewahren muss, sondern sie getrost in den Mülleimer werfen kann, ohne dass der Unternehmer irgendetwas tun kann. Und einen Vertrag geht man durch nichts tun schon mal sowieso nicht ein.
#9
on
2006-01-17 13:35
ist wohl richtig so, sonst müsste man doch wohl auch den neusten Aldi Prospekte aufbewahren, falls Aldi sich den wiederholen will...
#9.1
on
2006-01-17 14:00
Ich bekomme seit geraumer Zeit auch immer Zeitschriften die ich nie bestellt habe und dann auch Rechnungen dazu. Bisher habe ich dort immer angerufen und gebeten das man "mein Abo" sofort storniert und ich keine Rechnung bezahlen werde. Hat zum Glück bisher immer geklappt.
Ist mir zum Glück noch nie passiert. Ich sehe aber eigentlich auch nicht ein, warum ich Zeit, Geld oder Porto investieren sollte, um das "Missverständnis" aufzuklären. Wenn eine Mahnung kommt für Zeitschriften, die ich nie bestellt habe, wandert die genau so in den Müll wie vorher die unbestellte Zeitschrift. Wird bestimmt lustig wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht wegen einer unbezahlten Rechnung für eine Ware, die ich nie bestellt habe...
Soweit ich das richtig verstanden habe, kommt vor dem Gerichtsvollzieher ein gerichtlicher Mahnbescheid. *Dem* sollte man auf jeden Fall widersprechen, denn wenn erst der Gerichtsvollzieher da ist, dann darf der zu Recht die ausstehende Summe eintreiben.
Wobei ich einfach mal bezweifle, dass eine solche Firma vor Gericht gehen würde wegen einer solchen Forderung. Immerhin müsste sie dort das Bestehen eines Vertragsverhältnisses nachweisen, und *das* dürfte schwer werden. IANAL, Andre
Beim Mahnbescheid muß man (in einem solchen Fall: leider Gottes) gar nichts nachweisen, ich könnte auch einfach aus Jux und Dollerei gegen irgendwen, dessen Nase mir nicht paßt, einen Mahnbescheid beantragen, solange ich nur die nötigen (nicht allzu hohen) Gerichtskosten einbezahle. Genau deshalb ists auch so wichtig, das - im Gegensatz zu irgendwelchen Mahnungen - ernst zu nehmen und dagegen Widerspruch einzulegen, dann ist nämlich die Seite am Zuge, die die Kohle will; macht man nichts, können die nen Vollstreckungsbescheid beantragen - und der ist dann leider ein richtig echter Vollstreckungstitel mit 30 Jahren Gültigkeit...
#11.1.1
on
2006-01-17 20:35
Örks. Totstellen kann böse Folgen haben. Und teure. Auch wenn man nicht schuld ist. Wenn man erst einmal im Behördenweg auf der falschen Schiene steht, kann das böse ausgehen. Als ehemalige Bankerin weiß ich, wie unverschuldet böse Infos in die Schufa kommen. Haftbefehl etc. Am besten gleich von Anfang an dagegen anstinken, sonst muß man hinterher dem Richter erklären, warum man sich nicht gerührt hat, wenn man unschuldig ist.
#11.2
on
2006-01-17 16:38
Die TV Spielfilm erscheint bei der Verlagsgruppe Milchstraße http://www.vgm.de/index.html
Burda hat damit nichts zu tun. "...daß man stillschweigend einen Vertrag eingeht, wenn einem mehrmals Zeitschriften zugeschickt werden und nicht reagiert." Wenn es zb ein Probeabo ist, das sich automatisch verlängert, wenn es nicht fristgerecht gekündigt wird, ist das so. Und wer ungefragt Zeitschriften geschickt bekommt, und evt. den Hinweis auf ein Probeabo, tut gut daran sich frühzeitig beim absender zu melden.
Du meinst, das Icon "Ein Unternehmen der Hubert Burda Media" links unten könnte kein Hinweis auf eine Zugehörigkeit zu Burda sein? Schau dir die Seite am besten nochmal _genau_ an.
P.S.: Straße schreibt man nach wie vor mit sz, liebe sicher mitlesende Milchstraßler. Schafft euch mal einen Duden an.
#12.1
on
2006-01-18 12:56
> Straße schreibt man nach wie vor mit sz
"Milchstrasse" ist Bestandteil des Firmennamens, daher kann es auch nicht falsch sein. Wenn sich ein Unternehmen "Miellchstrase" nennt, ist die Bezeichnung Miellchstrase korrekt, wenn über dieses geschrieben wird.
#12.1.1
on
2006-01-18 14:10
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