Thursday, November 17. 2005Zeitungs-Abo, Teil 2Trackbacks
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Ob man da nicht eine eigene Abmahnung mit Fristsetzung zur Unterlassung dieser windigen Abmahnungen machen sollte? Hmmm... der Gegenangriff!
"ordentliches Mahnverfahren"? IMHO ist das Mahnen und Erinnern nicht mehr erforderlich, wenn die Ursprungsrechnung bereits die Zahlungsfrist mit Angabe des Verzugszeitpunktes beinhaltet...
Ich habe das gleiche Spiel mal mit einem großen deutschen Wirtschaftsblatt gehabt. Nachdem ich auf ein unglaublich dreistes Schreiben mit dem Hinweis reagiert habe, man möge doch zunächst die Rechtschreibfehler beseitigen, damit es bei der Vorlage des Schreibens anläßlich eines Strafverfahrens wegen Bedrohung nicht zu Peinlichkeiten komme, kam das Formschreiben "Forderung ausgebucht". Das Formschreiben bestand aus diesen beiden Worten zzgl. des Briefkopfes
Merke ich mir!
#2.1
on
2005-11-17 22:29
Scheint irgendwie am Namen zu liegen, ich hatte gestern Freude mit der Neuen Mediengesellschaft Ulm
Fragt doch einfach beim Verlag nach, welche Mitarbeiterin dieses Abo erstellt hat, damit ihr sie wegen Betrugsverdachts anzeigen könnt. Oder gleich eine Anzeige gegen Unbekannt machen, dann klopft wenigstens der Staatsanwalt beim Verlag an und fragt, was da los ist. Das scheint gängige Praxis zu sein, daß man nach Werbeanrufen irgendwelche Abos, Internetzugänge oder Telefontarife angedichtet bekommt.
#4
on
2005-11-17 09:48
Wozu gibt's den Lawblogger?
#5
on
2005-11-17 11:35
Abgesehen davon, dass die Verlagsgesellschaft immer noch keinen schriftlichen Vertrag vorliegen haben braucht, um dem Vertrag Gültigkeit zu verleihen, würde ich empfehlen, toter Hund zu spielen. Anwälten und Inkassofirmen ist nach Übergang der Forderungen ins Beitreibverfahren nicht zu antworten.
Kostet nur unnötig Geld und bringt selten etwas. Einfach ruhig Blut befahren und einem evtl. (!) folgenden gerichtlichem unbedingt binnen 2 Wochen widersprechen! Mehr sollte man bei einer solch "begründeten" Forderung nicht tun. Irgendwann werden sie von alleine aufgeben.
#6
on
2005-11-17 11:42
Schreibt ihnen doch ganz einfach, sie sollten nachweisen, dass der Kunde auf sein 14-Tägiges Widerrufsrecht hingewiesen wurde. Wenn das nämlich nicht der Fall ist, ist der Vertrag nichtig.
#6.1
on
2005-11-17 12:58
Ja ja, die Zeitschriften-Abos. Ich habe eins der Cosmopolitan -angeblich jederzeit zur nächsten Ausgabe kündbar.
Nun habe ich im August gekündigt, weil ich ja im Ausland verweile. Der Verlag bedauerte meine Kündigung und teilte mir mir, dass die letzte Ausgabe dann im Juli 2006 (!) käme. Beschwerden wurden nicht beantwortet. Geld war dummerweise schon bezahlt.
#7
on
2005-11-17 14:33
Auch bei diesem miesen Wetter,
frag doch mal den Udo Vetter
#8
on
2005-11-17 18:06
Pressevertriebsgesellschaften sind die GEZ der Zeitungs- und Zeitschriftenbranche
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