Friday, October 16. 2009Frage des StandpunktsTrackbacks
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Unerwünschte Werbeanrufe sind mittlerweile nicht mehr erlaubt.
Dann betont man einfach, dass man nix verkaufen will und schon ist es keine Werbung mehr.
#1
on
2009-10-16 15:34
Oder man macht eine Umfrage, nach der man als Dankeschön Lose angeboten bekommt.
Ein solches Callcenter wäre nichts für mich. Den ganzen Tag Leute verars*hen.
#2
on
2009-10-16 16:01
Und egal bei welchem Anbieter man gerade ist, das neue Angebot soll trotzdem noch viel günstiger sein..
Schön auf den Punkt gebracht, wie diese Leute per Telefon andere permanent belästigen.
Werbeanrufe ohne vorherige Zustimmung des Angerufenen sind in Deutschland schon seit mehreren Jahren verboten, nicht jetzt erst. Auch wenn man angeblich nichts verkaufen will, ändert das m. E. aber nichts an der juristischen Situation, da es lediglich eine unzutreffende, zudem noch plumpe Schutzbehauptung darstellt, die leicht zu durchschauen ist. Allerdings geht aus dem Blogeintrag nicht völlig eindeutig hervor, ob es sich tatsächlich um einen illegalen Anruf handelt, denn es ist nicht ganz klar, ob es bereits Vertragsbeziehungen gibt, was heißen würde, daß ein Anruf doch möglich wäre, wenn der Kunde solchen Dingen zuvor nicht ausdrücklich widersprochen hätte. Aber auch legale Werbeanrufe können lästig sein.
#4
on
2009-10-16 16:32
Lieber Björn, das ist einer der heitersten Einträge in Deinem Blog überhaupt! Eine Dauerausstellung zum Thema Lebensmittel finde ich eine prächtige Idee! Irgendwann besuche ich Dich in Bremen und werfe eine geeignete Flasche in den Automaten, dann füttere ich die Katze, frage nach dem Schlüssel für die Kaffeevitrine, winke in eine Überwachungskamera, drücke zum Klingelstreich auf die Leegutklingel, schiebe dem Lieferanten einen Rollwagen vom LKW zum Laden, und bestaune an der Kasse Deine Süße! Ach, jeder Freizeitpark ist ein Scheißdreck dagegen! =) ...
Herzlichen Gruß aus Köln, Willy
#5
on
2009-10-16 17:29
Nicht vergessen, man sollte unbedingt mal eine Kuh durch den Laden, Tschuldigung, durch die Lebensmittelausstellung, treiben.
#5.1
on
2009-10-16 18:11
QUOTE Bjoern Harste: Auf Wunsch kann man einige der doppelten Exponate natürlich gerne auch erwerben. Darf ich also keine Exponate bei Dir erwerben zu denen es keinen Doppler mehr gibt? Also darf niemand die letzte Milch in der Kühlung kaufe?
hehe, der Mann hat Humor!
#7
on
2009-10-16 18:49
wieso machst dus nicht?
wenn das ganze dann noch 2 bis 3 mal geht müsste das ganze ja schon so billig sein dass die krankenkasse dir was zahlt zur ausstellung: du solltest eintritt verlangen, wenn man sich andere ausstellungen ansieht muss man auch geld bezahlen um rein zu kommen
#8
on
2009-10-16 18:56
Muhahaha... *gejohle* Mehr davon, bitte!
#9
on
2009-10-16 19:57
Da es sich bei deinem Laden um einen Vollversorger handelt dürfte diese Formulierung nicht völlig falsch sein. Bis auf das Frischesortiment liegt der typische Umschlag damit bei weniger als 10 Stück pro Artikel und Woche - das hat schon Ausstellungscharakter.
Aus diesem Grund könnte man fast hingehen und für sämtliche Teile der Ladenausstattung und -deko Preise festlegen, denn es gibt ja wirklich Menschen, die Dekoelemente kaufen wollen.
#10
on
2009-10-17 10:00
Ja, das was Du über Deinen Laden schreibst, ist juristisch gar nicht so ganz falsch. Such mal nach "Invitation ad offerendum"
#11
on
2009-10-17 20:51
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CalendarQuicksearchComments about Das Sahne-Wunder
Thu, 09.02.2012 14:48
Das habe ich auch gleich gedac
ht! "Leerzeichen bei Komposita
" heißt das glaube ich.
about Das Sahne-Wunder
Thu, 09.02.2012 14:37
G&G Platzierung rechts, einger
äumt über 4 Platzierungen
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