Thursday, May 7. 2009Warum ich das Geld (momentan) nicht überweise(n kann)!Trackbacks
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Björn, du bisch der Gröschte.
Der Rest ist Grütze.
#1
on
2009-05-07 13:35
Einfach "Kontoinhaber" o.ä. einsetzen. Bei OnlineBanking eh kein Problem und bei Überweisung am Schalter zur Not mal nachfragen was du einsetzen könntest. Bist doch sonst auch nicht so schwerfällig....
#2
on
2009-05-07 13:41
Das weist aber die Empfängerbank ab das ganze.
Das liegt nicht an der Bank von der aus überwiesen wird. Da kannst zu als Empfänger Jesus angeben wenn du willst...
Ich denke nicht, dass die Banken den Namen wirklich überprüfen. Zumindest kamen bei mir schon Überweisungen trotz falschen Namens an. Es passiert ja auch öfter mal, dass eine Überweisung bei einem falschen Empfänger landet, da die Banken nicht den Namen des Empfängers mit dem Kontobesitzer abgleichen.
Ich hatte schon mal eine Überweisung an den richtigen Namen aber eine falsche Kontonummer geschickt. Ein Bankmitarbeiter erklärte mir dann: Wenn die Kontonummer nicht existieren würde, bekäme ich das Geld gleich zurückgebucht. Wenn die Kontonummer existiert, würde das Geld auf das Konto überwiesen, egal ob der Name passt oder nicht. Dann müsste ich das reklamieren und binnen einer Frist zurückbuchen lassen. Spricht also eigentlich alles dafür, dass eine Überweisung auch ohne den richtigen Namen ankommt, wenn man die Kontonummer kennt.
#3
on
2009-05-07 13:41
Müssen Sie, schonmal was vom Geldwäschegesetz gehört?
Machen Sie aber meistens nicht. Über den Grund kann ich aber nur spekulieren. Ich denke s liegt daran, dass man Max Mustermann oder Mustermann oder Mustermann, Max oder M.Mustermann usw eingeben kann. Frauen heiraten - Namensänderung bei der Bank vergessen usw. usw... Da liegt die Künstliche Intelligenz der Bankrechner schnell unten. Genauso wie die Intelligenz einiger Bänker und Foren-Trolle
#3.1
on
2009-05-07 14:19
Soviel ich weiss, kann man Ueberweisungen nicht zurueckbuchen lassen - nur Lastschriften
#3.2
on
2009-05-07 14:32
falsch
#3.2.1
on
2009-05-07 16:28
Seit 1.1.2002 kann eine Ueberweisung sogar nur solange zurueckgerufen werden, solange der Betrag die Empfaengerbank nicht erreicht hat. Wie gesagt, bei der EmpfaengerBANK und nicht auf dem EMPFAENGERKONTO eingeganen ist.
#3.2.1.1
on
2009-05-07 16:49
Machen sie aber. Wir bekommen öfter Überweisungen mit fehlerhafter Empfängerangabe, die bekommt unser Banker morgens auf den Bildschirm und muss sie abnicken.
#3.3
on
2009-05-07 18:16
Der Empfängername wird bei einem Onlineauftrag nicht abgeglichen - nur bei der beleghaften Überweisung.
#4
on
2009-05-07 13:43
Der Empfänger wird i.d.R. ab einer gewissen (individuell unterschiedlichen) Grenze mehr oder weniger automatisiert geprüft. Wenn im Betreff "Rückzahlung Fehlbuchung EC" o.ä. steht, dann sollte ein "Kontoinhaber" als Empfänger ausreichen um eine Rückbuchung zu verhindern.
#5
on
2009-05-07 13:45
Bestens.
Jetzt kann Bruno ja das Geld überweisen. Oder Ernie, äh, Bert. Egal irgendjemand überweist einfach 0,9 T€ an Frau Kontoinhaber.
#5.1
on
2009-05-07 13:53
Müsste es nicht k€ heißen?^^
#5.1.1
on
2009-05-07 14:31
ich rufe bei sowas bei der empfängerbank an und lasse mir den namen des kontoinhabers geben - klappte bisher immer reibungslos.
#6
on
2009-05-07 14:14
Prima Idee. Bankgeheimnis ade.
"Ach und wenn Sie gerade schonmal dabei sind ... Können Sie mir auch den Kontostand durchgeben und die Adresse?"
#6.1
on
2009-05-07 14:22
idiot
#6.1.1
on
2009-05-08 06:19
Die Deutsche Bank macht da kein Hehl raus, schon als Zahlungsempfänger Mickey Maus reingeschrieben, klappt bis 1000 Euro.
Wie dem auch sei: Don't feed the Trolls Björn Auf der Kreditkarte steht übreigens der Name des Kontoinhabers drauf. Der wird bei der Zahlung nicht überprüft oder übermittelt.
#7
on
2009-05-07 14:15
Auf der Karte steht der KARTENinhaber, nicht der KONTOinhaber, btw.
#7.1
on
2009-05-07 20:02
Habe selbst schonmal an "Kontoinhaber" überwiesen. Das geht.
#8
on
2009-05-07 14:24
Die Angabe des Kontoinhabers ist sch...egal. Den Banken ist wichtig, daß die Verbindung aus Kontonummer und Bankleitzahl stimmt.
Ich kann mich leider nicht mehr an den Sachverhalt erinnern aber vor ein paar Jahren gab es sogar mal ein Gerichtsurteil in der Hinsicht.
Ach und noch ein Zusatz: Probier' die Überweisung. Entweder, sie kommt an oder sie kommt zurück. Was soll also schiefgehen?
Also mal abgesehen davon das ich es von unserer Hausbank anders kenne, da wird jedesmal geprüft ob Kontonummer, Kontoinhaber und angegebener Kontoinhaber übereinstimmen, kommt ebenfalls hinzu das eine nicht ausführbare Überweisung mit Gebüren belegt wird.
Im Grunde das selbe wie bei einem fehlgeschlagenen Lastschriftversuch.
Ich wuerde der Person glaube ich einen Cent mit dem Ueberweisungszweck BITTE MELDEN SIE SICH: Tel ... ueberweisen.
#10
on
2009-05-07 15:04
Also bei mir wurden schon oft Überweisungen und Lastschriften zurückgebucht mit dem Vermerk: "Kontoinhaber stimmt nicht überein."
#11
on
2009-05-07 15:12
Schonmal jemand drüber nach gedacht was passiert wenn die Kundin das Geld zurückbuchen lässt und Björn die 900 Euro überweist? Hat sie ja 900 Euro gewinn gemacht und so einfach kommt er dann nicht mehr an sein(!) Geld!
#12
on
2009-05-07 15:24
IBAN erfragen -- oder errechnen --, überweisen, fertig. EU-Überweisungen kosten nicht mehr als nationale und den eigentlichen Nachteil, dass Namen nicht mehr abgeglichen werden müssen, macht man sich hier zu Nutze.
#13
on
2009-05-07 15:28
Ist doch sowieso immer so. Alle wissen es besser, jeder wuerde besser handeln. Blog Trolle. Gaehn.
Scheint wirklich von Bank zu Bank verschieden zu sein - vor meinem Wechsel zur Deutschen Bank ging ohne richtigen Namen gar nichts, mittlerweile klappt auch dann wenn ich "Name Unbekannt" angeben muss.
Mögliche Überschneidungen mit Rückbuchungen sind ein zweites Problem, an das die Trolle nicht zu denken scheinen. Ich würde da auch auf Meldung ihrerseits warten. Du hast Dich ja bereits mit der Bank in Verbindung gesetzt, hoffentlich lässt sich alles klären. Entschuldigen kann man sich dann ja immer noch. Nicht ärgern lassen, Björn, so schwer es manchmal fallen mag.
#15
on
2009-05-07 15:46
Full ACK. Wenn die Frau das Geld vermisst und braucht dann meldet die sich shcon. ANgewiesen darauf scheint sie ja nicht.
#15.1
on
2009-05-07 15:52
Das ist wieder etwas fadenscheinig, hast Du überhaupt mal probiert mit der Bank zu reden? Die helfen in so einem Fall gerne weiter, alles schon gehabt. Sollte deine Bank das nicht können schüttel ich den Kopf über die, so bleibt es an dir hängen.
#16
on
2009-05-07 15:54
Hat sich ja mittlerweile alles schon geklärt, aber eins muss ich nochmal loswerden: Blick ins Archiv hilft.
Björn hatte zum Zeitpunkt Deines Posts bereits berichtet, dass er sich an die Bank gewandt hatte - und zwar hier.
#16.1
on
2009-05-07 18:22
Habe letztens einen Zahlendreher bei einer Online-Überweisung gehabt (einige hundert Euro). Ich habe dann bei der Sparkasse angerufen um das rückgängig zu machen.
Die Sparkassen-Tante hat zu mir gesagt, dass der Empfänger normalerweise NICHT überprüft wird.
#17
on
2009-05-07 16:31
Hi Folks, ich arbeite bei einer Bank und kann Euch sagen
1) wir unterliegen der Verpflichtung zu prüfen ob der Kontoinhaber auch der wirtschaftlich Berechtigte der Zahlung ist ( Geldverschiebung, Insolvenzverschleppung, etc. ) 2) wir dürfen am Telefon KEINERLEI Auskünfte über den Namen des Kto.Inhabers geben, auch wenn uns eine Kto.Nr. mit Namen genannt wird. Theoretisch dürften wir bei korrekter Nennung nicht einmal "mit den Ohren wackeln" 3) auf einer Kreditkarte steht ein Name, das muss aber nicht der Name des Kontoinhabers sein.. 4) wir sind hier eine kleine Bank auf dem Land mti knapp 6-stelliger Kundenzahl und wir haben im Shcnitt ca. 2,5Mio Buchungen am Tag, da kann man sich leicht vorstellen das nicht alle Überweisungen geprüft werden..aber auch wir kennen unserer Pappenheimer 5) eine Zahlung an einem ec-temrinal mit PIN und Karte kann nicht zurückgerufen werden, ebensowenig wie eine Überweisung p.s. Kreditkarte ist auch nicht ec-Karte, Pkt. 3 gilt aber analog
#18
on
2009-05-07 16:49
hast mit fast allem recht ausser punkt 5.
Die Überweisung kann man zurückrufen solange sie nicht auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben ist. Ist zwar umständlich, geht aber.
#18.1
on
2009-05-08 11:53
Sorry Björn,
aber dein Verhalten ist nicht Kundenfreundlich ... Bisher war ich von deiner Arbeitsweise/Einstellung positiv angetan, aber hier ist nunmal ein Fehler von dir bzw. deiner Mitarbeiter ausgegangen. Ich als Verbraucher würde daher "verlangen" wenn es nicht mein Fehler ist, das du mit diesem Geld zur Bank gehst und "mein" Geld auf mein Konto einzahlst. Wäre es ein Fehler der Kundin gewesen, dann würde die Sache wieder anders aussehen. Aber in diesem Fall musst DU handeln und nicht die Kundin.
#19
on
2009-05-07 17:20
-deutsche Lesekompetenz-
#19.1
on
2009-05-07 17:29
Die Kundin ist an dem "Problem" zur hälfte beteiligt.
Wer einfach dumm jeden Betrag bestätigt ohne hinzusehen trägt mindestens die hälfte der Schuld.
Die Kundin hat doch bei Eingabe der PIN den Betrag bestätigt - insofern auch ihr Fehler!
#20
on
2009-05-07 17:50
Die arme Kundin mußte ja lange auf ihr Geld warten. Björn ist ja bekanntlich im Denken und Handeln nicht so schnell. Hat eben nicht kaufmännisch gelernt, sondern n u r Verkäufer, das spricht für sich. Merke ich als Mitarbeiterin immer wieder!
#21
on
2009-05-07 18:01
Warum glaub ich dir nicht dass du bei ihm arbeitest, geschweige den ihn überhaupt in Person kennst?
Vom BGH findet man in der Begründung zu einem Fall dazu auch Aufschluss:
http://www.jusline.de/pdf/de/entscheidungen/XI_ZR_15402.pdf Seite 9 unten und Seite 10 oben ist für den Normalbürger interessant: - erst ab 20 000 DM (also wohl jetzt 10 T€) muss rückgefragt werden - Der Name ist an sich das wichtigere Kriterium, aber es kann auch die Kontonummer genügen - beim beleglosen Überweisungsverkehr (Onlinebanking etc.) gab es vor kurzem sogar Urteil vom AG München, dass die Bank nicht verpflichtet ist den Namen zu überprüfen (siehe http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1625)
#22
on
2009-05-07 19:09
Ach Björn hör doch nicht auf diese ganzen idioten die meinen es besser zu wissen.
Die kennen Banken nur von ihrem Privatkonto, wissen nicht wie EC-Cash abläuft und welche Daten du dabei hast. Ich wette dass 99,99% der meckerer auch noch nie versucht haben ohne Empfängernamen zu überweisen. Das geht normalerweise nämlich nicht. Aber hauptsache sie können rumkritisieren und wieder jammern wie böse doch alle Geschäftsleute sind.... das eh jeder nur jeden abzocken will.... Soetwas kommt dabei raus wenn Leute Magazine wie Planetopia oder soetwas sehen.....
Zum Theme "rumkritisieren" - Ich arbeite selbst in einem Dienstleistungs Unternehmen welches auch eine Bezahlung per EC-Cash anbietet. Bei uns kann auch so ein Fehler passieren und ist bereits (Wie ich mich vorhin schlau gemacht habe) passiert.
Man braucht für eine Überweisung nur die Kto. und der Rest wird auch von der Bank selbst eingetragen. Wenn Björn zu einer Bank gegangen wäre dann wäre das auch möglich gewesen. Und nochetwas - DJTeac - "Aber hauptsache sie können rumkritisieren und wieder jammern wie böse doch alle Geschäftsleute sind.... das eh jeder nur jeden abzocken will...." Deine Blogbeschreibung passt sehr gut zu deinen Texten ... WAYNE!
#24
on
2009-05-07 21:58
Lieber Florian,
wenn du das nächste Mal Freigang hast, schau dir doch mal in Frankfurt diese großen Bürogebäude an. Und falls sie dich in eines dieser Gebäude reinlassen, dann frag doch mal nach ihrer BLZ und dann erklärst du uns hier am besten nochmal wie z.B. die deutsche Bank auf Basis deiner Kontonummer weiß zu welcher ihrer vielen Bankleitzahlen die gehört, insbesondere wenn sie keinen Namen hat denn sie abgleichen könnte. Es wurde oben bereits ausgiebig geschildert was Vorschrift und Vorgabe ist, es gibt sicherlich viele Fälle in denen eine Bank Daten korrigieren kann und es auch macht, aber pauschal eine so dämliche Behauptung aufzustellen ist schön grenzwertig - bleib besser beim Pizza ausliefern. Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, das Banken Gelder regelmäßig zurückbuchen wenn die Angaben nicht 100 % korrekt sind. Für eines meiner Objekte gab mir der Makler damals die KTO-Nr, die BLZ und den Namen der Eigentümerin. Die Bank schrieb das Geld erst dem Konto gut, hat es dann aber einige Tage später wieder zurückgebucht weil der Kontoinhaber Makler/Eigentümerin sein musste - nur Eigentümerin langte nicht. Makler war in diesem Fall im übrigen eine Firma so das es keine Verwirrung mit den Namen geben konnte.
#24.1
on
2009-05-08 06:09
Mal ganz von den banktechnischen Problemen dieser Aktion abgesehen, ich bin sicher das wird sich am Ende schon irgendwie regeln. Aber hast du vor, die Kundin irgendwie zu entschädigen? Also ich meine nur irgendeine nette Geste, vielleicht nen kleines Geschenk aus deinem Sortiment oder nen kleiner Einkaufsgutschein?
#25
on
2009-05-08 01:05
Also ich glaube nicht, dass Björn an diesen 900€ reich geworden wäre (ist ja inzwischen erledigt); aber was ihm manche hier vorhalten, finde ich schon allerhand!
Was soll das?
#26
on
2009-05-08 08:41
Der Name ist egal.
Hab mal ausversehen 3000 Euro statt an die Werkstatt an meine Eltern überwiesen. (Zum Glück nicht an die letzte ebay buchung) Nur der Name war halt "Werkstatt XYZ" und es kam trotzdem auf dem Privatkonto meiner Eltern an.
#27
on
2009-05-08 10:41
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