Wednesday, October 8. 2008Stress mit dem (Ex-)VermieterTrackbacks
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Da kannst du dich im Grunde entspannt zurücklehnen. Das rechtzeitig an einen Anwalt abzugeben, war das Beste, was du tun konntest. Wenn sich jetzt in deinem (Gewerbe)Mietvertrag nicht noch irgendwo eine Fußangel findet, dürfte das alles kein Problem werden.
In dem Fall wäre ich auch stark verärgert. Auch ohne juristische Ausbildung bin ich mir sicher, dass der Vermieter hier in vielerlei Hinsicht eindeutig gegen geltendes Recht verstösst. Die Frage, ob Streichen oder Löcher verputzen ja oder nein, sit ja durchaus strittig. Gestrichen hätte ich auch nicht, Bohrlöcher dichtgemacht und Regale abgebaut schon. Wenn er die Aufkleber als "meins" bezeichnet, hätte ich diese ebenfalls nicht entfernt. Aber was rede ich - Du hast ja Deinen Anwalt. Der wird das schon richten... Irgendwozu muss eine Rechtsschutzversicherung auch mal gut sein, gell!?
Rechtschutzversicherungen bringen Dir was als Privatmann, aber nicht als Selbstständiger...
#2.1
on
2008-10-08 18:47
Ach komm, Firmen, insbesondere Personengesellschaften, haben doch sooo dicke, nu stell dich ma nicht so an!
#3
on
2008-10-08 13:56
Oh Gott. Wieder so ein alberner Streit unter "Erwachsenen Menschen" um ein paar Löcher in der Wand und ein paar graue Wände. Es gibt auch Fälle, bei denen man einfach mal 5e grade sein lassen sollte und der Zug ist im Bahnhof. Schon gerade bei einer relativ unbedeutenden Summe von 250 Euro.
Na denn viel Spaß vor Gericht. Ich vermute, am Ende steht dann ein Vergleich, der mit Anwalts- und Gerichtskosten deutlich mehr als 250 Euro kosten wird. Aber Hauptsache, man ist ja im Recht und lässt sich bloß nichts gefallen. Denn "so" gehts ja nicht....
#4
on
2008-10-08 14:03
Hast du überhaupt verstanden um was es geht?
#4.1
on
2008-10-08 14:12
Hast recht, wozu haben wir überhaupt ein Rechtssystem mit Gesetzen? Ist doch alles viel zu teuer und aufwending und anstrengend.
Soll ich sich doch jeder rausnehmen, was er für richtig hält. *kopfaufdentischhau* Oh man.............
#4.2
on
2008-10-08 14:12
Dreht ihr jetzt alle durch?
Ich geb ihm recht. Ist doch total schwachsinning für 250€ vor gericht zuziehen. Das kostet min das doppelte. du hast die 250 ja schon erreicht wenn du 10min mit deinen anwalt telefonierst und er nen brief schreibt. hier gehts wirklich nur ums recht haben *find* Uns sowas doofes wie "für was haben wir ein rechtssystem ist eh zuteuer" hab ich selten gehört. aber muss man denn die gerichte wegen jedem quer sitzenden pups behälligen?
#4.2.1
on
2008-10-08 15:08
Die 250€ überweis dann bitte auf mein Konto, kontonummer gibts auf Anfrage per eMail
Schonmal was von Rechtsschutzversicherung gehört?
Björn hat auch Rechte, die nutzt er ganz einfach. 250 Euro sind ein haufen Holz. Die würd ich nem betrügerischen Vermiter auch nicht in den Rachen stopfen!!
#4.2.1.2
on
2008-10-08 17:42
Und warum soll gerade Björn "5e" gerade sein lassen? Auch der Vermieter könnte auf das Spachteln der Löcher verzichten?
Wenn eh der Elektriker Leitungen verlegt, wäre ein Streichen der Wände sowiso sinnlos gewesen.
#4.3
on
2008-10-08 14:16
da hast du sicher recht, aber der vermieter liest das hier wahrscheinlich eh nicht, von daher versteh ich schon ganz gut warum die leute hier ihre gutgemeinten ratschläge an björn richen.
@topic:find ich ok, dass björn seinen anwalt bemüht (die müssen ja auch von was leben die armen schweine)
#4.3.1
on
2008-10-09 02:31
Das versuchen Vermieter von Gewerberäumen öfftes. Umzüge sind ja bei Gewerbetreibenden immer mit viel Stress verbunden und da hoffen manche Vermieter, das sich die alten Mieter den Ärger nicht auch noch geben wollen und lassen sich dann eben eine Totalrenovierung, die eigentlich Vermietersache wäre, bezahlen.
Lass den Anwalt einen markigen Brief schreiben, das regelt oft schon vieles, wenn nicht, vor Gericht würde ich mir da keine allzu grossen Sorgen machen.
#5
on
2008-10-08 14:11
Das mit den Aufklebern ist so eine Sache, wenn nichts schriftlich vereinbart wurde. Bohrlöcher und der "ordnungsgemäße Zustand" wohl ebenfalls. Im Prinzip kann der Vermieter nicht einfach etwas von der Kaution einbehalten, aber ich hätte die 250 gezahlt, um meine Ruhe zu haben, aber ich bin ja auch kein Unternehmer...
#6
on
2008-10-08 14:18
da versucht wohl der vermieter die räume auf deine kosten zu sanieren
#7
on
2008-10-08 14:31
Oh mann, ich habe EXAKT wegen der gleichen Sache (einer Mietwohnung) ne Klage von meinem Vermieter am Hals.. es geht ums streichen und Dübellöcher verschließen. Beides habe ich gemacht, aber nicht "Fachgerecht" laut meinem Vermieter... Ich wünsche Dir viel Erfolg.
Gibt es dazu nicht ein Urteil vom Bundesvgerichtshof?
#8.1
on
2008-10-08 14:58
Bei Udo steht noch kein Eintrag im Blog.
Wenn zwei Blog gleichzeitig über den Kerl berichten, wird es doch erst richtig schön. Außerdem muss ich an den Kerl im Tierladen denken, der Ratten haben will, weil er die Wohnung so verlassen soll, wie er sie bekommen hat.
#9
on
2008-10-08 14:50
nix für ungut.
Aber ich wundere mich schon, warum man wegen 250 Euro einen Rechtsanwalt bemüht. Sehr wirtschaftlich dürfte das kaum sein, selbst wenn man am Ende recht bekommt. Ich hätte vielleicht einen Kompromiss vorgeschlagen. Zum Beispiel so: ok, ich zahl das Geld. Aber dafür quittieren Sie mir jetzt gleich, dass die Übergabe ansonsten korrekt ist. Damit hat man sich alle möglichen sonstigen Scherereien ganz billig vom Hals gehalten.
#10
on
2008-10-08 15:05
Wegen 250€ Anwalt und Prozess? Setz dich in der Zeit lieber vor deine Überwachungsmonitore...
#10.1
on
2008-10-08 15:13
es geht doch schon längst nicht mehr um 250 euro, das wäre die "bekannter des nachmieters"-variante gewesen. letztlich macht das eien firma, und die wird garantiert mehr als 250 euro kosten, und da kann es ruckzuck um summen gehen die eine prozess sehr sinvoll erscheinen lassen.
ausserdem sollte man die verhältnismässigkeit nicht vergessen, wie kommt björn dazu bloss "ums gut sein zu lassen" arbeiten zu bezahlen zu denen er nicht verpflichtet war? zumal das verlegen von leitungen nahelegt dass der vermieter nur die anschliessend nötigen und auf jeden fall zu seinen lasten gehenden malerarbeiten auf den vormieter abwälzen will, was selbst dann nicht in ordnung wäre wenn der wirklich hätte malern müssen.
#10.2
on
2008-10-08 18:21
bin was die handwerkerkosten angeht ganz deiner meinung, muss dir aber leider mitteilen, dass sich die meisten leute hier sicher eher weiter über knausern/verschenken streiten werden, als auf deinen sinnvollen aber leider für eine zünftige keiferei viel zu unspektakulären kommentar einzugehn
#10.2.1
on
2008-10-09 02:37
Ich glaub da gehr es mittlerweile dann mehr als um € 250 wenn der Exvermieter Handwerker beauftragt.
#11
on
2008-10-08 15:10
An alle, die einfach die 250 Euro bezahlt hätten: Ihr könnt euer Geld gern verbrennen oder mir geben, oooder noch besser an Björns Vermieter...
Immer die Klappe aufreissen und wenn man selber in der Situation steckt erstmal rumheulen. Mach weiter so Björn, verarschen lassen dad ich mich a ned, wo simma hier eigentlich...
#12
on
2008-10-08 15:20
Die haben eben alle zuviel Geld.
Ich hab zu wenig, wenn jemand will, her damit Solchen Leute wie diesem Vermieter darf man nicht klein bei geben. Das machen vermutlich sowieso schon genug seiner "Exmieter". Man darf solche Sachen nicht immer "durchgehen" lassen, sonst haben wir bald nurnoch solche Deppen. Da können wir auch die 190€ Rechnungen von irgendwelchen Betrügerfirmen, mit denen wir keinen Vertrag haben, bezahlen und uns nen Keks darüber freuen. Der Klügere gibt nämlich nicht immer nach, sonst würden die Idioten bald die Welt regieren.... Obwohl wenn ich mir so manche Politiker anguck... ich hab nichts gesagt
Bevor du das Heulen anfängst: Ist doch 'ne ganz einfache Rechnung. Die Zeit die (auch im Erfolgsfall) für Anwalt und Gericht draufgeht ist beim Großteil der arbeitenden Bevölkerung eben deutlich mehr wert als 250€. Vor allem bei Selbstständigkeit...
#12.2
on
2008-10-09 08:38
Hach ja - Recht haben und Recht bekommen. Habe ebendies gerade mit meinem (privaten) Ex-Vermieter und dessen Verwalter hinter mir.
Zwei Schreiben mit hanebüchenen und rechtswidrigen Forderungen (weiße Wände statt pastellfarbene, Bohrlöcher im Fensterrahmen, alle Bodenbeläge sollen raus) - ein ernsthaftes Gespräch mit Verweis auf das geltende Mieterrecht. Dann das vermieterseitige "Angebot", 400€ von 2000€ Kaution einzubehalten und davon die "dringend notwendigen" Reparaturen zu erledigen. Neue Erkenntnis: Gegenseitige Forderungen werden insbesondere dadurch schwer zu vergleichen, wenn eine Partei auf der Kaution der anderen sitzt. Bei der Abwicklung dieser Sache mit Anwalt und Amtsgericht wäre - realistisch geschätzt - nach 1-2 Jahren ein Vergleich um die 150€ Einbehalt mit Teilung der Anwalts- und Prozesskosten herausgekommen. Fazit: 1600€ heute sind dem Kaufmann lieber als 1700€ in zwei Jahren.
#13
on
2008-10-08 19:54
Lieber Gott, bitte mach, dass die Schulferien bald vorbei sind, damit die Kommentare in meinen Lieblingsblogs wieder erträglicher werden...
#14
on
2008-10-09 01:31
Ohja, dann ist das Blog hoffentlich wieder frei von Lehrern ^^
#14.1
on
2008-10-09 14:55
^^ lol ^^
#14.1.1
on
2008-10-09 15:30
Ein "ordnungsgemäßer Zustand" ist relativ. Sagt der Mietvertrag näheres über die Renovierungspflicht aus? Dann kommt es darauf an, ob die diesbezüglichen Klauseln rechtlichen Bestand haben, was gerade bei älteren Mietverträgen recht zweifelhaft ist. Was der Vermieter und seine Familienangehörigen darüber hinaus mündlich fordern, ist ohne Belang.
Wurde ein schrifliches Übergabeprotokoll angefertigt? Hier steht ein interessantes Urteil in einem ähnlichen Fall: http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/meldungen/M531--Starre--Renovierungsfristen-jetzt-auch-bei-Gesch%E4ftsraummiete-unwirksam-.php
#15
on
2008-10-09 02:04
Was auch immer:
SPAR Dir die Anwaltskosten. Kaution ist immer als Bestechungsgeld für den Vermieter zu verstehen, um den Raum zu bekommen. Und bei Auszug bekommst Du die NIE wieder. Das ist unternehmerisches Risiko, und muss einkalkuliert werden. Die Vermieter kalkulieren in ihre Wirtschaftlichkeitsberechnung ja auch Deine Kaution mit ein. Nur gut gemeint...
#16
on
2008-10-09 07:59
So einen Schwachsinn hab ich noch nie gelesen.
#16.1
on
2008-10-09 10:58
Gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht.
#16.2
on
2008-10-09 12:37
Habe ich etwas anderes behauptet?
#16.2.1
on
2008-10-09 15:59
selten so einen schwachsinn gelesen
#16.3
on
2008-10-10 14:51
stimmt, ich auch nicht
#17
on
2008-10-09 11:47
Guckst du....
http://www.net-tribune.de/article/091008-49.php
#18
on
2008-10-09 12:12
Ganz frisch: BGH-Urteil zu Gewerberäumen - Keine Schönheitsreparatur nur wegen starrer Fristen
http://www.tagesschau.de/inland/renovierungsfristen100.html
genau den link wollt cih auch gerade hier posten
#19.1
on
2008-10-09 12:34
Tja.. wer auf dem lauenden sein will....
http://www.mal-eben-gucken.com/cgi-bin/ngr/newsgrabber.cgi?a=view&cat=internet
#20
on
2008-10-09 13:27
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