Friday, June 27. 2008ReingefallenComments
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Wenn die ihre Kaesten gleich fuer die naechsten 3 Jahre verscherbeln, sind die wohl nicht allzu begehrt. Oder ist das gaengige Praxis, und ich sehs einfach nur falsch?
#1
on
2008-06-27 21:47
Noch dazu: Wer lässt sich von einer Anzeige auf dem Sportplatz dazu verleiten, seinen PowerDrink bei dir zu kaufen, statt beim nächstgelegenen Laden?
#2
on
2008-06-27 22:11
Lasst uns mal andersrum denken...Da Björn den Kasten gemietet hat, kann er ja eigentlich reinhängen was er will...
Je nach Kreativität beim Verfassen der Anzeige würden die Jungs früher oder später auf Björn zukommen und ihn bitten den Vertrag im gegenseitigen Einverständnis zu kündigen Ein dickes "Wer hier wirbt, wird betrogen" wirkt sicher Wunder
Damit wirst Du wohl nicht weit kommen.
Die Verträge sehen in der Regel vor, dass nur Sachen aufgehängt werden, die von der "Redaktion" des Vermieters für ok befunden werden. Etwas ähnliches hatte ich mal mit Kästen, die vor Kirchen stehen. Nachdem das ganze bezahlt war, hat man aber nie wieder was von der Firma gehört, geschweige denn in irgendeinem Kasten in der Umgebung die Werbung finden können.
#2.1.1.1
on
2008-06-28 09:31
Wenn es abgelehnt wird, dann soll Björn einfach alle 2 Wochen mit einer veränderten Anzeige ankommen und um Austauschen bitten. Irgend einen Weg, die zu nerven, gibt es sicherlich
Björns neue offline Blogplattform?
#2.1.1.1.1.1
on
2008-06-28 09:56
Du unterschreibst Verträge, wenn dich ein Vertreter an der Kasse anquatscht, direkt und ohne sie vorher aufmerksam zu lesen, statt den Vertreter eher weniger höflich darauf hinzuweisen, dass er später wiederkommen soll (und zwar möglichst nicht vor dem Jahr 2039)? Muss ich mir merken
(Naja, in Zukunft hoffentlich nimmer...)
@Björn
So hat man das bei uns auch abgezogen! Vor allem bekommste die Rechnung direkt für die 3 Jahre in einer Summe! In meinen Augen Betrug, aber man sollte schon lesen was man unterschreibt. Schade, denn wenn man wieder ein Verein unterstützt werden möchte, haben wir sicherlich kein Interesse mehr daran...
Haustürgeschäfte sind innerhalb 2 Wochen nach Erhalt des Widerruf kündbar. Scheint aber länger her zu sein
#6
on
2008-06-27 22:49
Theoretisch. Wenn es denn ein Haustürgeschäft gewesen wäre...
#6.1
on
2008-06-27 23:01
Und für Kaufleuten gibts nach dem HGB leider nicht so weitgehende Rechte wie nach dem BGB.
Könnte eine Anfechtung (Täuschung nach § 123 BGB, hilfsweise Irrtumsanfechtung nach § 119 BGB) dennoch möglich sein?
#6.1.1.1
on
2008-06-27 23:27
Die Antwort hast du dir schon selber geliefert, HGB vs. BGB.
#6.1.1.1.1
on
2008-06-28 14:50
Das BGB gilt doch subsidiär trotzdem?!
#6.1.1.1.1.1
on
2008-06-28 15:17
Für das Geld hättest Du besser einen Trikotsatz mit Werbung bedrucken lassen und dann einer Jugendmannschaft geschenkt. Dann hättest Du Werbung und noch was guten getan.
#7
on
2008-06-27 23:18
Lass den Vertrag doch mal von deinem Anwalt durchlesen, vielleicht findet er irgendwas um ihn anzufechten.
#8
on
2008-06-28 00:00
Wieso nicht den Mut haben eine Anzeige wegen Betruges zu stellen?
#9
on
2008-06-28 00:15
Weils kein Betrug ist und falsche Verdächtigung wäre und entsprechend eine Gegenanzeige nach sich ziehen kann?
#9.1
on
2008-06-28 00:26
Wenn jemand mündlich was anderes behauptet, als im Auftrag steht, würde ich das schon als Betrug bezeichnen. Er behauptet ja wissentlich etwas falsches, in der Hoffnung das der Auftraggeber vor der Unterschrift den Auftrag nicht genau genug liest ...
Bewiese mal das er das gesagt hat und Herr Harste es auch nicht falsch verstanden hat. Darum macht man ja auch Verträge schriftlich und wers halt nicht durchliest bevor ers unterschreibt....
#9.1.1.1
on
2008-06-28 00:49
Ein Vertrag besteht prinzipiell aus Antrag und Annahme... und kann beliebig gefasst werden...
#9.1.1.1.1
on
2008-06-28 01:16
Theoretiker
#9.1.1.1.1.1
on
2008-06-28 21:52
Weil der Tatbestand nicht erfüllt ist ?
#9.2
on
2008-06-28 00:28
Strafrechtstheoretisch gesehen könnte das wahrscheinlich schon als Betrug gelten, zumal hier wohl absichtlich ein Irrtum erregt werden sollte.
Ein Mitverschuldensgedanke ("wers halt nicht durchliest bevor ers unterschreibt") ist dem deutschen Strafrecht fremd. Jeder soll den strafrechtlichen Schutz genießen, sogar wenn er z.B. nachts sturzbesoffen um zwei durch gewisser Berliner Stadtteile humpelt und sich um sein Bares erleichtern lässt. Die Frage der Beweisbarkeit ist aber eine ganz andere und hat mit der Erfüllung des Tatbestandes nichts zu tun.
#9.2.1
on
2008-06-28 01:22
Wäre dann wohl eher der Täuschung als Betrug unterzuordnen ...
#9.2.1.1
on
2008-06-28 11:10
Täuschung ist aber ein zivilrechtlicher Begriff (§ 123 BGB) und Betrug der strafrechtliche (§ 263 StGB).
#9.2.1.1.1
on
2008-06-28 12:15
Pwned.
#10
on
2008-06-28 00:40
Lach, das kenne ich von meinem damaligen Chef. Der ist da auch drauf reingefallen. Dann ist das wohl eine Masche von denen.
Die Masche ist uralt.
Im Restaurant erscheint man z.B. immer zur Brummzeit. Wenn der Wirt keine Zeit hat, geht es ratzfatz mit der Unterschrift. Genauso bei dir. Er hat genau abgepasst, dass du an der Kasse sitzt und es dick an der Kasse läuft. Ja, nicht wundern, die Jungs werden so gedrillt. In meinen Augen alles Banditen (persönliche Meinung).
#12
on
2008-06-28 01:27
Jetzt werden die Knotenbeutel noch teurer!
#13
on
2008-06-28 07:15
Für das Geld hätte Björn auch ne Party für alle Blogleser schmeißen können?!?!?
Vielleicht war dafür auch die neue Halle gedacht und nu is alles futsch.
#14
on
2008-06-28 08:04
Hm.... vielleicht mal den Typen anrufen und ihn darauf ansprechen? Vielleicht war ja alles nur ein Irrtum und er ist bereit den Vertrag zu kuendigen. Zwar nicht sehr wahrscheinlich, aber man hat dann auch noch die Moeglichkeit ihm zu sagen was man von ihm haelt und ihm Hausverbot zu erteilen. Vielleicht hilft das wenigstens beim "drueberwegkommen".
#15
on
2008-06-28 09:08
Wenn's gut läuft, dann hat man gleich eine Anzeige wegen Beleidigung am Halse.
#15.1
on
2008-06-28 12:19
Nur wenns Zeugen gibt
Allerdings haette ich vielleicht den letzten Abschnitt vor dem Nachtrag noch genauer lesen sollen. Bjoern wirds ja Montag klaeren...
#15.1.1
on
2008-06-28 13:24
Jaaaaa, da lacht sich der Sportplatz-Onkel sicher in die hohle Hand! Wir Versicherungsverkäufer MÜSSEN uns vom Kunden ein Beratungsprotokoll unterschreiben lassen, dass wir über alles versicherungsrelevanten Bedingungen wie Laufzeit etc. aufgeklärt haben, damit wir aus der Haftung sind...! Zählt das als Haustürgeschäft? Schreib doch erst mal ganz stumpf einen Widerruf und guck, was draus wird!
Viel Erfolg! Martin
#16
on
2008-06-28 09:39
Wobei dies eine neue Richtlinie ist die auch dringenst notwendig war, zumal nu nich mehr jeder Hans und Franz irgendwas verticken kann.
#16.1
on
2008-06-28 13:50
Eines verstehe ich nicht, lieber Björn. Du bügelst alle möglichen und unmöglichen Leute ab, Kunden, Langfinger und ähnliche Vertreter. Aber bei sowas offensichtlichem, noch dazu mit einem schriftlichen Vertrag, bist du - sorry - dumm genug, das Papier mit einer Unterschrift zu versehen und einen Vertrag abzuschließen. Mitten im dicksten Gewimmel. Da hätte ich dir aber ehrlich gesagt mehr Verstand zugetraut *kopfschüttel*
Gerade die Tatsache ständig irgendwelche Begehrlichkeiten und Trickser abwimmeln zu müssen macht zwar geübt, aber um so wahrscheinlicher, dass mal einer damit durchkommt. Besonders, wenn derjenige professionell darauf aus ist, einen in einer schwachen Situation zu treffen.
Irren ist menschlich, habe vollstes Verständnis.
#17.1
on
2008-06-28 16:17
Irgendwie verstehe ich das nicht. Du hast kein Problem, eine Kundin wegen 2-3 Euro zu vergraulen mit den Worten, dass Du nichts zu verschenken hast (Knotenbeutel) aber auf der anderen Seite haust Du dann einfach so mehrere hundert Euro "aus Versehen" in den Wind. Für dieses Geld hättest Du der Frau bis an Ihr Lebensende Knotenbeutel geben können...
Siehe mein vorigen post, ich denke, dass sowas leider passieren kann.
Wäre ja nicht so, dass das Versehen (wozu machst du Anführungsstriche?) nicht äußerst ärgerlich wäre.
#18.1
on
2008-06-28 16:22
Wenn er wirklich gesagt hat, es die Summe wäre einmalig fällig, würde ich das für eine Nebenabrede halten. Nebenabreden haben GRUNDSÄTZLICH Vorrang (selbst dann, wenn im Kleingedruckten steht, "Nebenabreden wurden nicht getroffen").
Bei mündlichen Nebenabreden besteht lediglich das Beweisproblem. Aber im Laden waren doch sicherlich Zeugen, oder? Ich würde auf jeden Fall nachhaken. Wenn die Sache seriös ist, wird man kulant sein. Wenn der Vertreter mauert, wird das Unternehmen unseriös sein --> moralische Rechtfertigung für die juristische Keule. Ich hatte ein ähnliches Spiel vor Jahren mit den Gelben Seiten (Schlütersche). Am Ende siegte die Gerechtigkeit (und die mußten auch noch die ganzen Kosten tragen) ...
#19
on
2008-06-28 10:54
Bedürfen Nebenabreden nicht in der Regel der Form des Hauptgeschäfts (Steht so in Brox/Walker AT, Rn. 308; hier wohl Nichtigkeit wg. rechtsgeschäftlich vereinbarter Form nach § 125, 2 BGB)?
#19.1
on
2008-06-28 12:26
Björn:
GENAU das gleiche ist mir vor 2 Jahren auch passiert. Eindeutig eine betrügerische Masche. (Wie hieß denn bei Dir die Firma?). Was ich gemacht habe: Ich habe beim Sportverein angerufen und dort nachgefragt, wieviel sie eigentlich von der Werbe-Firma bekommen. Ergebnis: Weniger als 10% landet beim Verein. Ich habe dem Verein dann gesagt, er solle doch mal bei seinem Vertragspartner Druck machen damit die mich aus dem Vertrag entlassen. Und dafür haben die dann von mir eine nette Spende bekommen, die auch wirklich bei ihnen ankam.
#20
on
2008-06-28 11:59
Eigentlich selbst schuld, aber (wie hier schon gesagt), du kannst in so einem Fall problemlos anfechten. Musst du halt ordentlich machen...
#21
on
2008-06-28 13:39
Das war nicht zufällig eine Firma aus 61381 Friedrichsdorf, oder? Die haben nämlich letzten Monat genau das gleiche bei mir abgezogen, allerdings gändigerweise "nur" für 24 Monate. 210 Euro netto sollte es pro Jahr kosten, die Rechnung lautete dann über knapp 500 Euro brutto. Fand ich auch nicht so wirklich witzig...
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