Skip to content

Fangprämie

Bei frage-einen-anwalt.de habe ich gerade ein schönes Praxisbeispiel für ein mir sowieso schon bekanntes Urteil gefunden: Ladendiebstahl - Fangprämie rechtens?

Ein bekanntes Urteil vom Amtsgericht Dülmen vom 12.07.2001 ist definitiv gültig, auch wenn viele Ladendiebe das ja anders sehen.

Der Ladendieb von gestern wird jedenfalls der erste sein, dem ich eine offizielle Rechnung über die 50 Euro Fangprämie zuschicken werde. In der Vergangenheit hatte ich mich nie weiter darum bemüht, die Prämie einzutreiben - aber: Sie ist Bestandteil einer deutlich sichtbar aushängenden Abmachung. Sinngemäß: Wer klaut, schuldet mir 50 Euro. Unanfechtbar. Und warum soll ich mir nicht die viele Arbeit, die ich mit Ladendieben habe, bezahlen lassen?

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Olli G. am :

ist ja nur fair würd ich sagen, denn u.a. sind ja auch die Ladendiebe daran schuld, das die Ware so teuer ist. Wie hoch schätzt du denn den Erfolg bei der Bezahlung der Rechnung für die Fangprämie ein? Oder willst das so weit durchziehen mit Mahnung, Gerichtsvollzieher und evtl. vor Gericht?
Denn dann stehen die Kosten ja nicht mehr im Verhältnis.

Lion79 am :

Meinst du es ist klug einem Typen der wahrscheinlich nicht in der Lage ist 50Euro zu bezahlen diese in Rechnung zu stellen? Solltest das lieber mit Ladendieben machen die aus Geiz oder Gier klauen und nicht aus Not. Gibts genug Omas die das verdienen würden weil die auch noch frech werden als ob Alter und zu wenig Rente zum Ladendiebstahl berechtigen würde..

Taluno am :

Giez, Gier oder Not. Das ist alles Kokolores. Ladendiebstahl ist nun mal Diebstahl, egal aus welchen Gründen. Ausserdem ist eine Prüfung der Gründe sowas von unsinnig, weil sich jeder nur noch auf Not herausreden würde (oder einfach schweigen würde).

Als Ladenbesitzer bzw. Geschäftsführer hat man mit diesen Leuten nur Ärger und Arbeit, die man liebend gerne anderweitig investieren würde. Daher ist eine Fangprämie in meinen Augen in Ordnung, eine konsequente Schuldeneintreibung ebenfalls.

Interessant wird es allerding dann, wenn tatsächlich ein erwischter Ladendieb nicht zahlten kann oder zahlt. Weil er entweder mittellos ist oder sich an eine unbekannte Adresse abgesetzt hat (z.B. Ausland). Dann bleibt Björn auf seinen Mahnkosten nämlich sitzen.

Patrick am :

Also ich finde es vollkommen in Ordnung, sich von Dieben den Aufwand bezahlen zu lassen. Vielleicht hilft das etwas gegen das falsche Unrechtsbewusstsein das ja leider sehr verbreitet ist.

"Das kostet doch fast garnix und der verdient doch soviel an anderen" .... so oder so ähnlich denken bestimmt viele der Diebe und sehen Ihre Tat noch nicht mal wirklich als falsch an.

So eine Rechnung und ggf. eine Mahnung über den Betrag wird einigen Ihr Verhalten evtl nochmal ins Bewusstsein rufen.

Einen Mahnbescheid bzw. einen Gerichtsvollzieher dafür später einzusetzen erseh ich allerdings auch für unnötig, da der diesbezügliche Kostenaufwand nicht im Verhältnis zu den 50 EUR steht.

Lurker am :

M.E. ist das Urteil vielleicht inhaltlich vom Ergebnis OK (ich zweifle, habe aber Verständnis für die Ladeninhaber), juristisch aber Nonsens.

Als Vertragsstrafe ist es unangemessen pauschalisiert, als pauschale Schadensberechnung nicht agb-kontrollfest und inwieweit den Händler nicht eine Schadensminderungspflicht trifft (die Mitarbeiter sind sowieso verpflichtet, Diebe zu bemerken, und werden dafür bezahlt), ist offen. Und ob man Täter, die (oft, aber nicht immer) aus Armut stehlen, neben dem Strafverfahren auch noch mit Kosten belasten muss, ist auch sehr fraglich... (das ist kein juristisches, aber ein praktisches Argument).

Im Ergebnis schreit mir das sehr nach verdeckter Strafe bzw. präventiven Gedanken - dafür nutzen wir aber bitte nicht das Zivilrecht, das ist in diesem Bereich schon vergewaltigt genug.
[Keine Kritik an Björn - wenn die Rechtsprechung den Anspruch gibt, soll er ihn verwirklichen. Die Rechtsprechung ist es, die nicht überzeugt]

Anonym am :

Richtig (siehe dazu auch mein Beitrag weiter unten).

Daher ist es leider auch nicht richtig, was Björn schrieb. Eben weil der Mehraufwand nicht nachweisbar ist (und schon gar nicht in dieser Höhe) darf er den Betrag nicht verlangen.

Der unter seinem Link beschriebene Fall behandelt den, dass der Detektiv eine Prämie erhält. Diese ist klar definierbar und kann so dem Dieb in Rechnung gestellt werden.

Zazzel am :

Meine Mutter arbeitet in einem Supermarkt, der die Fangprämie dem "Fänger" auszahlt - der Kassiererin/dem Kassierer oder dem Detektiv.

Olaf am :

Hrm ... ich stelle mir immer die Frage wie Geschäftsführer/Besitzer auf eine Rechnung von 50,-€ reagieren würden, von jemanden den sie, im nachinein betrachtet, zu Unrecht verdächtigt haben.
Müsste der Kunde dann mit nem Schild um den Hals "Falsche Verdächtigung kostet 50,-€ Gebühr" durch den Laden rennen?

:-)

sabrina am :

Ich finde es vollkommen richtig, eine Fangprämie zu verlangen. Wenn man beim Schwarzfahren erwischt wird, muss man ja auch 40 Euro zahlen, warum also nicht bei Diebstahl 50 Euro zahlen müssen.
Vielen ist offenbar nicht bewusst, dass Ladendiebstahl kein Kavaliersdelikt ist. Es herrscht die Meinung, dass dafür ja sowieso die Versicherung des Händlers aufkommt oder er es abschreiben kann und ein Diebstahl insofern ja gar nicht so schlimm ist.
Außerdem finde ich eine Fangprämie
den ehrlichen Kunden gegenüber gerecht, denn die müssen die Verluste durch Diebstähle durch höhere Preise tragen.

79bnt: 79 Brasilianer - null Tore!

Jörg Dennis Krüger am :

"Du kannst das ja abschreiben/absetzen." ist sowieso mein Lieblingsspruch! Alle Welt denkt der Gewerbetreibende könne jede Zahlung von der Steuer "absetzen" und sie so zurückbekommen - ha, ha. Also Björn: Fangprämie ist okay - das du sie in der Vergangenheit überhaupt nicht durchgesetzt hast, sollte aber kein Grund zu sein, sie in Zukunft zu konsequent durchzusetzen. Aber: Bei Minderjährigen (

Björn (aber ein anderer) am :

Ich denke gerade auch bei Minderjährigen macht ein Strafgeld (noch) Sinn. Bei denen hat man vielleicht noch die Chance, dass sie merken, dass ihr Verhalten falsch war. Das Wissen um eine empfindliche Strafe könnte sie vielleicht von weiteren Straftaten abhalten.

Jörg Dennis Krüger am :

Mit Minderjährigen läßt sich aber (ohne Einwilligung der Eltern) kein Vertrag schließen, der diese benachteiligt - eine Vertragsstrafe ist jedoch genau dies.

marcc am :

Nur wen schicken dann die Eltern "mal eben" zum Einkaufen, wenn das ein Argument wird?

Ich vermute aber, dass der elterliche Auftrag etwas einzukaufen die Erlaubnis beinhaltet, einen Vertrag einzugehen. Es sei denn die Eltern können nachweisen, dass dem Kind es verboten war irgendetwas einzukaufen. Für sich oder andere.

Angela Netuschil am :

Ich soll 100 Euro zahlen. Ist das nicht einbischen zuviel?

huhu am :

Von so einem bekommt man sowieso kein Geld.
Es könnten hohe vom auftraggeber zu tragende uneinbringliche Inkassogebühren entstehen.

Marc am :

Nach derzeitiger Rechtsprechung kannst du die 50 Euro leider _nicht_ verlangen.

Demnach darf nur dann eine Vertragsstrafe verlangt werden, wenn du durch die Fangprämie einem Mitarbeiter (Angestellten) diesen außergewöhnlichen und zusätzlichen Betrag hast zahlen müssen.

Kosten wie die Installation der Kameras oder auch deine Arbeitszeit fallen leider nicht darunter (vgl. BGHZ 75, 230)

Jörg Dennis Krüger am :

Auf welches Urteil/Gesetz/o.ä. beziehst du dich dabei? Es geht hier nicht um einen Schadenersatz, sondern um eine Vertragsstrafe. Ich sehe da - aus dem Stand - keinen Grund für die Notwendigkeit eines tatsächlichen Schadens.

(Achso: Dies stellt keine Rechtsberatung oder ähnliches im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes dar.)

Marc am :

Eine Vertragsstrafe beinhaltet aber logischerweise einen Vertragsschluss zwischen Björn und dem Dieb. Wenn nun aber der Dieb sich beim Lesen des Schildes nichts denkt oder sich sogar denkt, dass er auf diesen Vertrag einfach mal keine Lust hat, dann hat er auch keinen Vertrag geschlossen und somit auch keine Vertragsstrafe zu zahlen.

In Betracht käme natürlich Hausfriedensbruch aufgrund des Mangels an Einverständnis, aber der bringt Björn kein Geld ein...

marcc am :

Kein Vertrag? Das kann ich mir nicht vorstellen. Ich - als Nicht-Jurist - vermute, dass ich mit Betreten des Ladens einen ganzen Satz Abmachungen und Verträge automatisch eingehe.

--------------------
EMZYL - klingt wie ein Medikament.

Jörg Dennis Krüger am :

Jepp, so sehe ich das auch. Ein Vertrag bedarf keiner besonderen Form und allein mit dem Betreten des Ladens schließt du einen recht umfangreichen Vertrag ab. Ich sehe keinen Grund, warum die Vertragsstrafe nicht wirksam einbezogens ein sollte. Eine Ausnahme wäre, wenn die Vertragsstrafe unangemessen hoch wäre oder sie bereits bei geringfügigen Vertragsverletzungen fällig werden würde.

PS: Schaut hier auch mal ein Volljurist vorbei? Diese Aufgabe ist doch für einen echten Juristen Kinderkram und gehört in frühe Semester des Studiums... eine echte Antwort würde uns freuen oder sollen wir echt "Frag-einen-Anwalt.de" bemühen? :-)

Anonym am :

Nein, einen Vertrag schließt du nur dann ab, wenn du ihm auch zustimmen willst. Wenn du aber innerlich dem Schild einen Vogel zeigst, stimmst du den Bedingungen des Ladeninhabers nicht zu.
Natürlich bedeutet dies im Umkehrschluss, dass du den Laden nicht betreten dürftest - also Hausfriedensbruch begehst. Aber (wie gesagt), dies spielt im Zusammenhang mit den 50 Euro keine Rolle.

Jörg Dennis Krüger am :

Du hast zwar recht, dass neben der tatsächlichen Handlung beim Vertragsschluß auch der innere Wille zählt (also ein Erklärungsbewußtsein vorliegt und Rechtsfolgewille besteht), aber der BGH hat in BGHZ 21, 102, 106 f. zum rechtlich relevanten Handeln folgendes ausgeführt:

"Ob ein Rechtsbindungswille vorhanden ist, ist nicht nach dem nicht in Erscheinung getretenen inneren Willen des Leistenden zu beurteilen, sondern danach, ob der Leistungsempfänger aus dem Handeln des Leistenden unter den gegebenen Umständen nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte auf einen solchen Willen schließen musste. Es kommt also darauf an, wie sich dem objektiven Beobachter das Handeln des Leistenden dar­stellt."

Entsprechend sehe ich kein Problem, ob der Vertrag zustande gekommen ist.

Marc am :

Generell kann durch Schweigen schon einmal kein Vertragsverhältnis entstehen - soweit sind wir uns sicher einig.

In Frage kommt also nur ein Annehmen der Vertragsbedingungen durch konkludentes Handeln.
Hier muss wohl einfach entschieden werden, inwiefern das Betreten des Ladens darauf schließen lässt, mit den Vertragspflichten einverstanden zu sein.

Nach meiner Ansicht ist es zumindest nicht unwahrscheinlich (insbesondere im Zusammenhang mit der Beschreibung des Diebes durch Björn), dass ein Mensch, der den Laden betritt, etwas stehlen will. Dies geschieht wahrscheinlich mehrmals am Tag.
Daher kann ein objektiver Beobachter allein aus dem Betreten des Ladens heraus noch nicht schließen, dass die Person gewillt ist, sich an die Vertragsbedingungen zu halten.

Jörg Dennis Krüger am :

Da die Mehrzahl der Besucher des Ladens jedoch nicht stehlen wollen (das setze ich einfach mal voraus), ist nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte davon auszugehen, dass auch der "Kunde" nicht stehlen will.

Marc am :

Aber nur aus der Tatsache heraus, dass die (gerne auch absolute) Mehrheit der Kunden sich an die AGB hält, kann noch nicht gutgläubig auf für Kunden ein derartiger innerer Wille vorausgesetzt werden.
Ladendiebstähle sind nun einmal Fakt und Björns Vorkehrungen gegen solche Diebstähle zeigen ja gerade, dass er all seinen Kunden eben NICHT 100%ig traut und somit auch allein im Betreten des Ladens noch keinen inneren Willen, sich an die Bedingungen zu halten, knüpfen kann. Daher ist er auch nicht gutgläubig.

Positiv sei aber anzumerken, dass wir bis hier noch nicht bei Hitler gelandet sind (siehe Godwins Law) ;-)

Ich muss leider weg, vielleicht sind wir ja nach meiner Rückkehr durch weitere Meinungen schlauer...

Siggi from the block am :

Das habe ich da irgendwie auch rausgelesen...

29BHL - 29 Blinde humpeln links.

Jörg Dennis Krüger am :

/me weißt darauf hin, dass er kein Jurist (sondern Unternehmensberater) ist, sich aber gerne mit solchen Themen beschäftigt.

URS am :

Darf ich das auch als Kunde?

Es passierte mir gelegentlich im "real" in Essen, den ich nicht mehr besuche: In Werbung oder am Regal stand ein Preis, an der Kasse wurde mehr verlangt.
Darf ich dann auch "50 Euro Bearbeitungsgebühr" verlangen und dem Laden Werbeverbot in meinem Briefkasten aussprechen?

Gleiches Recht für alle.

[kaaa-ZLAMT!]

Ingo am :

Du hattest durch den Irrtum des falsch angeschriebenen Preises keine weiteren Kosten und es wurden maximal fünf Minuten deiner kostbaren Zeit verschwendet, um den Sachverhalt zu klären.

Und ja, die Werbezettel kannst du dem Supermarkt und allen anderen Werbenden auch einfach durch ein "Keine Werbung einwerfen!" an deinem Briefkasten verbieten. Auch wenn sich zumindest hier grade Pizzabringdienste jeglicher Art nie an das Schild halten.

glücklicher Kunde am :

Ich finde auch, dass die Diebe "bluten" sollten. 50€ sind da schon angemessen. In einigen Läden, die ich kenne, ist es auch üblich Kunden zu belohnen, wenn diese einen Diebstahl melden. Somit würde (ein Teil) der Fangprämie weitergeleitet und du hättest entstehende Kosten, womit du wiederum die Fangprämie selbst mit rechtfertigen könntest.

Würd vielleicht sogar noch den Betrieb in deinem Laden erhöhen, wenn dann möchtegern Dedektive durch den Laden streifen, sich hinter ner Zeitung mit 2 Löchern verstecken, und dann zum Schluss doch nen vollen Wagen zur Kasse schieben....

[2379M] - 2379 MistSoVieleZahlenDaGebIchAuf

Avarion am :

In dem Fall, dass der Dieb nicht zahlen will und behauptet er habe keinem Vertrag zugestimmt könnte Björn dann ja Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten. Das wird den Betreffenden allerdings teurer kommen. Und wenn Björn diese Entweder-Oder-Möglichkeit in seine Rechnung schreibt kann er es sich ja überlegen.

Jörg Dennis Krüger am :

Anzeigen wegen Hausfriedensbruch werden zugerne wegen mangeldem öffentlichem Interesse eingestellt... mir ist schonmal jemand trotz Hausverbots und massivem Versuch durch Mitarbeiter ihn aufzuhalten am Empfang vorbei und durch ein Büro hindurch in mein Büro eingedrungen und trotzdem kams zur Einstellung "da der Beschuldigte bisher nicht aufgefallen ist". Na ja, es war mir aber auch nicht mehr Aufwand wert.

TankstellenBlogger am :

bekommst du dann das geld oder edeka oder musst du es in den Laden investieren ?

Anonym am :

Amtsgerichtsurteile haben nur Relevanz für den entschiedenen Einzelfall und keinerlei Wirkung auf irgendwelche anderen Fälle. "Definitiv gültig" ist daher vielleicht für den in jenem Fall verknackten Ladendieb wichtig, aber für sonst niemanden von Bedeutung. Bitte informiere Dich besser, bevor Du mit juristischem Halbwissen um Dich wirfst, denn das fällt auf Dich zurück.

Andre Heinrichs am :

Das scheint ja ein sehr kontroverses Thema zu sein. Anders kann ich mir jedenfalls nicht erklären, dass hier sooo viele Kommentare zusammenkommen. So viele Kommentare hab ich nichtmal in den Artikeln aus der Mitmach-Blog-Reihe...

So, genug gespammt ;-)

Ich denke mal, es kommt auf den Einzelfall drauf an, ob die 50 Eypo gerechtfertigt sind oder nicht. Der Blättchen-Dieb hätte wahrscheinlich ziemliche Schwierigkeiten, die geforderten 50 Eypo zusammenzukriegen, da müsste man wahrscheinlich bis zum gerichtlichen Mahnbescheid gehen, und auch dann findet der Gerichtsvollzieher mit etwas Pech nichts Pfändbares. Andere Leute, die über mehr Geld verfügen, könnten da schon eher erfolgreich zur Zahlung motiviert werden.

Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
:'(  :-)  :-|  :-O  :-(  8-)  :-D  :-P  ;-) 
BBCode-Formatierung erlaubt
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Formular-Optionen