Zulässig oder Verstoß?
Für dieses Schild wurden wir schon häufiger belächelt – aber das berührt mich nicht sonderlich. Lieber bewegen wir uns hier auf der sicheren Seite und halten uns so gut es irgendwie geht an die geltenden Regelungen bzgl. Jugendschutz.
In dem Artikel "Einsatz von jugendlichen Testkäufern beim Kauf von hochprozentigem Alkohol – zulässig oder Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens?" erklärt Staatsanwalt Jörn Patzak, dass der Einsatz von minderjährigen als Testkäufer vollkommen legal ist.
Also bleibt's bei mir hier auch weiterhin bei den "gefühlten 30 Jahren", wenn man keinen Ausweis dabei hat.
In dem Artikel "Einsatz von jugendlichen Testkäufern beim Kauf von hochprozentigem Alkohol – zulässig oder Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens?" erklärt Staatsanwalt Jörn Patzak, dass der Einsatz von minderjährigen als Testkäufer vollkommen legal ist.
Also bleibt's bei mir hier auch weiterhin bei den "gefühlten 30 Jahren", wenn man keinen Ausweis dabei hat.