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Zulässig oder Verstoß?

Für dieses Schild wurden wir schon häufiger belächelt – aber das berührt mich nicht sonderlich. Lieber bewegen wir uns hier auf der sicheren Seite und halten uns so gut es irgendwie geht an die geltenden Regelungen bzgl. Jugendschutz.

In dem Artikel "Einsatz von jugendlichen Testkäufern beim Kauf von hochprozentigem Alkohol – zulässig oder Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens?" erklärt Staatsanwalt Jörn Patzak, dass der Einsatz von minderjährigen als Testkäufer vollkommen legal ist.

Also bleibt's bei mir hier auch weiterhin bei den "gefühlten 30 Jahren", wenn man keinen Ausweis dabei hat.

O&G-Gestell

Der eine oder andere Leser hat es ja schon erahnt: Es wurde das Musterstück meiner fünfstufigen O&G-Platzierung geliefert. Sieht doch fast so aus wie auf dem Bild von vor knapp drei Jahren.

Die oberste Ebene ist zwar hoch, aber aufgrund der eher steilen Bauweise kommt man auch da relativ gut heran, da man sich nicht über das gesamte Regal zu lehnen braucht.
Wir werden das Ding in den nächsten Tagen mal komplett zusammenbauen und provisorisch bestücken. Verläuft der Test erfolgreich, seht ihr auf diesem Foto das erste Sechstel meiner neuen Gemüseabteilung! :-)


Matemail

Da habe ich doch gerade zufällig gesehen, dass auf der Website von "Club-Mate" mein Markt in der Händlersuche gar nicht aufgeführt ist.

Erstmal eine Mail mit dem entsprechenden Hinweis losgeschickt.