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TK-Schrank-Extrem-Abtauen

Heute hatten wir das erste Problem mit unserem Tiefkühlschrank. Die Geräte haben, wie alle besseren Kühlgeräte, eine automatische Abtauvorrichtung. Dabei wird zweimal täglich der Verdampfer kurz mittels Heizstäben erhitzt, so dass das daran haftende Eis schmilzt. Diese Abtauphasen sind so ausgelegt, dass die Kerntemperatur der Ware nicht ansteigt, was einer Unterbrechung der Kühlkette gleichkäme.

Doch nicht immer klappt es so, wie es soll und manchmal spielt die Technik eben nicht mit. Das Speiseeis, dass im linken Schrank nicht zu sehen ist, war vorhin an- und teilweise aufgetaut, was einem Totalschaden entspricht. Ein Techniker war kurze Zeit später vor Ort, hat sich die Geräte angesehen und dabei festgestellt, dass wohl ein Thermostat nicht mehr so wollte, wir er eigentlich sollte.

Ich hoffe, dass jetzt wieder alles besser funktioniert...


BBiG §13

Aus gegebenem Anlass, aber glücklicherweise nicht aufgrund eines Ärgernisses, habe ich mich eben mit meiner Auszubildenden über einen Teil des BerufsBildungsGesetzes (BBiG) unterhalten.

Es ging, im Rahmen eines Seminares, um die Pflichten des Auszubildenden. Besonders den ersten Satz des §13 finde ich interessant. So naheliegend (und zwingend notwendig) er ist, so leicht übersieht man den Punkt, wenn von den Pflichten eines Azubis die Rede ist:
§ 13

Verhalten während der Berufsausbildung

Auszubildende haben sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Sie sind insbesondere verpflichtet,

1. die ihnen im Rahmen ihrer Berufsausbildung aufgetragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen,
2. an Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen, für die sie nach § 15 freigestellt werden,
3. den Weisungen zu folgen, die ihnen im Rahmen der Berufsausbildung von Ausbildenden, von Ausbildern oder Ausbilderinnen oder von anderen weisungsberechtigten Personen erteilt werden,
4. die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten,
5. Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln,
6. über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren.

Gegenbeispiel

Am Dienstag beschrieb ich, wie gründlich manche Hersteller bei werkseitig angebrachten Warensicherungsetiketten, der sogenannten Quellensicherung, vorgehen.

Dies ist hier keine Quellensicherung.
Dieses Klebeetikett wurde von uns angebracht, da Feinstrümpfe mit zu dem Kreis der bei Ladendieben eher beliebten Artikel zählen.
Aber was nützt so ein Etikett, wenn die Diebin (Ich unterstell's jetzt einfach mal...) die Verpackung öffnet und nur den Inhalt mitnimmt?

Richtig: Nix. :-(


Genug Leute

Die Suche nach Aushilfen für die Inventur ist seit ein paar Minuten offiziell vorbei.

22 Leute stehen auf der Liste und ich kann mich eigentlich nur überraschen lassen, wieviele davon nun tatsächlich am Samstag kommen werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass oft nur die Hälfte aufkreuzt und mit 15 Leuten sind wir jedenfalls schön schnell mit der Zählerei fertig.

Ich hätte jedenfalls nichts dagegen. :-)

Papierberg

Das erste Paket in diesem Jahr mit Rechnungen und sonstigen Unterlagen für den Steuerberater. Jeden Monat bekommt das Steuerbüro einen Stapel Papier von mir für die laufende Buchhaltung. Im Dezember 2006 ist dermaßen viel angefallen, dass ich es nichtmal alles in eine einzelne Einkaufstüte bekommen habe.