Ein junger Mann hatte zwar ein paar Kleinigkeiten gekauft, aber sich für den Sofortrabatt eine Packung Ariel-Waschmitteltabs im Verkaufswert von knapp sieben Euro in den Rucksack gesteckt. Die Tabs sind (aus offensichtlichen Gründen) mit Warensicherungsetiketten beklebt und genau diese Sicherung war dem Mann zum Verhängnis geworden
Wir begleiteten ihn ins Lager und nachdem geklärt war, dass er nicht noch mehr unbezahlte Ware von uns in den Taschen stecken hatte, folgte die übliche Frage: "
Hast du einen Ausweis dabei?" Hatte er nicht und auch kein ähnliches Dokument und so riefen wir die Polizei an, die an dem Abend aber gerade viel zu tun hatte. "Kann etwas dauern", erklärte mir die Frau vom Notruf.
Es folgten noch drei weitere Anrufe bei der Polizei. Einer vom Ladendieb mit der Frage, wann sie endlich kommen würden und nach einer Stunde auch einer von mir mit der selben Frage. Ein paar Minuten später rief ich erneut an und sagte den Einsatz ab. Nicht, weil wir keine Lust mehr hatten, auf die Polizei zu warten, sondern weil dem Typen plötzlich doch noch in den Sinn kam, dass er Fotos von seinem Ausweis auf dem Handy hat. Na, das hätte ihm auch früher einfallen können.
Besonders schön war der Versuch des Typen, die ganze Situation juristisch an sich zu reißen. "Auf welcher Rechtsgrundlage werde ich hier eigentlich festgehalten?", wollte er zwischendurch wissen – vorgetragen mit jener Mischung aus Empörung und Selbstsicherheit, die vermuten lässt, dass die beiden Kollegen
Dunning und Kruger persönlich Pate standen. Wer gerade ganz offensichtlich beim Klauen erwischt wurde, entwickelt offenbar schlagartig ein ausgeprägtes Interesse an Rechtsfragen. Vorzugsweise allerdings nur an denen, von denen man glaubt, sie könnten einem gerade nützen.
Seinen ganz regulär bezahlten Einkauf wollte er anschließend übrigens auch noch zurückgeben. Nicht etwa, weil mit der Ware etwas nicht stimmte, sondern weil er uns "den Umsatz nicht gönnen" wollte. Das gesetzliche Rückgaberecht, das in seiner Vorstellung offenbar für jeden Einkauf, jederzeit und aus jedem beliebigen Grund gilt, musste dann leider an der Realität scheitern. Es war insgesamt faszinierend, mit welcher Überzeugung er uns gleichzeitig bestehende Rechte erklären und nicht bestehende Rechte einfordern wollte. Selbstüberschätzung kann wirklich erstaunlich vielseitig sein. :P
Ein Video von der Tat kann ich euch diesmal nicht liefern, er hatte die Packung Waschmittel aus dem Regal genommen und in einem Bereich in seinen Rucksack gestopft, der nun ausgerechnet mal nicht in der Kamera zu sehen war.