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Rangelei um leere Dosen

Heute Morgen haben sich zwei Flaschensammler um einen Müllsack voller leerer Bierdosen gestritten. Einer behauptete, der andere hätte sie ihm gestohlen. Da sie sich darüber nun gar nicht einig werden konnten, blieb es nicht nur bei einer verbalen Auseinandersetzung, sondern hatte mitunter schon Ähnlichkeiten mit Freistilringen vor dem Leergutautomaten. Schließlich ging mein Mitarbeiter dazwischen und versuchte, den Streit zu schlichten. Da bei beiden sich dennoch nicht einig werden konnten, rief mein Angestellter die Polizei.

Es ging einige Minuten hin und her, aber einigen konnte man sich offenbar nicht. Schließlich hat einer der Polizisten den Sack schlichtweg im Lager ausgekippt, den Inhalt mit einer geschmeidigen Handbewegung in zwei Hälften geteilt. Jedem der beiden Streithähne seinen Teil und gut.

Wenn nur alles so leicht zu klären wäre. :-P

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Kommentare

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ReCon am :

Solche Aktionen klingen zwar sehr weise, aber sie entsprechen ja nicht der Realität. Einer der beiden hat jetzt trotzdem 50% seines Eigentums verloren und der andere hat sich was ergaunert und das sogar offiziell von der Polizei abgesegnet.

Robert- am :

Oh mein Gott, es gibt Ungerechtigkeit auf dieser Welt :-(
Willkommen auf der Welt :-) Finde ich sehr elegant gelöst - beide freuen sich. Am Ende gehörte der Sack womöglich dem beklauten Penner 3 :-D

Rafael am :

Moin!

Er hat nicht sein Eigentum sondern nur seinen Besitz verloren. Eigentümer ist der Hersteller der Dosen, zumindest wenn man dem entsprechenden Pfandflaschen-Urteil (Stichwort: Individualflaschen) des BGHs analog folgt.

Einer von den beiden hat also "nur" 50% "seines" ihm zustehenden Pfandes verloren.

Wobei ich - aus mehreren Gründen - der Argumentation des BGH nichts abgewinnen kann und die u.a. in der Literatur vertretene Gegenmeinung teile, wonach einer der beiden tatsächlich auch das Eigentum inne gehabt hätte und nun tatsächlich zur Hälfte verloren hat.

Arne am :

Wenn die Dosen allerdings Eigentum des Herstellers sind und der Flaschensammler diese Dosen alle irgendwo gefunden hat und diese Dosen ja jetzt dem Eigentümer zurückbringt - müsste ihm dann nicht auch Finderlohn zustehen?? ;-)

Nowis am :

Den man dann Pfand nennen könnte

Mangold am :

Die Polizei hat da gar nichts abgesegnet, das könnte nur die Judikative (Richter) und nicht die Exekutive (Polizei), die kann den Sachverhalt nur vor Gericht bringen. Wenn der übervorteilte Penner ne Ahnung von Gewaltenteilung hat, könnte er dem Polizisten an den Karren fahren (oder auch nicht, da sowas ruckzuck wieder eingestellt wird).

Silvio am :

Im Endeffekt hat nun jeder 5 Euro Pfand und der Polizeieinsatz hat dem Steuerzahler 100 Euro gekostet. Somit ist doch alles perfekt....

Stefan am :

Hätte deine hochgelobte Überwachungsanlage dieses Mysterium denn nicht auflösen können ?

T0mm1 am :

Björn überwacht das komplette Viertel? Jetzt habe ich Angst.

Goelli am :

Ne aber hätte man nicht sehen können welcher der beiden mit dem Sack reingekommen ist oder so?

stoppe am :

beide männer sind mit sack reingekommen.. sonst hätte man an der hohen stimme erkannt wer keinen sack hatte ;-)

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