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Anspruchswunsch

Es ist manchmal echt abstrus, was in den Köpfen mancher Kunden vorzugehen scheint. Einzelhändler seien verpflichtet, jeden Artikel zurückzunehmen. Nein, sind wir nicht. Das ist zwar inzwischen eine Form von Kundenservice vieler Firmen, aber einen Anspruch hat man darauf nicht. Für abgelaufene Ware müssen wir auch keine fünf Euro auszahlen. Gibt es das überhaupt noch? Eine Zeitlang haben das manche Unternehmen gemacht, aber das hatte nicht zur Folge, dass Kunden auf diese Leistung grundsätzlich und für alle Zeiten in jedem Supermarkt bestehen können.
Und auch, wenn die Werbung beinahe sämtlicher Handelsketten von Montag bis Samstag dauert – tzja, auch darauf besteht kein Rechtsanspruch. Wir hatten diese Woche nämlich einen Whiskey im Angebot. Da mir aber die zum Werbepreis bestellte Ware ausgegangen ist und ich nun mit jeder regulär bestellten Flasche gleich mehrere Euro draufzahlen würde, habe ich gestern das Fensterplakat und sämtliche Werbeschilder im Laden entfernt und den Preis wieder raufgesetzt.

Tzja – und prompt kommen Kunden an, wollen 5 Kartons davon kaufen und fangen an darüber zu diskutieren und behaupten sogar, dass es sogar gesetzlich so geregelt wäre, dass die Angebote bis zum Wochenende zu laufen haben.

Falscher Film. Komplett falscher Film...

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Der Shopblogger am : Whiskeyfrage

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Blogleser Markus fragt mich:Hallo Björn, eine Frage zu dem Blogbeitrag Anspruchswunsch – Du schreibst, daß der Whiskey, wenn du ihn zum Angebotspreis weiterverkauft hättest, dich mehrere Euro pro Flasche gekostet hätte. Aber wenn der Whiskey im Vergle

Kommentare

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Dominic am :

hm was das mit der Werbung angeht dachte ich es hätte mal ein Urteil gegeben zu dem Thema, wg. Lockvogelangeboten einiger *hust* Elektronikketten die dann nur wenige Geräte hatten

KeineWerbung am :

Und? Was hat das mit dem Thema hier zu tun?
Wenn die Ware aus ist, dann ist sie aus!
Der Handel ist lediglich dazu verpflichtet,
in absehbar ausreichender Menge die Ware zu bevorraten,
die beworben wird.
Sollte ein Artikel unplanmäßig, sprich unvorhersehbar,
ausverkauft sein, so hat der Kunde keinen Rechtsanspruch darauf,
diesen Artikel weiterhin zu dem beworbenen Preis zu erhalten.

....

-pm- am :

der Artikel ist NICHT AUS, wird ja für den reglären Preis weiter angeboten!
Besser : Raus aus dem Sortiment bis zur nächsten Woche!
5 Karton sind definitiv KEINE haushaltüblichen Mengen!

:-D :-P ;-) :'(

suz am :

Sind denn fuenf Kartons noch haushaltsuebliche Mengen?

Mario am :

Nein. Üblich wäre ein Verkauf von vielleicht zwei Flaschen, evtl. noch eine Kiste, aber keine fünf.

suz am :

War mir ja auch klar, der rhetorische Charakter kam wohl nicht so wirklich rueber :-).

Was damit viel mehr impliziert war - oft steht doch bei solchen Werbeangeboten "Abgabe in haushaltsueblichen Mengen". Dann haetten die so oder so von fuenf Kisten nur traeumen koennen.

Uwe am :

Das Internet sollte am Sonntag aus religiösen Gründen abgeschaltet werden!

T0mm1 am :

Für abgelaufene Ware gibts 5€?

Cool, ich kauf mir lauter Artikel für 1€, lass sie verfallen und geb sie dann zurück :-)

Das is besser als jeder Aktienkurs und finanzkrisensicher :-D

Bommel am :

Du hast da was falsch verstanden. Denk noch mal nach...

lars34 am :

die wollen aber garantiert einen bon sehen.
Und da steht ein Datum drauf :-/

Mario am :

Und selbst der Bon wäre Quatsch. Diese Regelung mit 5€ gabs mal vor ein paar jahren für relativ kurze Zeit (zumindest bei der Kette dich meine). Nachdem dann aber "Professionelle" dir den gesamten Laden umgeräumt haben und der Betrug mit den mitgebrachten abgelaufenen Artikeln doch zu einfach war ist man dann dazu übergegeangen den gleichen Artikel kostenlos mitzugeben, wenn selbiger im Laden abgelaufen gefunden wurde. Und auch das gibts nicht mehr.

Matze am :

War gerad bei K-Land einkaufen, da dudelte innerhalb von 20min dreimal der Hinweis, dass, wenn man abgelaufene Ware gekauft haben sollte, die Ware zurückgenommen und ein €2,50-Gutschein ausgegeben werden würde...

Der Würfel am :

Jo, das funktioniert. Einfach zur Information gehen, Produkt abgeben und dann erhält man einen Einkaufsgutschein über 2,50 €. Habe ich in den letzten Jahren schon mind. 3x gemacht.

Tobias am :

Ja es gibt aber auch bei Kaufland die neue Kassengarantie wenn nicht alle Kassen geöffnet sind und man länger als 5 min wartet erhält man einen 2,50 Euro Einkaufsgutschein und eine Flasche Sekt Picolo.

Und erlich gesagt das geht habe 6min 11 gewartet an der Kasse bin zur Info gegangen und haben sogar die 2,50 Euro bar ausbezahlt bekommen.
Und das bei einen Einkauf von 1,34 Euro.
Man bin ich ein Arschloch von Kunde. :-)

Peter am :

Für Kunden mit so wenig Artikeln sollte es sowieso immer eine separate Kasse geben, an der man außerdem nur bar zahlen kann. Ähnliche express lanes gibt es in England/USA überall. In Frankreich und Deutschland nicht.

Bengt am :

Gibt ja in einigen Supermärkten Expresskassen. Bei uns im E-Center kümmert sich diese Kassenkraft jedoch auch gleichzeitig um die Leergutannahme so das man oft keinen Vorteil davon hat.

LeJupp am :

Bei uns I'm Real sitzen dort immer die gerade in der Einarbeitung befindlichen neuen Mitarbeiter. Die brauchen dann zum scannen und abkassieren einer Tafel Schokolade und einer Flasche Cola in etwa so lange wie eine routinierte Kassenkraft für den wöchentlichen Einkauf einer siebenköpfigen Familie...

DerSeher am :

Naja, wenn auf dem Prospekt drauf steht, gültig von x - y und dann kommte 2 Tage vor y und kriegst gesagt is ausverkauft. Was soll man denn aus Sicht des Einzelhändlers als Kunde da denken ? Ja gerne ich komme natürlich gern in ihre Lokalität um das Abinente zu geniessen, weil ich ja gerne durch die Gegend fahre, obwohl mein eigentlicher Antrieb hierzu das Angebot war, was mir sagte es sei auch heute noch gueltig.

tom am :

wenn du genau liest, steht da aber ned nur eine zeitliche angabe, sondern zusätzlich der passus "solange der vorrat reicht".

Tobias am :

Ich kenne seine Werbungen nicht. In diesem Fall war die Ware aber offenbar bis zum Wochenende verfügbar, nur hat der Marktbetreiber die Preise erhöht.

Mario am :

Die Ware die er zum Werbepreis vordisponiert hat war nicht mehr verfügbar. Die Ware die er regulär zum normalen Preis bestellen kann war da.

Ist aber von Spar/Edeka aber ein unglückliche Lösung das Werbeware aus dem Sortiment in der Werbewoche nicht zum Werbepreis bestellt werden kann.

MCXSC am :

Also zumindest bei der Rhein-Ruhr Edeka geht es. ;-)

Madner Kami am :

"Für abgelaufene Ware müssen wir auch keine fünf Euro auszahlen. Gibt es das überhaupt noch?"

Ja, Kaufland macht das noch so. Allerdings sind es nur noch 2,50Euro (also ehemals 5Mark).

Und natürlich wird das nur auf Waren ausbezahlt, die gerade im Laden gefunden oder gekauft wurden und nicht auf den Schimmelkäse, der keiner sein sollte, aus dem heimischen Kühlschrank.

Chris am :

Das "Tiefpreisgesetz" wird auch gern von vertrottelten Werbungsopfern ins Feld geführt.

Max am :

In den USA ist das Standard. Hier gibt es das nur bei Blödmarkt und Saturn.

Björn ist hier der Unschuldige, der dafür zu Unrecht büßt, dass in Deutschland der Kunde nun mal von vielen Geschäften beschissen wird und die Kunden deshalb präventiv auch den Handel bescheißen wollen.

Max am :

(Und ja, ich sehe auch mangelhaften Kundenservice bei höheren Preisen als bescheißen an. Das sieht man in diesem Land besonders gut in der Elektronik-, aber auch der Modebranche, wobei sich natürlich auch die Frage stellt, ob die Hersteller nicht dazu den größeren Beitrag leisten...

Bei dieser Problematik geht es aber um Großkonzerne und nicht um die kleinen Einzelhändler, bei denen man meist deutlich mehr Service erwarten kann.)

falkone am :

Ich hab mal bei REAL,- noch zu DM Zeiten 69 Tafeln Schokolade gefunden die schon 3 Tage abgelaufen waren und fette 345,- DM dafür bekommen. Der Tag war gerettet!

CarstenII am :

Beim gleichen Unternehmen habe ich mir damals mit abgelaufenen Jogurt einen Teil meines Einkaufes refinanziert :-)

Mario am :

Kann ich mir nicht vorstellen. Du hast eher für die gesamte Sorte die 5 DM bekommen aber nicht für den einzelnen Artikel. Oder einen ML erwischt der sich nicht auskannte.

jemand® am :

Wenn er die Tafeln einzeln abgibt? ;-)

NewsShit! am :

Ein Händler ist verpflichtet, Ware "in ausreichender Menge" für den "beworbenen Zeitraum" zur Verfügung zu stellen.

Ein Produkt, was normalerweise im Schnitt 10 mal am Tag verkauft wird, sollte bei einem Sonderverkauf natürlich etwas höher angesetzt werden.

Wenn nun aber statt der erwarteten 13 Käufe am Tag ganze 30 Käufe werden, kann der Einzelhändler nichts dafür. Und selbst wenn die Ware schon nach 3 von 5 Tagen ausverkauft ist, hat der Kunde Pech gehabt.

Bommel am :

Dumm ist nur: Die Ware war nicht ausverkauft, er hat ja zum regulären Preis (neu georderte) Ware weiterverkauft. Zumindest grenzwertig...

Als Kunde käme ich mir da verarscht vor. Ich stell mir grad vor ich würde extra wegen eines Angebots in den Mediamarkt fahren und dann wäre das Produkt zwar vorrätig, aber nur zum "regulären" Preis - trotz beworbenem Sonderangebot...

NewsShit! am :

OK. Das hier ist ein Sonderfall, ich ging - für die anderen - vom Standard-Sonderverkauf aus.

Na dann ganz schnell den Fusel ins Lager und erst am Montag wieder in den Verkaufsraum stellen. Fertig.

Marko am :

Ist jetzt nur die Frage, was teurer wäre...
1. Dem Kunden den Whiskey zum alten Preis geben und mehrere Euro pro Flasche draufzahlen.
2. Den Kunden verärgern und dieser erzählt das fröhlich in seinem Bekanntenkreis weiter und die Kundenzahl im Laden sinkt.

Schätze ja 2. ist günstiger. Erstens sind die meisten Leute bequem und bleiben ihrem Supermarkt um die Ecke treu und bei den Margen im Einzelhandel müsste viel Ware zusätzlich verkauft werden, bevor der Verlust aus dem Whiskey verkauft zum Aktionspreis und eingekauft zum Normalpreis wieder drin wäre :-P

Fiatschrauber am :

und der Monitor am Pfandflaschenautomat funktioniert auch nicht ;-)

Und dann noch die heute neu angelernte Kassiererin und die lange Schlange ;-)

Gabs da nicht auch noch weiteren Grund zur Beschwerde?

Gruß

der Besucher aus WHV

Stephan-HB am :

..."unsere neue" hat grad erst angefangen und braucht noch ein bisschen - aber das wird schon .-) Haben uns aber wirklich bemüht die Schlange kurz zu halten. Bin heute gefühlte 1000x nach vorne gesprintet :-)

Und der Whiskey....vielleicht sollte man dazu erwähnen, dass es keine Prospekte und auch keine Anzeigenwerbung gibt. Die Angebote werden im Laden angeschlagen (Plakate) und wurden aber auch sofort entfernt, als die Charge alle war.

Thomas am :

Hm... wenn ich im Laden etwas kaufe, das zu der Zeit NOCH Aktionsware (laut Prospekt) war, dann würde ich auch diesen Preis verlangen. Ob der Händler daran zu dem Zeitpunkt Gewinn macht, wäre mir reichlich egal.

Insofern verstehe ich den Kunden sehr wohl, die anderen aufgeführten Sachen sind aber wahrlich Bockmist.

Elenaor am :

Es ist erst letztens wieder geurteilt worden, dass sogenannte Lockvogelangebote 2 Tage vorrätig gehalten werden müssen. Also wer am 5. Tag kommt, hat schlicht und ergreifend Pech gehabt.

Erklärbär am :

Aha. Lass mich raten, es ging um Elektronik? Richtig?

Dann lass mich dir erzählen, dass für Elektronik geringere Fristen angesetzt werden.

Lass mich dir aber weiterhin noch erzählen, dass ich da im vorliegenden Fall beim Björn keinerlei UWG-Verstöße sehe. Zumal sich aus dem Sachverhalt nicht einmal ergibt, dass a) ein Werbeprospekt existiert und b) die Werbung überhaupt mit einem Zeitraum angegeben war.

Lynn am :

Vielleicht wäre es klüger gewesen, das Produkt bis Montag aus dem Programm zu nehmen (insofern es nicht tausendfach in dem Zeitraum verkauft hätte).

Der Kunde ist gewohnt, dass ein Angebot von Mo bis Sa läuft und wenn ich für ein Angebotsprodukt aus dem Prospekt den Nicht-Angebotspreis zahlen soll, käme ich mir veräppelt vor, unabhängig von der rechtlichen Situation.
Für "ausverkauft" hätte ich persönlich mehr Verständnis (insofern es nicht schon montags um 9 Uhr ausverkauft ist).

Hanno am :

Hätte ich auch so gemacht. Ich als Kunde würde nicht mehr in einen Laden gehen, in dem das reduzierte Produkt zwar vorhanden ist, aber nicht mehr zum reduzierten Preis.

CarstenII am :

Wenn bei RoXXmann die Angebote weg sind, bleibt das Regal auch die restliche Woche leer! Also, raus die Flaschen.

evchen am :

Es gibt Gesetze:

UWG § 5 Irreführende Werbung

(5) Es ist irreführend, für eine Ware zu werben, die unter Berücksichtigung der Art der Ware sowie der Gestaltung und Verbreitung der Werbung nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage vorgehalten ist. Angemessen ist im Regelfall ein Vorrat für zwei Tage, es sei denn, der Unternehmer weist Gründe nach, die eine geringere Bevorratung rechtfertigen. Satz 1 gilt entsprechend für die Werbung für eine Dienstleistung.

Basta!

Hans am :

Ja, und was willst Du jetzt? Das Angebot war mehr als zwei Tage vorrätig.

Mario am :

Genau das will er damit sagen.

Lars am :

Habt ihr eigentlich mal alle gelesen oder schreibt ihr einfach mal wild drauf los?

Steht irgendwo was das der Sonderpreis Von Tag X bis Tag Y geht? Nein, also, was wollt ihr?

Stand irgendwo was von Prospekten? Nein, also, was wollt ihr?

Wenn das Plakat weg ist, ist die Aktion vorbei, ende aus.

Außerdem fallen 5 Kisten garantiert nicht mehr unter "Haushaltsübliche Mengen".

Dann Noch kurz zu Falcone bei #8

Du hast unter Garantie nicht mehr wie 5DM bekommen. Das galt nämlich immer nur bei einem Teil pro Artikel. Auch wenn es 69 waren hast du nur für einen davon 5DM bekommen. Außer du hast 69 verschiedene Artikel gefunden.

Bjoern Harste am :

Die Firma hat tatsächlich teilweise pro STÜCK bezahlt. Ich habe in dem Konzern gelernt und bei uns hatte damals einer einen ganzen Karton mit Vanillezucker gefunden. Das war *richtig* viel Geld, was der bekommen hatte.

falkone am :

Lars, es war zu dem damaligen Zeitpunkt wirklich so, dass es pro Artikel den Fünfer gab, sonst hätte ich das nach gefühlten 15 Jahren bestimmt schon vergessen!
Und Danke Björn, das du wenigstens zu mir hälst!

Lars am :

Kann ich mir ehrlich gesagt absolut nicht vorstellen. Ich kenne es nur so das es 5DM pro Artikelsorte gab. Egal wieviele man fand.

Dann muss da aber ein Volltrottel gesessen haben der das gezahlt hat....

Mario am :

Was heißt den "teilweise" ? Und klär mal auf ob es nun ein Handzettelartikel war.

Numanoid am :

Die Volltrottel saßen nicht an der Kasse, sondern in der Konzernzentrale. In der ersten Zeit stand auf den Plakaten eben noch, daß man für einen abgelaufenen Artikel 5 DM bekommt. Das wurdr dann aber ganz schnell auf "einen oder mehrere Artikel" abgeändert, weil eben findige Kunden die alte Regelung zu sehr ausgenutzt haben. Es gab sogar ein paar Arschlöcher, die Artikel im Laden versteckt haben, nur um das Geld abzuzocken.

Dana am :

Plakat es war ein Plakat

Daniel223 am :

UWG § 5 gilt auch für Plakatwerbung (bzw jede Art von Werbung). Hier ist Björn zwar im Unrecht (soweit ich das beurteilen kann), aber ich finde dennoch moralischer Sieger (da es ja anscheinend NUR Werbung direkt vor dem Laden war). Solange ein Produkt günstig da ist, kann man es mit nem Plakat bewerben, sobald es nimmer da ist, nimmt man das Plakat weg, und gut ist.

KeineWerbung am :

Und? Was hat das mit dem Thema hier zu tun?
Wenn die Ware aus ist, dann ist sie aus!
Der Handel ist lediglich dazu verpflichtet,
in absehbar ausreichender Menge die Ware zu bevorraten,
die beworben wird.
Sollte ein Artikel unplanmäßig, sprich unvorhersehbar,
ausverkauft sein, so hat der Kunde keinen Rechtsanspruch darauf,
diesen Artikel weiterhin zu dem beworbenen Preis zu erhalten.

...

KeineWerbung am :

Sorry, war eigentlich als Antwort zu Kommentar # 1 gedacht!

Hoschi am :

Ich habe vor Jahren, als solche Belohnungen in waren, in einem Supermarkt mehrere Packungen abgelaufenen Käse entdeckt. Als ich einen Mitarbeiter fragte, ob es dafür auch eine Prämie gäbe, hat der mich ausgelacht.

Als er mich dann fragte, um welchen Käse es ging, habe ich ihm viel Spaß beim Suchen gewünscht. Er hatte daraufhin einen weniger belustigten Gesichtsausdruck.

mez am :

Hätte wahrscheinlich auch gelacht wenn jemand für Selbstverständlichkeiten Geld haben will. Wenn ich sehe dass an deinem Auto z.B. ein Reifen beschädigt ist dann fahr ich dir auch nicht auf den Parkplatz hinterher und sag: Gib mir fünf Euro dann verrat ich dir was.

Bert am :

Der Ton macht die Musik. Wenn mich ein Markt-Mitarbeiter nach einer solchen Frage auslacht, bin ich nicht kooperativ. Wenn er mir höflich sagt, dass der Markt so etwas nicht bietet, er sich aber sofort darum kümmern will, dann sieht das gleich ganz anders aus.

Ich erinnere mich an einen Kai*** in Bonn, in dem häufig (mindestens ein Dutzend mal in drei Jahren) verschimmeltes Brot im Regal zu finden war - bis zu durch und durch grün. Ein freundlicher Hinweis an das Ladenpersonal wurde mit "bin ich nicht zuständig. Der Kollege kommt übermorgen wieder" beantwortet oder auch nur mit "lassen Sie es halt liegen, Sie müssen das ja nicht kaufen". Daraufhin haben wir da kein Brot mehr gekauft.... Die Alten aus der Nachbarschaft haben aber bestimmt häufiger mal zugegriffen - die konnte zumindest nicht mehr die Geldscheine an der Farbe auseinanderhalten :-( Ich habe übrigens mehrfach Mitarbeiter des Veterinäramts in dem Geschäft gesehen (die sich am Markteingang vom Marktleiter abholen liessen und ein Beautycase dabeihatten, mit dem sie in an der Kühltheke arbeiteten). Gut dass ich nicht mehr auf den Laden angewiesen bin nach einem Umzug (damals als einziges Geschäft in weniger als 20 min zu erreichen).

Hoschi am :

Lesen & Verstehen.
"als solche Belohnungen in waren"

Es war in vielen Märkten so, daß es diese Prämien gab. Früher war es auch nicht selbstverständlich, daß viele Läden auch nach 18:30h geöffnet haben. Wenn Du nach halb Sieben in ein Geschäft gehst, bedankst du dich ja auch nicht jedes Mal für die Öffnungszeiten, oder?

Hoschi am :

Obiger Text bezieht sich natürlich auf MEZ. Sorry, Bert!

Thor_S am :

Mit "Menschen", die fünf Kartons Whiskey kaufen wollen, diskutiere ich garnicht erhst. Entweder schmierige Weitervekäufer oder versoffene Subjekte!

Jupp am :

Oder jemand der eine Disco oder Kneipe hat, (schmieriege Weiterverkäufer halt)

sarc am :

Was fürn Whisky war das denn, und zu welchem Preis? Wenn da jemand 5 Kartons haben will muss das schon n sehr gutes Angebot gewesen sein...

FlowB am :

Warum hast Du denn nicht einfach mehr zum Werbepreis bestellt? Der nicht verkaufte würd ja kaum schlecht werden ;-)

Flutscher am :

weil Björn ungern rechnet und noch weniger gerne denkt.
Er bestellt grundsätzlich nie zum günstigeren Preis, weil kein Lagerplatz vorhanden ist.

Der geht für Müll, Leergut und Gerümpel drauf.

Dürrbi am :

Wenn man aber ein "Blättchen" in der Zeitung hat, z.b. mit Gültigkeit vom 20. - 25.10., dann habe ich als Kunde aber schon Anspruch auf das Angebot innerhalb der gesamten Angebotszeit, oder ?

Lim_Dul am :

Nein hast du nicht, weil in der Regel drunter steht, "Nur solange der Vorrat reicht"

Du hast allerdings einen Anspruch drauf, dass der Händler soviel einkauft, wieviel er rechnet zu verkaufen. Nur kann es halt immer sein, dass er sich verkalkuliert hat und die Leute halt mehr als erwartet gekauft haben. Das ist dann Pech.

Erklärbär am :

In der Regel ist dieser in der Regel dort stehende Satz allerdings rechtlich unwirksam.

Dennoch bestehen ohne Aktivlegitimierung nach UWG wenig Chancen dagegen vorzugehen.

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